1.1. Für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge der HAPPY Marketing Solutions AG (HAPPY), Frankfurter Straße 68, 63303 Dreieich, mit seinen gewerblichen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Bei abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HAPPY erforderlich. Auf diese Schriftform-Erfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Andere Vertragsbedingungen, insbesondere AGB des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn HAPPY ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. HAPPY gibt keine Garantie für die Wirksamkeit der verkauften Lösungen für Leadgenerierung, Gewinnspiele und Promotions, im folgenden Solution genannt. Falls das erwartete Teilnahmeergebnis (Anzahl Teilnehmer, Leads und Empfehlungen, Absatzförderung, Performancewerte auf E-Mails etc.) nicht eintritt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Rückererstattung bzw. Rechnungskürzung.
2.1. Angebote von HAPPY sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet. HAPPY behält sich Änderungen bis zur Annahme des Angebotes durch den Kunden vor. Auch Angebote unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2. Maßgebend für den Umfang, die Art und Qualität der Leistungen ist das vom Kunden angenommene Angebot von HAPPY. Sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn HAPPY diese schriftlich als verbindlich bestätigt hat.
2.3. Durch vorbehaltlose Annahme eines Angebotes durch den Kunden bzw. der vorbehaltlosen Bestellung durch den Kunden, basierend auf einem Angebot von HAPPY, kommt ein Vorvertrag zwischen dem Kunden und HAPPY zustande. Ist im Angebot keine Frist zur Annahme des Angebotes aufgeführt , muss der Kunde das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zugang annehmen. Nach Ablauf dieser Fristen ist HAPPY nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.4. In einem darauf abzuschließenden Hauptvertrag zwischen HAPPY und dem Kunden werden alle Details zu den Inhalten und einzuhaltenden Regelungen insbesondere zum Ablauf und zur Risikoübernahme der angebotenen Solution festgelegt.
2.5. HAPPY ist berechtigt, vom Angebot zurückzutreten, wenn
– beim Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder
– HAPPY von einer schlechten Vermögenssituation nachträglich Kenntnis erhält und der Anspruch von HAPPY dadurch gefährdet ist oder
– HAPPY aufgrund eines fehlenden entsprechenden Angebotes des Rückversicherers die Absicherung der Solution nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, bzw.
– die Regelung der Risikoübernahme unter den Bedingungen des Angebotes nicht möglich ist.
2.6. Kommt trotz Annahme des Angebotes durch den Kunden aufgrund eines Verschuldens des Kunden ein Abschluss des insbesondere das Risikomanagement der Solution regelnden Hauptvertrages zwischen HAPPY und dem Kunden nicht zustande, so kann HAPPY den durch Annahme des Angebotes entstandenen Vorvertrag nach zeitlich angemessener Androhungserklärung fristlos kündigen. Ziff. 15.1. gilt entsprechend.
2.7. HAPPY erbringt die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß und mit größter Sorgfalt. Die Einhaltung vertraglich vereinbarter Fristen und Termine durch HAPPY setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller vertraglichen Mitwirkungspflichten durch den Kunden voraus. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden unterbrechen die Leistungsfristen und setzen ihren Lauf neu in Gang. Ergänzend gelten die Regelungen in Ziff. 6.12. dieser Bedingungen.
2.8. Die Vertragspartner benennen jeweils einen Projektleiter, die als Ansprechpartner im Rahmen der Durchführung des Auftrages fungieren. Veränderungen in den benannten Personen haben sich die Vertragsparteien jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den jeweiligen Vertragspartner abzugeben und entgegen zu nehmen.
2.9. Der Schriftverkehr zwischen den Vertragspartnern erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. Dem jeweils anderen Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Erklärung nicht bzw. nicht mit diesem Inhalt von ihm abgegeben wurde.
2.10. HAPPY ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. HAPPY haftet für ein eventuelles Verschulden der Erfüllungsgehilfen wie für eigenes.
3.1. Alle Rechte an den vertragsgemäßen Leistungen von HAPPY sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung von HAPPY überlassenen Konzepten, Materialien, Marken etc. stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich HAPPY zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat HAPPY entsprechende Verwertungsrechte.
3.2. Der Kunde ist nach vorheriger Absprache mit HAPPY berechtigt, den Namen und das Logo von HAPPY im Zusammenhang mit der Bewerbung und Durchführung des Gewinnspiels zu verwenden.
3.3. In gleicher Weise kann HAPPY den Namen, das Logo sowie ggf. betreffende Marken des Kunden für Referenzzwecke nutzen. Eine Veröffentlichung und Nutzung zu sonstigen PR-Zwecken kann nur nach Absprache und mit Zustimmung des Kunden bzw. HAPPY erfolgen.
