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Veranstaltung einer Tombola

Da wir immer wieder die Frage gestellt bekommen „Wann ist die Veranstaltung einer Tombola anmeldepflichtig oder braucht man sogar eine Genehmigung?“, möchten wir mit diesem Blogbeitrag das Thema „Veranstaltung einer Tombola“ vertiefen. Im Sprachgebrauch steht eine Tombola für eine Veranstaltung, bei der Preise ausgelost werden, für die man ein Los kaufen muss, um zu gewinnen. 

Sicherlich haben auch Sie schon einmal an einer Tombola teilgenommen. Sie kaufen ein Los und hoffen auf einen Gewinn. Ist dieser auf dem Los verzeichnet oder wird die Losnummer später gezogen, wird er Ihnen ausgehändigt. Tombolas werden gerne bei Werbeveranstaltungen, Messen oder Firmenevents veranstaltet. Wie Sie eine solche Tombola organisieren können und was Sie diesbezüglich beachten sollten, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

Ist eine Tombola ein Gewinnspiel?

Eine Veranstaltung einer Tombola ist eigentlich ein Gewinnspiel, bzw. eine Sonderform davon. Der Begriff Tombola stammt aus dem Italienischen und bezeichnet die Verlosung von Geschenkartikeln bei einer Veranstaltung. 

In einer Tombola werden in der Regel gesponserte Sachwerte verlost. Den Begriff Tombola kennt man eigentlich nur von Vereinsfesten, Bällen oder öffentlichen Veranstaltungen. Mit einem Gewinnspiel oder einer Lotterie hat eine Tombola recht wenig zu tun. Denn für eine Tombola muss man Lose kaufen, für ein Gewinnspiel muss und darf man keinen Einsatz zahlen. Tombolas können z.B. im Rahmen des Betriebsfestes eines Unternehmens oder der Wohltätigkeitsveranstaltung eines Vereins veranstaltet werden. 

Besonders bei Vereinsfesten verbindet dieses beliebte Gewinnspiel das Nützliche mit dem Angenehmen. Groß und Klein können sich über tolle Preise freuen und der Verein oder auch ein gemeinnütziges Projekt profitiert von zusätzlichen Einnahmen. Viele Vereine veranstalten z. B. am „Tag der offenen Tür“ sowie “ bei Weihnachtsfeiern und Sommerfesten eine Tombola, um mit dem Verkauf von Losen Gelder einzunehmen, denn der Erlös aus dem Losverkauf fließt dem Verein zu.. Verlost werden in der Regel Sachpreise, die zuvor in Form von Sach- und Geldspenden von Unternehmen oder Privatpersonen kommen. Fragen Sie nach, welche Unternehmen, Vereine oder Personen Ihre Preise spendieren möchten. Dieses Sponsoring führt teilweise zu hochwertigen Preisen, die Sie sehr günstig erhalten. Die Sponsoren werden jedoch darauf achten, dass ausreichend Werbung für sie gemacht wird. Eine Win-Win-Situation für den Verein und den Sponsor.

Wann ist die Veranstaltung einer Tombola anmeldepflichtig?

Da eine Tombola – rein rechtlich gesehen – eine Sonderform der Lotterie ist, sind zwingend rechtliche und steuerrechtliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich müssen alle Tombolas, die bei öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden, vorab beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden. Nicht genehmigungspflichtig sind dagegen nicht öffentliche Tombolas, also Lotterien, bei denen die Möglichkeit zum Mitspielen auf einen kleinen festen Teilnehmerkreis – z.B. Vereinsmitglieder und geladene Gäste – begrenzt ist. Ebenso sind Tombolas nicht anmelde- und genehmigungspflichtig, wenn die Lose verschenkt werden.

Sind Tombolas oder Lotterien auch genehmigungspflichtig?

Bei einer Tombola besteht das Risiko bzw. das Erfordernis, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel handelt. Kein genehmigungspflichtiges Glücksspiel liegt vor, wenn die Lose verschenkt werden, die Teilnehmer beispielsweise bei Eintritt eine Anzahl von Losen erhalten und deren Kosten nicht auf einen etwaigen Eintrittspreis umgelegt werden oder wenn ein Unternehmen bei Betriebsfesten die Gewinne spendet.

