Verfasst von Dietmar Grünberg · ca. 7 Minuten Lesezeit
HAPPY Wissen: Recht & Compliance

Kurzzusammenfassung

Wer ein Gewinnspiel veranstaltet, muss sicherstellen, dass es sich rechtlich klar vom verbotenen Glücksspiel unterscheidet – vor allem durch den Verzicht auf einen Geldeinsatz für die Teilnahme. Der Artikel erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die relevanten Paragrafen und was passiert, wenn die Grenze zum unerlaubten Glücksspiel überschritten wird.

HAPPY stellt rechtskonform, dass dein Gewinnspiel erlaubt ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – aus einer Hand.

Glücksspiel oder Gewinnspiel: Wenn Sie ein Gewinnspiel erstellen, musst dudarauf achten, dass du damit kein verbotenes Glücksspiel veranstaltest, indem du einen Geldeinsatz für die Teilnahme verlangst.

„Unerlaubtes Glücksspiel“ oder „Erlaubtes Gewinnspiel“?

Glücksspiele vs. Gewinnspiele

Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne staatliche Erlaubnis ist gesetzlich verboten. Unabhängig davon sind alle Glücksspielangebote im Internet – auch solche aus dem Ausland – in Deutschland verboten, wenn sie nicht von der Glücksspielbehörde der Länder genehmigt sind (§ 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages ((GlüStV).

Demnach sind Ausnahmen zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV nur für das Veranstalten und Vermitteln von Lotterien, das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten (§ 4 Abs. 5 GlüStV) sowie das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten (§ 27 Abs. 2 Satz 2 GlüStV) zulässig.

Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ((StGB). Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden (§ 284 Abs. 2 StGB).

Das Werben für ein öffentliches Glücksspiel ist ebenfalls strafbar (§ 284 Abs. 4 StGB).

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Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluss von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluss solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 287 Abs. 1 StGB). Auch das Werben für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen ist strafbar (§ 287 Abs. 2 StGB.

Gewinne aus unerlaubten Glücksspielangeboten sind übrigens nicht einklagbar, dasselbe gilt für Spielschulden (§§ 134, 762 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ((BGB)).

Hast du Zweifel, ob nun ein angebotenes Glücksspiel erlaubt ist, kannst du dich bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes über die Erlaubnisfähigkeit des Angebots unterrichten.

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV)).

Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt (§ 3 Abs. 2 GlüStV). Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 – GlüStV). Quelle: https://innen.hessen.de/buerger-staat/gluecksspielneu/unerlaubtes-gluecksspiel

Glücksspiel und Gewinnspiel im direkten Vergleich

Patrick Grünberg, CEO von HAPPY, bringt den Unterschied im Sonntags-Interview auf den Punkt:

  • Glücksspiel: Dazu zählen zum Beispiel Lotto, Roulette, Klassenlotterie und Glücksspielautomaten. Hier ist immer ein Geldeinsatz erforderlich. Ein Glücksspiel muss zwingend behördlich genehmigt werden – wer es ohne Genehmigung veranstaltet, macht sich strafbar. Glücksspiele sind staatlich reglementiert, der Zugang ist wegen der Suchtprävention erschwert.
  • Gewinnspiel: Ein Gewinnspiel kann jeder veranstalten, auch Privatpersonen. Solange kein Geldeinsatz verlangt wird, ist es genehmigungsfrei. Die Teilnahme ist kostenlos und grundsätzlich beliebig oft möglich. Allerdings ist bei vielen Gewinnspielen eine Mehrfachteilnahme untersagt – anders etwa bei einem Kassenbon-Gewinnspiel mit verschiedenen Kassenbons.

Grauzone: Wann Kosten zum Geldeinsatz werden können

Nicht nur ein direkter Einsatz kann zum Problem werden. Laut Patrick Grünberg kann auch eine Briefmarke eine Art Geldeinsatz sein, ebenso ein Telefonanruf, bei dem Gebühren anfallen. Kleine Beträge um die 50 Cent hält er noch für vertretbar. Anders war es in den Neunzigerjahren, als bei Telefonanrufen zu Gewinnspielen teure 0190-Nummern liefen – das ist heute verboten.

Wichtig: Genehmigungsfrei heißt nicht, dass du dich mit einem Gewinnspiel im rechtsfreien Raum befindest. Einige elementare Regeln sind trotzdem zu beachten, hinzu kommt der immer wichtigere Datenschutz.

Glücksspiel ohne Risiko ist kein Glücksspiel

Glücksspiele sind Spiele, deren Verlauf überwiegend vom Zufall bestimmt ist. Ihr Reiz liegt gerade darin, entweder zu gewinnen oder das eingesetzte Geld zu verlieren. Trotzdem wurden Klagen auf Rückforderung von Spieleinsätzen bei Online-Casinospielen zeitweise zu einer Art Geschäftsmodell – nach dem Motto: verlieren und Geld zurückholen, gewinnen und Geld behalten.

Mehrere Gerichte haben dem eine Absage erteilt: Das Landgericht München I wies am 13.04.2021 die Klage eines Spielers gegen einen Online-Casinoanbieter ab. Schon Jahre zuvor hatte das Landgericht Duisburg einen Rückerstattungsanspruch eines Spielers klar verneint. Mehr dazu im Beitrag Glücksspiel ohne Risiko ist kein Glücksspiel (PDF).

