Verfasst von Patrick Grünberg · ca. 17 Minuten Lesezeit
Gewinnspiele sollen Menschen aktivieren, Marken erlebbar machen und möglichst viele Teilnehmer erreichen. Doch bereits kleine technische oder gestalterische Barrieren können dazu führen, dass Interessierte eine Aktion nicht verstehen, ein Formular nicht ausfüllen oder den Teilnahmeprozess nicht abschließen können.
Das betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Auch ältere Personen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, Teilnehmer mit geringer digitaler Erfahrung oder Nutzer in schwierigen Nutzungssituationen profitieren von gut verständlichen und barrierearmen Teilnahmewegen.
Kurzzusammenfassung
Barrierefreie Gewinnspiele reduzieren Teilnahmehürden und verbessern die Nutzererfahrung für alle Zielgruppen. Dabei geht es nicht nur um Schriftgrößen oder Farbkontraste, sondern um den gesamten Prozess – von der Werbung über das Formular bis zu Teilnahmebedingungen und Gewinnerkommunikation. Besonders wichtig sind: • eine vollständige Tastaturbedienung, • Screenreader-Kompatibilität, • ausreichende Kontraste, • aussagekräftige Alternativtexte, • zugängliche Formulare und Fehlermeldungen, • barrierearme Sicherheitsprüfungen, • untertitelte Videos, • verständliche Sprache, • barrierefreie Teilnahmebedingungen und PDF-Dateien, • alternative Zugänge zu QR-Code- und App-Aktionen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen rechtlich relevanter. Ob ein konkretes Gewinnspiel unmittelbar darunter fällt, hängt jedoch von seiner Ausgestaltung und Einbindung ab. Unabhängig von der gesetzlichen Einordnung gilt: Je weniger Hürden ein Gewinnspiel aufweist, desto mehr Menschen können teilnehmen – und desto besser funktioniert die Kampagne.
Ein barrierefreies Gewinnspiel ist deshalb nicht lediglich ein rechtliches Thema. Es ist zugleich ein Qualitätsmerkmal, ein Reichweitenfaktor und ein Bestandteil einer professionellen Kampagnenplanung.
WAS BEDEUTET BARRIEREFREIHEIT BEI GEWINNSPIELEN?
Ein Gewinnspiel ist barrierefrei gestaltet, wenn möglichst viele Menschen die Aktion selbstständig wahrnehmen, verstehen und bedienen können. Das betrifft den gesamten Teilnahmeprozess:
die Gewinnspielwerbung,
die Landingpage oder App,
die Erklärung der Mechanik,
das Teilnahmeformular,
hochgeladene Bilder oder Kassenbons,
Captchas und Sicherheitsprüfungen,
Videos und Audiodateien,
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise,
die Gewinnerkommunikation,
den Zugang über QR-Codes,
alternative Teilnahmewege.
Barrierefreiheit darf daher nicht erst beim fertigen Formular geprüft werden. Sie sollte bereits bei der Auswahl von Mechanik, Medium und technischer Plattform berücksichtigt werden.
WARUM BARRIEREFREIE GEWINNSPIELE WICHTIG SIND
Barrieren im Teilnahmeprozess schließen potenzielle Teilnehmer aus. Gleichzeitig verschlechtern sie häufig auch für alle anderen Nutzer die Bedienbarkeit. Eine verständliche Navigation, gut erkennbare Schaltflächen, eindeutige Fehlermeldungen und ein übersichtliches Formular helfen beispielsweise nicht nur Menschen mit Behinderungen. Sie reduzieren auch Abbrüche, Rückfragen und fehlerhafte Eingaben. Barrierefreiheit kann damit mehrere positive Effekte haben:
eine größere erreichbare Zielgruppe,
geringere Abbruchquoten,
eine bessere mobile Nutzung,
weniger Supportanfragen,
ein positiveres Markenerlebnis,
eine höhere Qualität der erfassten Daten,
eine glaubwürdige soziale Verantwortung des Unternehmens.
Bei öffentlich beworbenen Promotions sollte zudem bedacht werden: Eine Aktion, die grundsätzlich allen Verbrauchern offensteht, sollte nicht durch vermeidbare technische Hürden faktisch bestimmte Personengruppen ausschließen.
