Gesetzliche Regelungen zu Gewinnspielen sind über verschiedenste Gesetze verteilt, z.B. Strafgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Bundesdatenschutzgesetz (DSVGO), Staatsverträge der Länder, Jugendschutzregelungen. Eine abschließende und umfassende Regelung ist nicht tvorhanden. Vielmehr müssen – je nach Art des Gewinnspiels – die Einzelregelungen aus den unterschiedlichen Gesetzen und Gewinnspiel-Urteile aus der Rechtssprechung kombiniert werden. Bei abgesicherten Gewinnspielen kommen Regelungen aus dem Versicherungsrecht hinzu. So darf eine Gewinnspiel-Versicherung nur von dem verkauft oder vermittelt werden, der dazu von der Bafin autorisiert wurde.
Falls es z.B. um einen Wettbewerb geht, bei dem die Teilnehmer eine kreative Leistung erbringen müssen und der Gewinner durch eine Jury bestimmt wird (Werbespruch für Produkt entwerfen etc.) so finden sich für diese Art des Gewinnspiels grundlegende Vorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 657, 661 BGB). Ergänzt werden sie durch wettbewerbsrechtliche Vorschriften aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gegebenenfalls kommen noch weitere Normen hinzu. Grundsätzlich sind Sie jedoch als Veranstalter eines Gewinnspiels frei in der Gestaltung Ihrer Teilnahmebedingungen.
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