Müssen die Teilnehmer dagegen Lose erwerben (separat oder als ausgewiesener Aufschlag auf eine Eintrittsgebühr), dann handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mit einer Lotterie oder einer Tombola Gewinne erwirtschaftet werden sollen. Tipp: Werden Tombolas von Vereinen und Verbänden zu anerkannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken durchgeführt, überschreiten die verlosten Gewinne eine bestimmte Summe nicht und findet die Veranstaltung nur 1- bis 2-mal im Jahr statt, gibt es in Deutschland Ausnahmen. Sie werden von den jeweiligen Bundesländern geregelt, weshalb Sie das zuständige Ordnungsamt nach den für Sie maßgeblichen Regeln fragen sollten.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Tombolas

Die Gewinner der Preise werden durch die Ziehung von Losen ermittelt. Die Ziehung findet meistens live während der Veranstaltung mit Nennung der Sponsoren statt. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, die Preise zu verlosen:

1. Tombola veranstalten mit sofortiger Gewinnausgabe

Eine sofortige Herausgabe der Preise empfiehlt sich bei Events wie Straßenfesten. Dabei sieht der Loskäufer sofort, ob er eine Niete oder einen bestimmten Gewinn hat. Zieht ein Teilnehmer eine Nummer mit Gewinn, bekommt er den passenden Preis mit der jeweiligen Nummer gleich übergeben. Optimal sollte die Losanzahl der Größe der Veranstaltung angepasst werden und möglichst viele Gäste die Chance haben, ein Los zu erwerben. Darüber hinaus muss sich der Veranstalter auch über die Anzahl von Gewinnlosen und Nieten in der Los-Box Gedanken machen. Das Mischungsverhältnis hängt dabei unter anderem von der Qualität der Preise ab. Je wertvoller die Gewinne, desto niedriger können die Gewinnchancen sein. es kann also mehr Nieten als Gewinnlose geben. Stehen hingegen billigere Artikel in größerer Stückzahl zur Verlosung, sollte das Mischverhältnis zugunsten mehr Gewinnlose gewählt werden.

2. Die zeitpunktbezogene Verlosung

Daneben ist auch die Auslosung zu einem bestimmten Zeitpunkt der Veranstaltung möglich. Sie bietet sich besonders dann an, wenn sich viele Besucher zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort versammeln sollen oder die Tombola ein zeitfüllender Programmpunkt bei einer Feier sein soll. Für diese Tombola werden nummerierte Lose in zweifacher Ausführung hergestellt. Dem Loskäufer wird die gewünschte Nummer ausgehändigt und die Gegennummer landet in einer Los-Trommel. Die Losnummern werden nacheinander von einer Glücksfee gezogen. Derjenige, dessen Nummer gezogen wird, darf sich über einen schönen Gewinn freuen. Wichtig ist, dass vor jeder Ziehung angekündigt wird, welcher Preis als Nächstes verlost wird. Am Schluss folgt die Ziehung des Hauptgewinns. 

Der Veranstalter sollte im Voraus festlegen, was geschieht, wenn sich der Gewinner nicht im Publikum befindet. In diesem Fall könnten zum Beispiel die Gewinnzahlen auf einer Website veröffentlicht werden, sodass sich der Losbesitzer seinen Preis später abholen kann. In den meisten Fällen wird allerdings festgelegt, dass die Gewinne nur unter den Anwesenden ausgegeben werden. Wenn keiner der Anwesenden sich zur gezogenen Losnummer meldet, wird das nächste Los gezogen.

Bei der Tombola müssen Sie sich an rechtliche Bestimmungen halten

So harmlos eine Tombola veranstalten auch erscheinen mag – rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Lotterie. Auch im kleinsten Verein muss diese nach bestimmten rechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Rein rechtlich gesehen ist eine Tombola eine Sonderform einer Lotterie. Deshalb sind rechtliche und steuerrechtliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich müssen alle Tombolas, die bei öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden, vorab beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden. 

Nach § 68 Nr. 6 der Abgabenordnung (AO) ist eine Tombola jedoch bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaft dem Zweckbetrieb zuzuordnen, wenn sie von den örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen genehmigt wurde oder als genehmigt gilt. Insgesamt dürfen Sie allerdings höchstens zweimal im Jahr eine Tombola veranstalten.