WAS BEDEUTET DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ FÜR GEWINNSPIELE?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt europäische Vorgaben zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen um. Seine wesentlichen Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025. Das Gesetz bezieht erstmals auch bestimmte Angebote privater Unternehmen ein. Dazu gehören unter anderem bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr ist nach dem BFSG eine digital über eine Website oder mobile Anwendung angebotene Dienstleistung, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht wird.
FÄLLT JEDES ONLINE-GEWINNSPIEL UNTER DAS BFSG?
Nein. Ein kostenloses, isoliertes Gewinnspiel ist nicht allein deshalb automatisch eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG. Eine genauere Prüfung ist aber insbesondere erforderlich, wenn das Gewinnspiel:
unmittelbar in einen Onlineshop integriert ist,
Bestandteil eines Bestell- oder Vertragsprozesses ist,
an einen digitalen Kauf oder eine kostenpflichtige Dienstleistung gekoppelt wird,
innerhalb einer vom BFSG erfassten App oder Plattform stattfindet,
Funktionen des elektronischen Geschäftsverkehrs nutzt,
Teil eines Kundenkontos oder Loyalty-Programms ist.
Auch wenn das BFSG im konkreten Einzelfall nicht unmittelbar anwendbar ist, können sich Anforderungen aus anderen Rechtsgrundlagen, vertraglichen Vereinbarungen, unternehmensinternen Standards oder Gleichbehandlungsgrundsätzen ergeben.
Unternehmen sollten die rechtliche Einordnung daher nicht pauschal vornehmen, sondern anhand des konkreten Teilnahmewegs, des Geschäftsmodells und der beteiligten digitalen Dienstleistungen prüfen lassen.
AUSNAHMEN FÜR KLEINSTUNTERNEHMEN
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, können unter bestimmten Voraussetzungen von den BFSG-Anforderungen ausgenommen sein. Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme sollte jedoch nicht mit einer generellen Befreiung von allen Anforderungen an eine gute und diskriminierungsarme Gestaltung verwechselt werden.
WELCHE FOLGEN KÖNNEN VERSTÖSSE HABEN?
Das BFSG sieht Marktüberwachungsmaßnahmen, Verbraucherrechte, Rechtsbehelfe und Bußgeldvorschriften vor. Behörden können unter anderem verlangen, dass nicht konforme Dienstleistungen angepasst werden. Das Gesetz enthält außerdem Regelungen zu Schlichtung und zur Beteiligung anerkannter Verbände.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Gewinnspiels.
WCAG: DER WICHTIGSTE TECHNISCHE ORIENTIERUNGSRAHMEN
Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, sind international anerkannte Richtlinien für barrierefreie digitale Inhalte. Die aktuelle Version WCAG 2.2 ordnet die Anforderungen vier Grundprinzipien zu:
wahrnehmbar,
bedienbar,
verständlich,
robust.
Diese Prinzipien entsprechen auch der grundlegenden Systematik, nach der digitale Dienstleistungen auf Barrierefreiheit geprüft werden. Für Unternehmenswebsites und Gewinnspielplattformen wird häufig das Konformitätsniveau WCAG 2.2 AA als sinnvolles Ziel verwendet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein automatisierter Test genügt. Barrierefreiheit muss technisch, redaktionell und praktisch geprüft werden. Besonders wichtig sind Tests mit Tastatur, Screenreader, unterschiedlichen Vergrößerungsstufen und mobilen Endgeräten.
1. GEWINNSPIELE VOLLSTÄNDIG MIT DER TASTATUR BEDIENEN
Ein barrierefreies Gewinnspiel muss ohne Maus bedienbar sein. Nutzer sollten alle wichtigen Funktionen über die Tastatur erreichen können. Dazu gehören:
Navigation und Menüs,
Eingabefelder,
Checkboxen,
Auswahlfelder,
Upload-Funktionen,
Kalender- oder Datumsfelder,
Schaltflächen,
Pop-ups und Dialogfenster,
Teilnahmebestätigung,
Links zu Teilnahmebedingungen und Datenschutzinformationen.
Die übliche Bedienung erfolgt über die Tabulatortaste, die Umschalttaste in Verbindung mit Tab, die Pfeiltasten, die Eingabetaste und die Leertaste.