3.4. Der Kunde erhält an den Leistungen, Unterlagen, Konzepten, Materialien, Marken, Domains etc. ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, einfaches Recht zur Nutzung, um sie in seinem Betrieb für eigene Zwecke entsprechend dem vertraglich eingeräumten Umfang zu nutzen.
3.5. Die Veröffentlichung, die Verbreitung sowie die Weitergabe der Leistungen, Unterlagen, Materialien, Marken, Domains etc. ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HAPPY nicht erlaubt.
3.6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellprogramme, der Entwicklungsdokumentation sowie der anderen Arbeitsmaterialien von HAPPY.
4.1. Angaben zum Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, HAPPY hat einen Termin bzw. eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt. HAPPY wird den gewünschten Leistungszeitpunkt des Kunden soweit wie möglich berücksichtigen. HAPPY steht in Bezug auf Leistungen Dritter nur dafür ein, dass die Bestellung ordnungsgemäß durchführt wird. Teilleistungen sind zulässig, soweit die geleisteten Teile isoliert sinnvoll nutzbar sind.
4.2. Die Einhaltung des Termins bzw. der Frist setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Termine bzw. Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung sowie einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich Anforderungen seitens des Kunden ändern.
4.3. Termine bzw. Fristen verlängern sich um den Zeitraum (einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit), in dem HAPPY durch Umstände, die HAPPY nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von HAPPY, Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen.
4.4 Insoweit Verzögerungen auf einem dem Kunden zurechenbaren Verhalten beruhen, ist der Kunde verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten HAPPY zu erstatten.
5.1. Der Kunde kann bei HAPPY in schriftlicher Form Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. HAPPY wird Änderungsanträgen des Kunden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit nachkommen, es sei denn, dies ist für HAPPY unzumutbar bzw. unmöglich.
5.2. Die Ausführung der von dem Änderungsantrag betroffenen Leistungen wird bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarung unterbrochen. Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarung nicht zustande , werden die Arbeiten auf der Grundlage des bisherigen Vertrages fortgeführt. Die Termine bzw. Fristen verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsantrages bzw. der Prüfung des Änderungsantrages die Arbeiten unterbrochen wurden.
5.3. Änderungen, die zu einer Minderung der vertraglich vereinbarten Leistung führen, berechtigen nicht zur Minderung des Preises. Änderungen, die zu einer Leistungserweiterung führen, werden nachkalkuliert und der Mehrpreis ist vom Kunden auszugleichen. Sonstige Änderungen, die Inhalte und die Durchführung der Solution betreffen, werden nach Aufwand weiterberechnet.
6.1. Die Solution wird vom Kunden im eigenen Namen durchgeführt. Alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Solution anfallenden Kosten übernimmt der Kunde.
6.2. HAPPY sichert zu, dass die von ihr vertriebenen Solutions nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig sind und insbesondere kein genehmigungspflichtiges Glücksspiel darstellen. Ob die Solution im Speziellen für den Kunden bzw. seine Branche zulässig ist, obliegt der Prüfungspflicht des Kunden.
6.3. HAPPY haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Abwicklung der Solution, nicht aber für die rechtliche Zulässigkeit einer HAPPY-Solution beim Kunden. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Ankündigung und Durchführung der Solution im Rahmen von Aktionen beim Kunden und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Entsprechende Prüfungsleistungen werden von HAPPY nicht geschuldet. Dies gilt ebenso für alle wettbewerbs-, patent-, marken-, urheber- und sonstigen rechtlichen Aspekte. Hierzu gehören auch die Auswahl und Gestaltung der Veranstaltungsorte, die Erfüllung behördlicher Auflagen und Sicherheitsbestimmungen etc..
6.4. Soweit HAPPY auf Wunsch des Kunden Aussagen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Solution macht, sind diese als unverbindliche Äußerung der Rechtsauffassung von HAPPY zu verstehen. Holt HAPPY im Auftrag des Kunden einen anwaltlichen Rat ein, so haftet die jeweilige Anwaltskanzlei, nicht jedoch HAPPY, unmittelbar für die erteilte Auskunft.
6.5. HAPPY stellt für die Solution auf den Kunden abgestimmte Muster-Teilnahmebedingungen zur Verfügung. HAPPY übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Teilnahmebedingungen rechtlich überprüfen zu lassen. Sofern der Kunde eigene Teilnahmebedingungen einsetzt, müssen diese den für die Solution geltenden rechtlichen Vorgaben und den von HAPPY festgelegten und mitgeteilten Auflagen und Bedingungen vollständig entsprechen, sie dürfen nicht verändert werden. Dazu gehören insbesondere der allgemeine Ablauf der Solution, die Voraussetzungen der Teilnahme und eines Gewinns, die Anmeldung eines Gewinnanspruchs sowie die bestehenden Teilnahmebeschränkungen.