Die Beantragung erfolgt jeweils formlos und sollte folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Veranstalters, Zeit und Ort der Veranstaltung, Anzahl der Lose, aufgeteilt in Gewinn- und Nietenlose, Lospreis, Art der Gewinnermittlung und Begünstigter des Reinertrages. Gebühren für die Genehmigung werden von den Bundesländern festgelegt und betragen ca. ein bis zwei Prozent des Spielkapitals (Gesamtverkaufswert der auszugebenden Lose), meist jedoch eine Mindestgebühr ab ca. 30 Euro.

Der Verein oder die Organisation kann für Sachspenden zu Gunsten einer solchen Tombola Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Der Veranstalter muss die Ermittlung des Sachspendenwerts im Original oder als Duplikat mit der Kopie der ausgestellten Zuwendungsbestätigung 10 Jahre aufbewahren.

Wenn Sie eine Tombola veranstalten, ist das eine Sachlotterie, auf die 16,66% Lotteriesteuer anfällt. Wenn der Verein gemeinnützig ist, entfällt die Steuer nicht, wenn man unter der Besteuerungsgrenze von 40.000 Euro liegt. Auch beim Finanzamt muss die Tombola beim Großteil der Bundesländer ab 650 Euro angemeldet werden. Für Tombolas, die sich hur an einen geschlossenen Kreis, z. B. nur Mitglieder, richten, gelten Sonderregeln.

Ein kleiner Trick für “kostenpflichtige” Lose

Machen Sie einfach die Eintrittskarte zum Los bei der Veranstaltung einer Tombola. Allerdings dürfen Sie dabei nicht den Fehler machen und auf dem Ticket einen anteiligen Preis für das Los ausweisen oder sogar 2 verschiedene Tickets anzubieten, also z. B. eine Eintrittskarte mit Tombola für 20 Euro und eine Eintrittskarte ohne Tombola für 10 Euro.

Anders als vor der Reform des Wettbewerbsrechts Ende 2015 ist es heute nämlich grundsätzlich zulässig, die Teilnahme an einem Gewinnspiel und damit auch an einer Tombola von dem Kauf einer Ware abhängig zu machen. Der EuGH entschied bereits einige Jahre zuvor, dass eine Kopplung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme in der Regel erlaubt ist (EuGH, Urteil vom 14.01.2010, C-304/08). Der BGH hat diese Rechtsprechung übernommen.

Auch das Finanzamt redet mit

Das Steuerrecht schreibt die Einordnung hinsichtlich der Besteuerung bei der Veranstaltung einer Tombola vor. Wird eine Tombola nur zwei Mal im Jahr von einem Verein durchgeführt und der Reinertrag unmittelbar und ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet, unterliegen die Einnahmen dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb. Verfügt eine gemeinnützige Körperschaft über einen Förderverein, können je zwei Lotterien (Tombolas) durchgeführt werden.

Weitere Blogbeiträge zum Thema Gewinnspiel-Recht

Gewinnspiele sind ein funktionierendes und sehr wirkungsvolles Marketinginstrument, wenn sie gut gemacht sind und bei der Veranstaltung keine rechtlichen und konzeptionellen Fehler entstehen. HAPPY Marketing Solutions hilft Ihnen dabei, Gewinnspiel-Fehler zu vermeiden. > Zum Blogbeitrag „Die 25 größten Fehler bei Verlosungen und Gewinnspielen

Und hier im Blog von HAPPY Marketing Solutions finden gibt es eine ganze Serie “So veranstalten Sie ein rechtskonformes Gewinnspiel
Teil 1: Was ist generell bei einem Gewinnspiel zu beachten?
Teil 2: Was ist bei einem Gewinnspiel erforderlich?
Teil 3: Was ist bei einem Gewinnspiel erlaubt?
Teil 4: Was ist bei einem Gewinnspiel nicht erlaubt oder problematisch?
Teil 5: Wie können Sie ein Gewinnspiel finanziell absichern?
Teil 6: Checkliste: Was gehört in die Teilnahmebedingungen?
Teil 7: So bekommen Sie ein rechtskonformes Werbeeinverständnis

