Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
Cases. Mechaniken. Rechtliches. Ideen. Konzepte.

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Mitgesellschafter ist. Die HAPPY Group ist der spezialisierte Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions. Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie. Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht Ihnen die HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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Gewinnspiel in Zeitschrift für Apothekenpersonal wettbewerbswidrig

15 Januar
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Ein Gewinnspiel in einer Fachzeitschrift für Apothekenpersonal verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz, wenn die teilnehmenden Fachkreise nicht im Interesse des Veranstalters eine adäquate, wirtschaftliche Gegenleistung erbringen. Für eine Gesundheitsgefährdung im Sinne des Heilmittelwerbgesetzes ist ausreichend, dass diese mittelbar über das Apothekenpersonal beim Kunden hervorgerufen wird (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2011 – Az.: 3 U 1429/11). Das Gewinnspiel in Zeitschrift

Keine Glücksspielvermittlung: Rewe & dm dürfen Losgutscheine verkaufen

15 Januar
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Verkauf von Aktion Mensch-Losen bei REWE und dm keine Glücksspielvermittlung ist. Die Lotteriegenehmigungsbehörde in Rheinland-Pfalz hatte die Genehmigung mit der Begründung verweigert, dass es sich beim Verkauf von Losgutscheinen um die Vermittlung von Glücksspiel handele. Diese müssten von den Handelsketten eigens beantragt werden. Seit zwei
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OVG Lüneburg: Rückwärts-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

15 Januar
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss (Az. 11 ME 236/16) vom 14.03.2017 entschieden, dass es sich bei einer Online-Cent-Auktion um verbotenes Glücksspiel handelt. Zuvor hatte die Ordnungsbehörde bereits die Aktivitäten der Antragstellerin untersagt. Gegen diese Untersagung hatte die Antragstellerin geklagt. Das OVG stufte nun den Ablauf der Auktionen auf dem Internetportal der Klägerin als genehmigungspflichtiges Glücksspiel
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VGH Mannheim Countdown-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

15 Januar
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Bei sog. Cent-Auktionen kauft der Verbraucher zunächst Gebotsrechte. Diese kann er einsetzen, um für ein Produkt zu bieten. Pro Gebot erhöht sich dann der Kaufpreis und teilweise verlängert sich gleichzeitig der Auktionszeitraum. Diese Art des Verkaufens darf im Internet nicht stattfinden, da es sich um illegales Glücksspiel handelt, hat der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg entschieden. Eine Countdown-Auktion
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Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen

15 Januar
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Nach einem Urteil vom Landgericht Amberg muss bei einem Gewinnspiel im Print-Bereich ausreichend transparent auf etwaige Beschränkungen bei der Teilnahme hingewiesen werden. Hierfür reicht es nicht aus, pauschal auf eine Internetseite zu verweisen (LG Amberg, Urt. v. 08.04.2019 – Az.: 41 HKO 932/18). Ein Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen. Die Beklagte – ein bundesweiter Elektromarkt –

Werbeeinwilligung mit Co-Sponsoren & Einwilligungsklausel ist wirksam und DSGVO-konform

14 Januar
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Von besonderer Praxisrelevanz ist, dass sich das OLG Frankfurt a.M. erstmals in einem Urteil auf eine bestimmte Anzahl von Co-Sponsoren festgelegt hat. Denn eine Werbeeinwilligung mit Co-Sponsoren und der Einwilligungs-Klausel „Strom & Gas“  ist wirksam und DSGVO-konform (OLG Frankfurt a.M.,  Urt. v. 27.06.2019 – Az.: 6 U 6/19).  Leitsatz 1. Wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung
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Kopplung von Gewinnspiel und Rezepteinlösung wettbewerbswidrig

14 Januar
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Der Fall „Kopplung von Gewinnspiel und Rezepteinlösung“ war vor dem OLG Frankfurt a. M. anhängig. Die Beklagte – eine ausländische Versandapotheke – warb für ein großes Gewinnspiel. Hauptpreis war ein Gutschein für ein E-Bike im Wert von 2.500,- EUR sowie neun Philips-Sonicare-Diamond-Clean-Sets. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung war das Einsenden eines Rezepts. Das OLG Frankfurt
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VGH: Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind erlaubt

14 Januar
Wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort eine bestimmte Menge regnet oder schneit, darf ein Händler seinen Kunden den Kaufpreis erstatten oder eine hohe Rückerstattung vornehmen. Denn Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind spätestens seit dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erlaubt. > Zum Download vom Urteil vom 09.07.2014 – BVerwG 8 C 7.13 Es ging bei
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Radio-Gewinnspiel mit Hauptpreis „Schönheits-OP“ wettbewerbswidrig

14 Januar
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Die Wettbewerbszentrale hat das Gewinnspiel mit Hauptpreis „Schönheits-OP“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gerichtlich durchgesetzt. Das Gewinnspiel lief unter dem Aufhänger „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ und wurde von RTL Radio Center Berlin veranstaltet. Die Ankündigung des Berliner Radiosenders für ein Gewinnspiel, bei dem Teilnehmer eine Schönheitsoperation gewinnen können, stellt nach dem Urteil vom Kammergericht

Namensnennung von Lotteriegewinner verstößt gegen DSVGO

13 Januar
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Eine Lotterie darf in ihren Werbe-Publikationen einen Gewinner nicht ungefragt mit Vor- und Nachnamen nennen. Der Gewinner einer Lotterie wurde mit vollem Vor- und Nachnamen genannt, obwohl vereinbart war, dass nur der Vorname angegeben werden sollte. Hierin  liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (LG Köln, Beschl. v. 23.12.2019 – Au.: 28 O 482/19). Große Vorsicht also bei der Nennung des
Patrick Grünberg
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