Zu einem Gewinnspiel „Würfel um deinen Rabatt“ sind vor längerer Zeit 2 widersprüchliche gerichtliche Entscheidungen gefällt worden vom OLG Hamm und OLG Köln. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 17. Juni 2003 (OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2003, Aktenzeichen 4 U 46/03), dass die Werbung eines Dortmunder Bekleidungsgeschäftes mit einem Würfel-Gewinnspiel, bei der der jeweilige Kunde seinen aktuellen Rabatt zwischen 2%
Ambush Marketing mit UEFA-Tickets ist wettbewerbswidrig, so hat es das LG Stuttgart entschieden, Es ging um 2 VIP-Tickets für das Champions League Finale, ohne für die Verlosung nicht-personalisierte Eintrittskarten bereits zu besitzen oder zu deren Erwerb berechtigt zu sein. Ambush Marketing*) kann also dann illegal sein, wenn es wie ein Sportartikelhersteller mit seiner Werbeaktion zum Champions
Werden im Rahmen eines Gewinnspiels Eintrittskarten für eine große internationale Sportveranstaltung – wie z. B. UEFA-Fußball EURO – ohne Zustimmung des Veranstalters ausgelobt, liegt darin auch dann keine Irreführung über die Gültigkeit der Karten oder die Zugangsmöglichkeit zum Stadion, wenn der Veranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einschränkungen oder Verbote der Weiterveräußerung geregelt hat. Solche Einschränkungen
Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen lt. einem Urteil vom Landgericht Frankfurt die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werden. Die bloße beschreibende Nennung von Namen bekannter Festivals bei einer Verlosung von Tickets für die Veranstaltungen anlässlich eines Gewinnspiels ohne Verwendung einer Wort-/Bildmarke und ohne Verwendung sonstiger besonderer werblicher Kennzeichen der Veranstaltungen zieht weder
Eine Exklusiv-Analyse zum Thema „Gewinnspiel veranstalten“ für die HAPPY Marketing Solutions AG hat ergeben, dass sich nur auf knapp 35.000 Unternehmens-Webseiten der Hinweis auf ein Gewinnspiel findet (Stand Februar 2016). Ein renommierter Zielgruppenspezialist hat dafür 3.647.326 Unternehmens-Webseiten untersucht. Danach würden nur 0,95% aller Unternehmen überhaupt ein Gewinnspiel veranstalten oder darauf verweisen. Dieses Ergebnis ist umso erstaunlicher, weil nach
Die sehr häufig zu lesende Gewinnspiel-Klausel „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ ist rechtmäßig und benachteiligt nicht den Teilnehmer eines Spiels (Landgericht Hannover Urteil vom 30.3.2009, Az.: 1 O 77/08). Der Beklagte bot ein Gewinnspiel an. Die Kläger meinten, sie hätten gewonnen. Der Beklagte lehnte eine Auszahlung ab und verwies auf eine Regelung in den AGB, wonach der Rechtsweg ausgeschlossen sei.
Darum ging’s: Eine Krankenkasse (AOK) richtete auf der Nordjob-Ausbildungsmesse für Schüler einen Stand ein. Dort veranstaltete sie ein Gewinnspiel, an dem die Jugendlichen teilnehmen konnten. Jugendliche ab 15 Jahren durften die Teilnahmekarten eigenständig ausfüllen. Zur Teilnahme sollten die Schüler ihren Namen, das Geburtsdatum, ihre Anschrift und Mail-Adresse sowie ihre aktuelle Krankenkasse angeben. Darunter stand der
Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine ausländische Versandapotheke in Deutschland ein Gewinnspiel veranstalten darf, bei dem die Teilnahme daran an die Einreichung eines Rezept für ein verschreibungswichtiges Arzneimittel gekoppelt ist. Dahinter steht die Befürchtung des Vorschubleistens einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln. Im Beschluss (BGH, Beschluss v. 20.02.2020 – Az.: I ZR 214/18) heißt
In DIE ZEIT und auf ZEIT ONLINE ist ein launiger Artikel über Gewinnspiele mit dem Titel „Gibt’s da echt was zu gewinnen?“ erschienen. Der Autor hat Gewinnspiele bisher als Marketingmärchen ignoriert, nun machte er sich auf den Weg, ihr Geheimnis zu lüften. Zunächst einmal ist es eine besondere Wertschätzung, dass sich DIE ZEIT mit dem