6.6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die geltenden Teilnahmebedingungen von den potentiellen Teilnehmern der Solution ohne weiteres zur Kenntnis genommen werden können, diese zur Teilnahme angenommen werden und Vorkehrungen getroffen werden, dass die Teilnahme nicht manipuliert werden kann.
6.7. HAPPY stellt den Kunden bei abgesicherten Gewinnspielen von Gewinnansprüchen der Teilnehmer frei, sofern der Kunde die Solution wie vertraglich vereinbart durchführt und die von HAPPY zur Verfügung gestellten Teilnahmebedingungen unverändert übernommen hat.
6.8. Der Kunde verpflichtet sich, HAPPY, seine angeschlossenen Unternehmen, seine Geschäftsführer, Mitarbeiter Erfüllungsgehilfen und Vermittler von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten, insbesondere Teilnehmern, im Zusammenhang mit der Durchführung der Solution im Hinblick auf die vorstehenden Ziffern 6.1. bis 6.7. gegen HAPPY geltend gemacht werden, und die ggf. anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen, wenn von den von HAPPY vorgelegten Teilnahmebedingungen abgewichen wird und/oder das Gewinnspiel nicht vertragsgemäß angekündigt und/oder durchgeführt wird.
6.9. HAPPY überprüft nicht die Werbemittel des Kunden auf Richtigkeit der Sachaussagen und auch nicht die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beim Kunden.
6.10. Sofern der Kunde HAPPY im Rahmen der Vertragsdurchführung Adressdaten, Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien zur Verfügung stellt oder durch HAPPY beschaffen lässt, hat der Kunde diese HAPPY umgehend und in einem unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass HAPPY die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
6.11. Datenträger oder Dateien, die der Kunde zur Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde HAPPY alle aus der Benutzung dieser Datenträger bzw. Dateien entstehenden Schäden und stellt HAPPY von allen Ansprüchen Dritter frei. Die ordnungsgemäße Datensicherung vor und während der Ausführung der Leistungen durch HAPPY obliegt dem Kunden. Von allen übergebenen bzw. übermittelten Unterlagen, Dateien und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die HAPPY jederzeit kostenlos zurückgreifen kann.
6.12. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für HAPPY kostenlos erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Kunden.
6.13. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen und Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. Ergänzend gelten die Regelungen in Ziff. 2.4. dieser Bedingungen.
7.1. Alle Leistungen von HAPPY werden zu den im schriftlichen Angebot vereinbarten Preisen vergütet. HAPPY ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Sollten Spesen, Reisekosten, auswärtige Verpflegung und Unterbringung anfallen und eine Weiterberechnung vereinbart sein, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
7.2. HAPPY behält sich Preisänderungen vor, wenn sich der im Vertragsabschluss vereinbarte Starttermin zur Durchführung der Solution um mehr als drei Monaten verzögert und sich während dieser Zeit bei HAPPY die Kosten für die Erbringung der Leistungen (insbesondere infolge von Kostensteigerungen bei Dritten) erhöhen. Dies gilt auch, wenn HAPPY wegen steigender Kosten die Erfüllung des Vertrages zu dem vereinbarten Preis unzumutbar ist, sowie bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern bzw. sonstigen Irrtümern bei der Preiskalkulation.
7.3. Zu allen Preisen kommt die am Tage der Rechnungsstellung geltende Umsatzsteuer hinzu.
7.4. Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurden, sind Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. In jeden Fall ist der Rechnungsbetrag vor dem Beginn der HAPPY-Solution auszugleichen, ansonsten kann keine Risikoübernahme erfolgen. Werden gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum keine begründeten Einwände in schriftlicher Form vorgebracht, gilt die Rechnung als genehmigt.
7.5. Vergütungen sind vereinbarungsgemäß und fristgerecht zu zahlen. Kommt der Kunde nach den gesetzlichen Regeln in Zahlungsverzug, kann HAPPY Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem gültigen Basiszinssatz fordern. Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich HAPPY das Recht vor, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zurückzustellen und nach Ablauf einer von HAPPY gesetzten angemessenen Frist von dem Vertrag gegen Berechnung der im Angebot aufgeführten Aufwandsentschädigung zurückzutreten. Ergänzend gelten die Bedingungen unter Ziff. 15.1. und 15.4..
