Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
Cases. Mechaniken. Rechtliches. Ideen. Konzepte.

Für HAPPY kam das Urteil nicht überraschend. HAPPY hat schon lange vorgesorgt und die Cookie-Speicherung entsprechend der jetzt vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung entsprechend den Cookie-Richtlinien rechtssicher in der Gewinnspiel-Lösung umgesetzt. *

Nach dem aktuellen BGH-Urteil vom 28. Mai 2020, das für strengere Vorgaben bzgl. der Cookie-Richtlinien sorgt,  müssen Website-Betreiber nämlich ihre Cookie-Richtlinien rechtssicher überprüfen. Denn Webseitenbetreiber müssen nun beim Einsatz von Cookies grundsätzlich eine Einwilligung einholen. Diese Entscheidung des BGH 
Lesetipp: BGH, Urt. v 28.05.2020, Az. I ZR 7/16
betrifft auch Cookies, die der bloßen Analyse der Zugriffs- oder Klickzahlen dienen, sofern diese Nutzungsprofile der Website-Besucher erstellen. 

Cookie-Richtlinien rechtssicher umsetzten nach BGH-Urteil

Viel Aufregung also um das Urteil vom BGH zur Cookie-Speicherung auch beim Einsatz von Gewinnspielen. Das Urteil ist aber im Wesentlichen nur für die Gewinnspiel-Anbieter relevant, die als Massengenerierer für eine Vielzahl von sog. Sponsoren mit Gewinnspielen Adressen generieren. Danach dürfen solche Website-Betreiber die Zustimmung zur Cookie-Speicherung von Drittanbietern nicht einfach voraussetzen, ohne eine explizite Einwilligung der Nutzer zu bekommen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) für die Verbraucherzentrale entschieden, die gegen einen Massengenerierer von Adressen geklagt hatte.

Dabei ging es zur Cookie-Speicherung um zwei Sachverhalte: Zum einen hatte der Anbieter die Zustimmung zu Cookies erhoben, indem den Nutzern ein vorausgewähltes Ankreuzfeld präsentiert wurde. Wählten die Nutzer das Feld nicht explizit ab, ging der Anbieter von einer erteilten Zustimmung aus. Zudem wurde von den Gewinnspielteilnehmern weitgehende Zustimmung zu invasiven Werbemaßnahmen wie Werbeanrufen abverlangt.

Laut BGH fehle es sowohl zur telefonischen Werbung als auch zum Weiterreichen einer Cookie-ID an Drittunternehmen an einer wirksamen Einwilligung der Verbraucher. Eine solche liege erst vor „wenn der Verbraucher weiß, dass seine Erklärung zur Cookie-Speicherung ein Einverständnis darstellt und worauf sie sich bezieht“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Zwar konnten die Gewinnspielteilnehmer in einem Dialog aussuchen, mit welchen Sponsoren sie Daten teilen wollten – diese Informationen waren jedoch erst nach weiteren Klicks ersichtlich.

Hier finden Sie die Pressemitteilung vom BGH zum Urteil im Wortlaut, ergänzt um eine Beurteilung. Denn die Cookie-Richtlinien rechtssicher umsetzen, ist jetzt angesagt. Sobald das Urteil im Original vorliegt und sich weitere Aspekte ergeben, werde ich berichten.

Lesetipp: BGH zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung

Wenn Sie sich informieren wollen, was alles bei der Veranstaltung eines rechtskonformen Gewinnspiels beachtet werden muss, empfehle ich Ihnen meine kürzlich veröffentlichte Artikelserie auf diesem Blog.

Lesetipp: So veranstalten Sie ein rechtskonformes Gewinnspiel

HAPPY packt es für Sie an!

Wir entwickeln bei HAPPY Marketing Solutions für unsere Kunden exklusive Lösungen, damit Ihr Unternehmen ein Gewinnspiel konzeptionssicher und budgetsicher umsetzt und sich dabei auf rechtskonforme Teilnahmebedingungen, Datenschutzregelungen, Einhaltung der Cookie-Richtlinien und Werbeeinwilligungen mit DOI verlassen kann. Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions können Sie sich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und Sie sich den Gang zu einem Anwalt in der Regel sparen können. Denn wenn Sie sich z. B. Teilnahmebedingungen formulieren lassen, sind Sie schnell EUR 1.000 und mehr los. Bei von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, dass die Kanzlei einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht und insbesondere Gewinnspielrecht hat. 

Die erfahrenen Gewinnspielspezialisten von HAPPY Marketing Solutions beraten Sie kompetent in allen Fragen des Gewinnspiels. Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei der Gestaltung und Entwicklung des Gewinnplans und der konkreten Umsetzung des Gewinnspiels. HAPPY greift dabei auf die Erfahrung von weit über 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurück. Sprechen Sie uns einfach an. HAPPY hat auch für Ihr Unternehmen eine gewinnbringende Lösung.

Rechtlicher Hinweis 

Die Informationen in diesem Blogartikel wurden vom Autor aus den Veröffentlichungen in der Presse, den Pressemitteilungen der Gerichte und verschiedenen juristischen Portalen zusammengetragen. Sie stellen keine juristische Beratung dar, sondern geben nur die vorherrschende juristische Meinung dar und machen Urteile verfügbar. Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Deshalb kann der Blog bei einer konkreten Frage nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Meine Empfehlung ist, unbedingt einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und möglichst Erfahrung mit Gewinnspielen hat.

Total Page Visits: 4367 - Today Page Visits: 3
Dietmar Grünberg
Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht er Ihnen mit der HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
Können wir weiterhelfen?
Buche deinen persönlichen Beratungstermin ganz bequem hier in unserem Online-Terminplaner.