Wichtige Urteile und allgemeine Tipps…

…zu rechtlich relevanten Themen bei Gewinnspielen und was man sonst noch so alles beachten muss, finden Sie in diesen Blogbeiträgen:

> So veranstalten Sie ein rechtskonformes Gewinnspiel
> Ist die Kopplung von Warenabsatz mit Gewinnspielteilnahme erlaubt?
> Kopplung von Kassenbon und Gewinnspiel lt. BGH legal
> Ist ein Gewinnspiel „Würfel um deinen Rabatt“ rechtmäßig?
> Werbeaussage „Jeder 100. Einkauf geschenkt“ ist nicht wettbewerbswidrig
> VGH-Urteil: Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind erlaubt
> So bekommen Sie ein rechtskonformes Werbeeinverständnis
> Gewinnspiel-Kopplung & DSGVO: Das gilt es zu beachten
> Checkliste „Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“
> Machen Sie kein Gewinnversprechen nach § 661a BGB
> Machen Sie Ihr Gewinnspiel nicht zu einem Glücksspiel

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HAPPY Marketing Solutions konzipiert und betreut exklusive Gewinnspiel-Lösungen im Full Service. Erstklassige Expertisen aus Genossenschaften, Handel, Dienstleistung und Markenartikel-Industrie belegen unsere Kompetenz als der führende Dienstleister für exklusive Gewinnspiel-Lösungen mit exklusiven Add-ons und Full Service. Sie suchen eine perfekte Gewinnspiel-Lösung? Dann gleich Kontakt mit Patrick Grünberg aufnehmen: Telefon +49 6103 2053 705 oder E-Mail p.gruenberg@happysolutions.de

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Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht er Ihnen mit der HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Kommentare
  • Wolfgang Wagner25. November 2023

    Hallo HAPPY Team, wir sind ein kleiner Verein, e.V. und veranstalten jedes Jahr eine Tombola, um mit der Vereinskasse etwas in den Plusbereich zu kommen. Den die Beiträge decken gerade mal die jährlichen Kosten. Somit ist gewährleistet, dass wir einmal im Jahr eine interne Familienfeier veranstalten können. in der Einladung zur Tombola, laden wir auch Gäste ein, die evtl. auch noch Preise mitbringen. Die Gäste und die Mitglieder dürfen Lose für die Tombolapreise einkaufen. Sie spekulieren ja alle auf die Hauptpreise. Die Kosten ( Einkauf ) der Lose sind für Mitglieder und Gäste alle gleich ! Vor dem Verkauf der Lose, wurde von einem Vorstandmitglied gesagt, dass bei den Hauptpreisen beziehungsweise Präsentkörbe nur das Mitglied, aber nicht der Gast gewinnen kann ! Frage : Wie ist das rechtlich, wenn ein Gast mit seiner Losnummer einen Präsentkorb gewinnt und er geht leer aus ? Er bekommt auch keinen Ausgleichspreis ? Er hat ja schließlich die Losnummer bezahlt !

    • Dietmar Grünberg28. November 2023

      Hallo zurück,unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich das nicht so machen. Sie können nicht an alle Lose zum gleichen Preis verkaufen, dann aber einen Teil der Käufer, in Ihrem Fall die Gäste, diskriminieren und von den Hauptpreisen ausschließen. Warum sollen dann Gäste überhaupt Lose kaufen? Gerade die Aussicht auf die Hauptpreise ist der Anreiz, überhaupt Lose zu kaufen. Bzgl. der rechtlichen Seite kann ich nur schwer einschätzen, wie ein Richter das urteilen würde. Da gibt es keinen Präzedenzfall. Wenn das vorher eindeutig kommuniziert wird, könnte ich mir vorstellen, dass das durchgewunken würde, denn der Gast weiß ja, worauf er sich beim Loskauf einlässt. Es zwingt ja keiner, sondern es ist freie Entscheidung, ein Los zweiter Klasse zu kaufen. Wenn Sie unbedingt den Mitgliedern einen Vorteil bei der Verlosung geben wollen, sollten Sie sich etwas anderes einfallen lassen. Z. B. indem Mitglieder eine doppelte Chance bekommen. Oder beim Kauf von 5 Losen ein Extralos.Ich wünsche gutes Gelingen. Viele Grüße Dietmar Grünberg

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