7.6. Der fristgerechte Eingang der vereinbarten Vergütung ist Bedingung für jede Art von Risikoübernahme innerhalb der Solutions durch HAPPY und seine Rückversicherer sowie jeden Zahlungsanspruch des Kunden gegenüber HAPPY.
7.7. HAPPY berechnet ihre Solutions in der Regel zum Fixpreis, der keine Nachberechnung oder Erstattung zulässt. Sofern vom Kunden vom Standard abweichende Lösungen gewünscht werden, werden dafür Schätzpreise kalkuliert. Diese im Angebot angegebene Schätzpreise für Leistungen nach Aufwand dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls HAPPY im Verlaufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze um mehr als 20% überschritten werden, wird sie den Kunden davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Kunden wird HAPPY die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
7.8. Liegt der Arbeitsaufwand um mehr als 20% über den Schätzungen bei Vertragsabschluss, so ist der Kunde bei einer Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung von HAPPY verpflichtet. Dies gilt auch, wenn sich eine der Leistungsannahmen bzw. Preisannahmen (z. B. Vergütung für Leistungen Dritter) bei Vertragsabschluss mehr als nur unerheblich im Laufe der Leistungserbringung als unrichtig erweist und dies nicht von HAPPY zu vertreten ist.
7.9. Für die eventuelle einkommens- und umsatzsteuerrechtliche Versteuerung der Gewinne ist der Kunde verantwortlich. Wenn HAPPY für das Gewinnspiel Gewinne einkauft und versendet, erfolgt dies immer im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. HAPPY stellt die Gewinne dem Kunden zzgl. MwSt. in Rechnung und macht gegenüber dem Finanzamt die Vorsteuer geltend. Der Kunde muss (mit seinem Steuerberater) prüfen, ob er berechtigt ist, für die berechneten Gewinne ebenfalls die Vorsteuer geltend zu machen. Ebenso muss er prüfen, ob er (insbesondere bei einem B2B-Gewinnspiel) eine Versteuerung des geldwerten Vorteils vornehmen muss.
Sofern die Einzelpreise der Gewinne nicht in der Rechnung von HAPPY ausgewiesen sind, stellt HAPPY auf Anforderung eine Liste mit den Netto-Einkaufspreisen zur Verfügung.
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Lieferungen und Leistungen sorgfältig auf Inhalt und Richtigkeit zu überprüfen.
8.2. Entsprechen die Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen den Vorgaben des Vertrages, so hat der Kunde gegenüber HAPPY unverzüglich schriftlich die Abnahme der Leistung zu erklären.
8.3. Gibt der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferungen und Leistungen keine Erklärung zur Abgabe ab, gelten die Lieferungen und Leistungen als abgenommen.
8.4. Die vorstehende Regelung in Ziff. 8.3. gilt analog, wenn der Kunde die Lieferungen und Leistungen in Gebrauch nimmt.
9.1. HAPPY haftet dafür, dass ihre Leistungen und Lieferungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter sind. Der Kunde wird etwaige Ansprüche Dritter nicht anerkennen. HAPPY wird nach ihrer Wahl den Anspruch abwehren oder befriedigen oder die betroffenen Leistungen gegen gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende, Leistungen austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
9.2. Für den Fall, dass von Dritten gegen den Kunden oder HAPPY die Verletzung von Schutz- bzw. Urheberrechten geltend gemacht wird, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen.
9.3. Sofern eine Abhilfe im Sinne der vorstehenden Regelung mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist, erstattet HAPPY dem Kunden den gezahlten Preis unter Anrechnung einer angemessenen Nutzungsvergütung. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen – soweit möglich – an HAPPY zurückzugeben. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ergänzend gelten die Regelungen in Ziff. 10 und 11 dieser Bedingungen.
9.4. Sämtliche Veröffentlichungen werden im Namen des Kunden vorgenommen. Für den Inhalt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für, von seinem Internetauftritt und/oder seinen E-Mails ausgehende Verweise (sog. Hyperlinks) und seine registrierten Domainnamen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verlinkung auf Webseiten mit sitten- und rechtswidrigen Inhalten bzw. die Registrierung von geschützten Namen zur Verletzung von Rechten Dritter führen kann.
9.5. Der Kunde verpflichtet sich, weder durch die Inhalte seiner Website, noch durch Hyperlinks oder andere Gestaltungen gegen das Recht zu verstoßen, insbesondere Verletzungen des Strafrechts, Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Persönlichkeitsrecht zu unterlassen. HAPPY ist berechtigt, Inhalte zurückzuweisen oder zu löschen, wenn der Verdacht eines rechtswidrigen Inhalts besteht. Dieser kann insbesondere durch amtliche oder polizeiliche Hinweise und Ermittlungen oder auch durch eine Abmahnung eines Dritten entstehen. Gleiches gilt, wenn HAPPY im Rahmen eigener Tätigkeiten auf den entsprechenden Inhalt aufmerksam wird.