Tipps vom Gewinnspiel-Experten zu Glücksspiel oder Gewinnspiel

Verwechsle nie Gewinnspiel mit Glücksspiel. Hierzu die Grundregel zu Glücksspiel vs. Gewinnspiel:

Ein Gewinnspiel wird immer dann zum Glücksspiel, wenn dafür ein Geldeinsatz geleistet werden muss. HAPPY weiß, wie Sie ein gut gemachtes Gewinnspiel rechtskonform veranstalten.

Lies mehr darüber bei den „Die HAPPY-Leistungen“.

Ein Gewinnspiel ohne Geldeinsatz ist unproblematisch und muss nicht genehmigt werden. Jedermann kann ein Gewinnspiel veranstalten, muss dabei einige rechtliche Regeln beachten. HAPPY kennt diese Regeln und einschlägigen Gesetze und hat eine in jeder Hinsicht rechtskonforme Gewinnspiel-Lösung entwickelt.

Übrigens: Die Kopplung von Gewinnspielen mit dem Verkauf von Waren ist seit 2011 erlaubt

Das wissen immer noch die Wenigsten: Laut Rechtsprechung des BGH ist seit 2011 die Kopplung eines Gewinnspiels mit einem Warenverkauf erlaubt, z. B. als Produktcode- oder Kassenbon-Gewinnspiel. Sehr häufig sehen wir das als Deckelcode-Gewinnspiel und Kornkorken-Gewinnspiel von den insbesondere großen Getränkeunternehmen oder als Produktcode-Gewinnspiel der FMCG-Branche..

Lies mehr darüber in meinem Blogbeitrag „Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf„„Mach Dein Gewinnspiel nicht zu einem Glücksspiel„Auf dem Expertenblog Gewinnspiel Wissen findest du zudem mehrere hundert Cases aus der FMCG-Branche für Food, Nonfood, Getränke und Süßwaren, Snacks. Darunter die meisten mit Deckelcode, Produktcode oder Kassenbon-Upload.

Praxisbeispiel: Das Pepsi-Gewinnspiel um eine Milliarde Dollar

Wie stark die Kopplung von Gewinnspiel und Produktkauf wirken kann, zeigt ein besonders hoch dotiertes Beispiel: Pepsi lobte einen Geldgewinn von einer Milliarde Dollar aus. Teilnehmer mussten eine Cola kaufen und sich mit dem Code im Deckel online registrieren. 1.000 Teilnehmer wurden ausgelost und zu einer TV-Liveshow eingeladen. Nach mehreren Qualifikationsrunden blieb ein Kandidat übrig, der eine sechsstellige Zahl nennen durfte. Damit niemand an eine Manipulation durch die Technik denken konnte, zog ein Affe die Kugeln. Der Kandidat hatte die ersten vier Zahlen richtig – aber eben nicht alle sechs. Den ganzen Case findest du unter Pepsi Cola: Das 1 Billion $ (1 Milliarde) Mega-Gewinnspiel.

Warum Gewinnspiele für Unternehmen eine Chance sind

Laut einer Analyse, die Patrick Grünberg vor einigen Jahren durchführen ließ, nehmen 75 Prozent der Deutschen mindestens einmal im Jahr an einem Gewinnspiel teil, ein Drittel sogar fünfmal im Jahr oder häufiger. Von den knapp 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland veranstalten dagegen nur 0,9 Prozent Gewinnspiele. Regelmäßig sieht man sie vor allem von großen nationalen und internationalen Unternehmen, im Mittelstand nur selten.

Die Gründe: Gewinnspiele sind ein komplexes Thema, bei dem man viel falsch machen kann, und in vielen Marketingabteilungen fehlt die nötige Erfahrung. Werbeagenturen schlagen Gewinnspiele zudem selten von sich aus vor, weil ein nicht unerheblicher Teil des Budgets in die Gewinne fließt statt in provisionsfähige Mediawerbung.

Dabei lassen sich mit einem gut gemachten Gewinnspiel viele Ziele erreichen: Leser binden, Newsletter-Abonnenten gewinnen, den Produktabsatz fördern oder Menschen an den POS oder einen Messestand bringen. Voraussetzung ist, dass das Gewinnspiel zur Zielgruppe und zum Unternehmen passt. Typische Fehler sind:

  • Gewinn und Wartezeit passen nicht zusammen: Ein 50-Euro-Lesegutschein, der erst in einem Jahr ausgelost wird, motiviert kaum jemanden.
  • Nur ein großer Hauptpreis ohne weitere Gewinne: Viele denken dann, dass sie ohnehin nicht gewinnen. Zusätzliche kleinere Preise erhöhen die wahrgenommene Gewinnchance und damit die Teilnahmebereitschaft.

Übrigens: Klassische Gewinnspiele in Zeitungen mit Einsendung per Post sind selten geworden. Heute dominieren Online-Gewinnspiele und Gewinncode-Gewinnspiele. Auf Instagram gibt es zudem viele kleine Gewinnspiele, die vor allem Likes oder Follower bringen sollen.

Hinweis:

Bitte beachte: Diese Blog-Information zu „Glücksspiel vs. Gewinnspiel“ ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Denn das Rechtsberatungsgesetz verbietet Personen, die nicht dazu befugt sind, die konkrete Rechtsberatung im Einzelfall.  Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Für eine verbindliche, rechtliche Auskunft wende dich bitte an deinen Anwalt.

Dietmar Grünberg, HAPPY Marketing Solutions AG
Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2011 die heutige HAPPY Marketing Solutions AG gegründet. Inzwischen ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 hat Grünberg mit seinem Sohn Patrick und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn du ein eigenes Gewinnspiel erstellen willst, ist HAPPY der optimale Partner für dich.
Du hast noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht dir die HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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