Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
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> DATENSCHUTZ & DSGVO

Datenschutz & DSGVO bei Gewinnspielen
Datenschutz gehört zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren eines professionell umgesetzten Gewinnspiels. Sobald Teilnehmerdaten erhoben, Werbeeinwilligungen eingeholt, Kaufbelege hochgeladen oder Gewinner veröffentlicht werden, müssen Unternehmen die Vorgaben der DSGVO und des Wettbewerbsrechts beachten.

In dieser Kategorie erfährst du, wie Gewinnspiele datenschutzkonform geplant und umgesetzt werden. Die Beiträge behandeln unter anderem Datenschutzhinweise, Werbeeinwilligungen, Double-Opt-in, Auftragsverarbeitung, Tracking, Löschfristen, Gewinnerdaten und den Umgang mit personenbezogenen Daten bei nationalen und internationalen Kampagnen.

HAPPY unterstützt Unternehmen und Agenturen dabei, Gewinnspiele technisch, organisatorisch und datenschutzkonform umzusetzen – von der Konzeption bis zur sicheren Verarbeitung und Löschung der Teilnehmerdaten.


Individuelle-rechtskonforme-Gewinnspiele

Rechtskonforme Gewinnspiele mit HAPPY: Teilnahmebedingungen, Datenschutz und Prüfung

26 Juli
Ein Gewinnspiel soll Aufmerksamkeit erzeugen, Kunden aktivieren, Produkte verkaufen oder neue Kontakte gewinnen. Gleichzeitig muss die Kampagne rechtlich, technisch und organisatorisch sauber umgesetzt werden. Schon kleine Unklarheiten in den Teilnahmebedingungen, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder bei der Verbindung von Teilnahme und Werbung können erhebliche Risiken verursachen. HAPPY unterstützt Unternehmen und Agenturen dabei, nationale und

Gewinnspiel-Leads rechtssicher nutzen: Was Marken aus dem OLG-Frankfurt-Urteil lernen können

08 Juli
Gewinnspiele sind für Marken ein starkes Instrument, um Aufmerksamkeit, Aktivierung und wertvolle First-Party-Daten zu gewinnen. Doch sobald aus Teilnehmerdaten werblich nutzbare Leads werden sollen, entscheidet nicht nur die Menge der Datensätze über den Erfolg. Entscheidend sind saubere Einwilligungen, klare Vertragsgrundlagen, dokumentierte Lieferprozesse und eine nachvollziehbare Qualitätsprüfung. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt a.M. zeigt sehr
DIE AVV NACH ART. 28 DSGVO

AVV bei HAPPY: So stellen wir sicher, dass dein Gewinnspiel DSGVO-konform und auditfest umgesetzt wird

20 Februar
Gewinnspiele generieren Aufmerksamkeit, Leads und Umsatz – aber sie erzeugen auch personenbezogene Daten. Und damit Verantwortung. Deshalb wird bei HAPPY der DATENSCHUTZ groß geschrieben und zwar nicht erst seit der DSGVO.  Name, E-Mail-Adresse, Kaufbeleg, IP-Adresse, Versanddaten, CRM-Opt-ins – all diese Informationen unterliegen der Datenschutz–Grundverordnung (DSGVO). Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Während viele Agenturen
Unverlangte E-Mail-Werbung

AG Düsseldorf –  Unverlangte E-Mail-Werbung an LinkedIn-Kontakt untersagt

21 Januar
Aus einer (indirekten) Vernetzung bzw. einem Kontakt auf einer Social-Media-Plattform kann – ohne Weiteres – keine ausdrückliche Einwilligung in E-Mail-Werbung abgeleitet werden Ein einfacher LinkedIn-Kontakt begründet nämlich nicht das Recht, dem anderen ungefragt Werbe-Mails zu schicken, so das  AG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2025 – Az.: 23 C 120/25. DAS GING DEM STREITFALL VORAUS Der Geschäftsführer
Gewinnspiele & Kopplungen

Gewinnspiele & Kopplungen – Werbeeinwilligung, Kauf, Bewertung – was erlaubt ist, was nicht und wie du rechtssicher aktivierst

06 Januar
Gewinnspiele gehören zu den wirkungsvollsten Aktivierungsinstrumenten im Marketing. Sie erzeugen Aufmerksamkeit, steigern Reichweite, aktivieren Käufer:innen und liefern wertvolle Daten. Gleichzeitig sind sie rechtlich sensibel – insbesondere dann, wenn die Teilnahme an Bedingungen geknüpft wird. Typische Fragen aus der Praxis: In diesem Artikel bekommst du eine praxisnahe, rechtlich fundierte Einordnung, basierend auf den zahlreichen Fachartikeln und Praxisbeiträgen auf happysolutions.de
Gewinnspiele & DSGVO

Gewinnspiele & Datenschutz: Was wirklich erlaubt ist – und was nicht

21 August
Gewinnspiele sind beliebt. Bei Kund:innen, weil sie Spannung versprechen – und bei Unternehmen, weil sie Leads, Insights und Umsatz bringen. Doch sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, kommt ein oft unterschätzter Faktor ins Spiel: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gewinnspiele & Datenschutz gehören deshalb zwingend zusammen betrachtet. In diesem Artikel erfährst du, was du bei der Planung und Durchführung
HAPPY Urteils-Service

OLG Stuttgart bestätigt: Personalisierte Briefwerbung bleibt DSGVO-konform – kein Schadensersatzanspruch

06 Dezember
Personalisierte Briefwerbung ist weiterhin durch die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO datenschutzrechtlich zulässig. Dies bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem aktuellen Beschluss vom 02.02.2024 (Az.: 2 U 63/22). Demnach stellt Direktwerbung, einschließlich der Neukundengewinnung, ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO dar. Personalisierte Briefwerbung bleibt DSGVO-konform, die Direktmarketing-Branche kann
HAPPY Urteils-Service

Die DSGVO gestattet Werbung per Post

04 Dezember
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Briefwerbung grundsätzlich zulässig, solange nicht im Einzelfall überwiegende Interessen des Betroffenen entgegenstehen (AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.07.2024 – Az.: 916 C 89/22). Die DSGVO gestattet Werbung per Post im Einzelfall. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger in einem Online-Shop der Beklagten eine Bestellung aufgegeben, ohne ein Kundenkonto zu erstellen,
Adressdaten-Weitergabe zu Marketing-Zwecken

EuGH zur Adressdaten-Weitergabe zu Marketing-Zwecken 

07 November
Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen eine Übermittlung von Adressdaten zu Marketingzwecken auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gestützt werden kann (EuGH Urt. v. 04.10.2024 – Az.: C-621/22). Der EuGH hat dabei – wie üblich – kein Urteil zum konkreten Sachverhalt gefällt, sondern nur allgemeine
HAPPY-Urteils_Service: Werbung für Gewinnspiel ohne bestimmte Angaben wettbewerbswidrig

Unzureichende Belehrung über Werbeerlaubnis

27 September
Das Landgericht Paderborn hat ein Urteil zu einer unzureichenden Belehrung über Werbeerlaubnis gemäß § 7 Abs. 3 UWG, wenn nur eine Verlinkung auf die Datenschutzhinweise erfolgt. „Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zum Zwecke der Werbung mit der Klägerin ohne Einverständnis des E-Mailadressaten per E-Mail unter der Adresse … Kontakt aufzunehmen oder aufnehmen zu
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Patrick Grünberg, Vorstandsvorsitzender der HAPPY Marketing Solutions AG
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