9.6. Der Kunde verpflichtet sich, im Verletzungsfall unabhängig vom Bestehen eines Verschuldens den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und HAPPY einen eventuell hieraus entstanden Schaden zu ersetzen, sowie HAPPY von hieraus resultierenden Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizustellen.
10.1 Für Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Mängelhaftung.
10.2. Insofern HAPPY werkvertragliche Leistungen erbringt, gelten für die Mängelhaftung die nachfolgenden Regelungen:
10.2.1. HAPPY haftet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden (Gefahrenübergang) dafür, dass die Lieferungen und Leistungen mängelfrei sind.
10.2.2. Schlägt die Nacherfüllung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Sind nur einzelne Teile der Lieferungen und Leistungen betroffen und die übrigen Teile der Lieferungen und Leistungen für den Kunden nutzbar, ist das Recht auf Rückgängigmachung auf die jeweils mängelbehafteten Teile der Lieferungen und Leistungen beschränkt. Für weitergehende Ansprüche gelten die Regelungen in Ziff. 11 (Haftung).
10.2.3. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelanzeige heraus, dass die Mängel nicht von HAPPY zu vertreten sind, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten an HAPPY zu den jeweils gültigen bzw. angemessenen Sätzen vergüten.
10.2.4. HAPPY ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
10.2.5. Der Kunde hat Mängel der gelieferten Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
10.2.6. Werden seitens des Kunden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder eigenmächtig Änderungen an der gelieferten Leistung vorgenommen, entfällt jede Mängelhaftung. Ebenso übernimmt HAPPY keine Mängelhaftung für Funktionsverlust oder –Einschränkungen der von ihr erstellten Internet- und Intranetauftritte infolge von Eingriffen Dritter, wie z. B. von Hackerangriffen, Virenbefall und sonstigen Datenmanipulationen.
10.2.7. HAPPY steht nicht dafür ein, dass durch die Nutzung der von ihr erstellten Leistungen bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
10.2.8. Für den Abruf von Inhalten werden im Internet und Intranet unterschiedliche Web-Browser verwendet. Weiterhin wird zu diesem Zweck höchst unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebssystemen basiert. Mangels einheitlicher Standards kann das Erscheinungsbild des Internet- und Intranetauftritte in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Nutzern verwendeten Bildschirme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige vereinzelte Abweichungen kann HAPPY keinerlei Haftung übernehmen.
11.1. Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet HAPPY auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
11.1.1. unbeschränkt nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von HAPPY durch schwerwiegendes Organisationsverschulden, durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. im Rahmen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos verursacht wurden,
11.1.2. beschränkt nur für Schäden, die aufgrund der vertraglich vorgegebenen Verwendung der Leistungen von HAPPY typisch und vorhersehbar sind, für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von HAPPY vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Die Haftung von HAPPY ist in diesen Fällen beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
11.2. Eine Haftung für unvorhersehbare und mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze und Teilnehmer-/Kunden-/Interessentenzugänge sowie Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
11.4. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht für eine durch Gesetz vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.5. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von HAPPY.
11.6. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet HAPPY im Übrigen nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von HAPPY oder bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
12.1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, technische Ausfälle (insbesondere IT und Internet), das Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
12.2. Wenn eine Solution wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen oder aktueller Rechtsprechung, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, nicht durchgeführt oder zu Ende gespielt werden kann und HAPPY damit die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unmöglich ist, ist HAPPY und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind die bis dahin seitens HAPPY erbrachten Leistungen vom Kunden wie folgt zu ersetzen: bis 15 Tage vor Beginn der Solution 30%, 14 bis 1 Tag vor Beginn der Solution 50% und nach Beginn der Solution 100% der vertraglich vereinbarten Kosten, auch wenn noch Teilnahmen ausstehen.
Beide Vertragspartner sind berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem jeweils anderen Vertragspartner in Veröffentlichungen, z.B. im Rahmen von Firmenprospekten etc. hinzuweisen. HAPPY ist ferner berechtigt, Bild- und Textdokumentationen über die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
14.1. Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HAPPY das ihm überlassene Angebot weder als ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung. HAPPY und der Kunde verpflichten sich, sämtliche Informationen über die jeweils andere Partei und deren Produkte, die ihnen während Verhandlung und Durchführung des Vertrages bekannt geworden sind und die entweder als vertraulich gekennzeichnet werden oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist, auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus streng vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Vertraulich sind insbesondere auch der Inhalt und die Konditionen des Angebotes sowie des Vertrages. Der Kunde wird solche Informationen seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nur insoweit mitteilen, als dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, und die Vorgenannten zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.
14.2. Gemäß DSGVO wird darauf hingewiesen, dass die Kunden- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet werden. Für die Speicherung und Verarbeitung der Daten legt HAPPY gemäß DSGVO eine Vereinbarung zur Autragsdatenvereinbarung vor, die vom Kunden und von HAPPY zu unterzeichnen ist.
14.3. HAPPY hat die Verpflichtungserklärung vom DDV zu „Auftragsdatenverarbeitung und Datenumgang“ unterzeichnet.
15.1 Storniert der Kunde den HAPPY erteilten Auftrag oder kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht zum Abschluss des Haftungsübernahmevertrages nicht nach oder ist der Kunde im Zahlungsverzug , hat HAPPY nach Ablauf der ersten Mahnung das Recht, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.
15.2. Werden HAPPY nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, nach denen die Bonität des Kunden zweifelhaft erscheint und die fristgerechte Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden erheblich gefährdet ist, so ist HAPPY berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag so lange zu verweigern, bis der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt oder für sämtliche Zahlungsansprüche von HAPPY gegen den Kunden Sicherheit geleistet hat. Gleicht der Kunde die Zahlungsansprüche nicht innerhalb der gesetzten Frist Zug um Zug gegen die Leistung von HAPPY aus oder erbringt der Kunde die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von HAPPY gesetzten angemessenen Frist, so ist HAPPY nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten.
15.3. HAPPY steht ein Kündigungsrecht ohne vorherige Fristsetzung insbesondere dann zu, wenn der Kunde gegenüber HAPPY falsche Angaben über seine Bonität macht.
15.4. In diesen Fällen steht HAPPY ein pauschaler, sofort fälliger Schadensersatzanspruch in Höhe von 30% des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu. HAPPY bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HAPPY kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
15.5. Besondere Umstände wie höhere Gewalt die HAPPY die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, technischer Ausfall – und länger als einen Monat dauern, berechtigen den Kunden nach angemessener Fristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
15.6. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.1. Der Kunde kann nur mit von HAPPY anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. darauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.
16.2. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HAPPY an Dritte abtreten.
16.3. Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, erfolgen Erklärungen der Vertragspartner an die im Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Fax-Nummer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.
16.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.
16.5. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der HAPPY. Gleiches gilt für den Erfüllungsort, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. HAPPY kann jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gericht klagen.
16.6. Es gilt – auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden – das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16.7. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Kunde und HAPPY verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung, zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Dreieich, im August 2024
HAPPY Marketing Solutions AG, nachfolgend HAPPY genannt, gibt unter der Marke »MEINE HAPPYBOXX®« verschiedene Gewinnspielboxen mit Gewinnspielangeboten zu saisonalen Anlässen und bestimmten Themen für Unternehmer*) heraus. An diesen Gewinnspielen können sich Partner einbuchen, die dann ein von HAPPY organisiertes Gemeinschafts-Gewinnspiel veranstalten.
Die Gewinnspielboxen sind ein Full-Service-Angebot mit allen Drucksachen, einer Landingpage zur Teilnahme sowie Teilnahme- und Gewinn-Management und- je nach Beauftragung – auch mit den Gewinnen bzw. abgesicherten Gewinnplänen. Die Gewinnspielboxen werden auf den jeweiligen Partner personalisiert.
Für die entgeltliche Überlassung der Werbemittel in »MEINE HAPPYBOXX®« verbunden mit der Nutzung der Leistungen der in »MEINE HAPPYBOXX®« beworbenen Gewinnspiele für den gebuchten Zeitraum, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn im Rahmen der Bestellung darauf hingewiesen wird.
Die Werbemittel umfassen die
a) im Angebot näher beschriebenen Drucksachen zur Ankündigung des Gewinnspiels,
b) einen Internetauftritt (Landingpage) unter der Domain
> aktionsname.gewinnwelt.de oder
> aktionsname.gewinnt.de oder
> aktionsname.machtgewinner.de
zur Teilnahme am Gewinnspiel,
c) die (codierten) Teilnahmeflyer,
d) rechtskonforme Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen,
e) Ziehungs-Info-E-Mails nach jeder Ziehung an alle Teilnehmer.
Die Gewinnspiel-Leistungen umfassen auch
f) die Bereitstellung von Verlosungs-Gewinnen und/oder abgesicherter Gewinne gemäß Gewinnplan-Buchung sowie
g) das Teilnahme- und Gewinn-Management.
Details zu den Werbemitteln, der Landingpage und den Gewinnspiel-Leistungen sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen.
2.1. Unter der Marke »MEINE HAPPYBOXX®« organisiert HAPPY für Kunden (Partner) Gemeinschaftsgewinnspiele und wird dabei Co-Veranstalter der teilnehmenden Partner. Die Gewinnspiele erscheinen mit dem Impressum von HAPPY.
2.2 Die Darstellung von »MEINE HAPPY BOXX®« im Internet ist kein rechtlich bindendes Angebot. Ein Angebot wird vom Kunden abgegeben, wenn dieser seinen Bestellvorgang durch die Bereitstellung seines Logos und seiner Firmenanschrift für den Eindruck in die Drucksachen und den Upload zum Internetauftritt abgeschlossen hat. Damit ein Vertragsschluss zustande kommt, muss die HAPPY das Angebot des Kunden annehmen.
2.3 Mit Vertragsschluss gewährt HAPPY ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich befristetes Nutzungsrecht an der Gewinnspiel-Lösung in der Konfiguration (Laufzeit, Gewinnplan, Gewinnsumme), die mit der jeweiligen Gewinnspielbox von »MEINE HAPPYBOXX®« gebucht wurde. Das Eigentum und die Urheberrechte gehen nicht auf den Kunden über. Alle Rechte, insbesondere Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte, sind HAPPY vorbehalten.
2.4. HAPPY steht nicht dafür ein, dass durch die Nutzung der von ihr erstellten Werbemittel und Leistungen bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. HAPPY gibt insbesondere keine Garantie auf Gewinne beim Gewinnspiel und für die Wirksamkeit der »MEINE HAPPY BOXX®« bzgl. Leadgenerierung, Absatzförderung, Promotionerfolge etc. Falls beim Gewinnspiel keine Gewinne erzielt werden bzw. das erwartete Teilnahmeergebnis (Anzahl Teilnehmer, Leads und Empfehlungen, Produktabsatz, Besucherfrequenz, Newslettereintragungen, Performancewerte auf Emails etc.) nicht eintritt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Rückererstattung bzw. Rechnungskürzung.
3.1. Die ausgewiesenen Preise für »MEINE HAPPY BOXX®« und Zusatzleistungen verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. HAPPY stellt eine Rechnung mit Ausweis der jeweils gültigen MwSt. aus. Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung in der Höhe entsprechend der von ihm ausgewählten Konfiguration innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Sofern andere Zahlungsziele angeboten werden, sind diese dem Angebot und der Rechnung zu entnehmen.
3.2. Für bestimmte von HAPPY mit »MEINE HAPPY BOXXâ®veranstalteten Gemeinschaftsgewinnspiele ist eine monatliche Nutzungsgebühr für die vereinbarte Laufzeit zu zahlen, die jeweils am 15. des Vormonats mittels Lastschrift vom Bankkonto des Kunden eingezogen wird. Mit der ersten Nutzungsgebühr werden Versandkosten gemäß Angebot eingezogen. Eine Sofortzahlung für die gesamte Nutzungszeit ist möglich.
3.3. Als Zahlungsmittel wird SEPA-Lastschrift von einem deutschen Bankkonto angeboten. Hierfür muss der Kunde nach der Bestellung ein Formular zur Lastschriftermächtigung ausfüllen. Individuell kann die Bezahlung per Rechnung vereinbart werden.
3.4. Eine Freischaltung des Gewinnspiels für die Teilnehmer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
3.5. Bei nicht fristgerechter Bezahlung und/oder nicht eingelöster (Folge-) Lastschriften behält sich HAPPY das Recht vor, die weitere Leistungserbringung durch Deaktivierung der Freischaltung bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zurückzustellen. Ist ein Kunde mit 2 Nutzungsgebühren im Rückstand, ist die Nutzungsgebühr für die gesamte Laufzeit sofort fällig.
3.6. Für jede nicht eingelöste Lastschrift werden 25,00 € inkl. MwSt. Kostenersatz für die Bearbeitung und die Bankgebühren berechnet.
4.1. Die Vertragslaufzeit (Freischaltung des Gewinnspiels) beginnt in der Regel mit dem 1. des vom Kunden ausgewählten Monats und endet einen Monat nach Ablauf des Gewinnspiels entsprechend der gewählten Laufzeit.
4.2. Während der vertraglichen Laufzeit ist für beide Vertragsparteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
4.3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. HAPPY behält sich insbesondere ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund dann vor, wenn unter falschem Namen oder falscher Identität eine »MEINE HAPPY BOXX®« bestellt wurde, wenn vom Kunden Inhalte für den Eindruck geliefert wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt hat.
5.1. Da die Werbemittel für »MEINE HAPPY BOXX®« individuell gefertigt bzw. gedruckt werden, ist eine Rückgabe bzw. ein Umtausch generell ausgeschlossen, es sei denn, der Druck ist fehlerhaft und durch HAPPY verschuldet.
5.2. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, schriftlich und unter Beifügung der bemängelten Werbemittel sowie Beschreibung der Mängelrüge anzuzeigen. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelanzeige heraus, dass die Mängel nicht von HAPPY zu vertreten sind, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten HAPPY zu den jeweils gültigen bzw. angemessenen Sätzen vergüten.
5.3. Liefert der Kunde falsche Druckdaten, so ist die fehlerhafte »MEINE HAPPY BOXX®« abzunehmen und zu bezahlen. Der erforderliche Neudruck erfolgt auf Rechnung des Kunden.
5.4. Mängelrügen wegen angeblich schlechter Papier- und/oder Druckqualität sind ausgeschlossen.
5.5. Ist die Mängelrüge berechtigt, liefert HAPPY innerhalb einer angemessenen Frist kostenlosen Ersatz. Der Kunde kann als Nacherfüllung wahlweise die Beseitigung des Mangels oder die Zurverfügungstellung einer neuen »MEINE HAPPY BOXX®« verlangen. Das Wahlrecht des Kunden ist jedoch ausgeschlossen, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
5.6. Ist HAPPY aus Gründen unter 5.5. zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese in unangemessener Weise aus Gründen, die HAPPY zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, von seinem gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungs- und Schadensersatzrecht Gebrauch zu machen.
5.7. Für Dienstleistungen als Bestandteil von »MEINE HAPPY BOXX®« besteht kein Anspruch auf Mängelhaftung.
6.1. Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet HAPPY im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
6.1.1. unbeschränkt nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von HAPPY durch schwerwiegendes Organisationsverschulden, durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. im Rahmen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos verursacht wurden,
6.1.2. beschränkt nur für Schäden, die aufgrund der vertraglich vorgegebenen Verwendung der Leistungen von HAPPY typisch und vorhersehbar sind, für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von der HAPPY GmbH vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Die Haftung von HAPPY ist in diesen Fällen beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
6.2. Eine Haftung für unvorhersehbare und mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze und Teilnehmer-/Kunden-/Interessentenzugänge sowie Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3 Der Kunde hat das Recht, die von HAPPY zur Verfügung gestellten Muster-Teilnahmebedingungen auf der Website aktionsname.gewinnwelt.defür seine Gewinnspielankündigung zu nutzen. Für Inhalte, die vom Kunden selbst bereitgestellt werden, ist HAPPY nicht verantwortlich. Insbesondere ist HAPPY nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Werden Dritte durch diese Inhalte verletzt, haftet der Kunde.
6.4. HAPPY stellt den Kunden von Gewinnansprüchen der Teilnehmer am Gewinnspiel von »MEINE HAPPY BOXX®« frei, sofern das Gewinnspielbox-Angebot die Gewinne und/oder die Gewinnabsicherung beinhaltet und der Kunde das Gewinnspiel wie vertraglich vereinbart durchführt, keine werblichen Aussagen verwendet werden, die nach BGB § 661a als Gewinnzusage zu verstehen sind, kein Einsatz für die Teilnahme verlangt wird und die von HAPPY zur Verfügung gestellten Muster-Teilnahmebedingungen unverändert übernommen hat.
6.5. HAPPY sichert zu, dass die Gewinnspiele unter der von ihr vertriebenen Marke »MEINE HAPPY BOXX®« nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig sind und insbesondere kein genehmigungspflichtiges Glücksspiel darstellen. Die Teilnahme daran ist grundsätzlich kostenlos. Das von HAPPY entrichtete Absicherungsentgelt an den Rückversicherer ist nicht als Einsatz zu verstehen. Ob die Gewinnspiele im Speziellen für den Kunden, die angesprochene Zielgruppe bzw. seine Branche zulässig sind, obliegt der Prüfungspflicht des Kunden.
6.6. Sofern bei der Teilnahme am Gewinnspiel eine Werbeerlaubnis mit Double-Optin vom Teilnehmer eingeholt wird, übernimmt HAPPY keine Garantie für die Rechtskonformität.
6.7. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
*) BGB § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Dreieich, im August 2024