Darauf solltest du achten
Die Reihenfolge, in der Elemente mit der Tabulatortaste erreicht werden, muss logisch sein. Der aktuell ausgewählte Bereich sollte deutlich sichtbar hervorgehoben werden. Außerdem darf der Nutzer nicht in einem Pop-up oder Spielelement „gefangen“ bleiben. Besonders problematisch sind Gewinnspielmechaniken, die ausschließlich durch:
Ziehen mit der Maus,
Wischen,
präzises Anklicken,
zeitkritische Bewegungen,
Drag-and-drop,
Gesten auf dem Touchscreen
bedient werden können. Für solche Mechaniken sollte eine gleichwertige alternative Bedienmöglichkeit angeboten werden.
2. SCREENREADER SINNVOLL UNTERSTÜTZEN
Screenreader lesen digitale Inhalte vor oder geben sie über eine Braillezeile aus. Damit das funktioniert, muss die technische Struktur der Seite korrekt aufgebaut sein.
Überschriften sollten in einer sinnvollen Hierarchie angelegt werden. Formularelemente brauchen eindeutige Beschriftungen. Schaltflächen müssen verständliche Bezeichnungen besitzen.
Eine Schaltfläche mit der technischen Beschriftung „Button 3“ oder „Icon“ ist für Screenreader-Nutzer kaum hilfreich. Besser sind Bezeichnungen wie:
„Jetzt teilnehmen“,
„Kassenbon hochladen“,
„Teilnahme absenden“,
„Teilnahmebedingungen öffnen“,
„Zur nächsten Frage“.
Statusmeldungen müssen ebenfalls zugänglich sein. Nach dem Absenden sollte ein Screenreader beispielsweise erkennen können, ob die Teilnahme erfolgreich war oder welche Eingabe korrigiert werden muss.
Semantische Struktur statt visueller Simulation: Inhalte dürfen nicht nur optisch wie Überschriften, Listen oder Schaltflächen aussehen. Sie müssen auch technisch entsprechend ausgezeichnet sein. Das betrifft beispielsweise:
echte Überschriftselemente,
korrekt verknüpfte Formularbeschriftungen,
zugängliche Dialogfenster,
erkennbare Pflichtfelder,
programmatisch auslesbare Fehlermeldungen,
korrekt benannte Icons,
verständliche Linktexte.
3. AUSREICHENDE KONTRASTE EINSETZEN
Texte, Buttons, Eingabefelder und Hinweise müssen sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Die WCAG sehen für normalen Text grundsätzlich ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 vor. Für große Schrift gilt grundsätzlich mindestens 3 zu 1. Auch wichtige grafische Bedienelemente und ihre Zustände müssen gut erkennbar sein. Problematisch sind beispielsweise:
hellgrauer Text auf weißem Hintergrund,
gelbe Schrift auf hellen Bildern,
rote Fehlermeldungen auf dunklem Rot,
sehr dünne Schriftarten,
Eingabefelder ohne erkennbare Umrandung,
Buttons, die sich kaum vom Hintergrund unterscheiden.
Informationen dürfen außerdem nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden. Ein fehlerhaftes Feld sollte nicht nur rot markiert, sondern zusätzlich mit einem Symbol und einer verständlichen Textmeldung versehen werden.
4. AUSSAGEKRÄFTIGE ALTERNATIVTEXTE VERWENDEN
Bilder, Grafiken und Bedienelemente benötigen Alternativtexte, wenn ihr Inhalt oder ihre Funktion für das Verständnis wichtig ist. Ein guter Alternativtext beschreibt nicht jedes sichtbare Detail, sondern vermittelt die relevante Aussage oder Funktion. Beispiele:
Ungeeignet: „Bild“ – „Grafik123.jpg“- „Foto Gewinnspiel“ Besser: „Hauptgewinn: E-Bike im Wert von 3.000 Euro“ – „Grafik mit den drei Schritten Bon hochladen, Formular ausfüllen und Teilnahme bestätigen“ „Schaltfläche zum Öffnen des Glücksrads“
Rein dekorative Bilder sollten von Screenreadern übersprungen werden können. Die WCAG verlangen Textalternativen für relevante Nicht-Text-Inhalte, damit die Informationen beispielsweise als Sprache, Braille oder vergrößerter Text ausgegeben werden können.
Gewinne nicht nur als Bilder darstellen: Art, Anzahl und Wert der Gewinne sollten nicht ausschließlich in einem Bild oder einem Werbebanner stehen. Die wesentlichen Informationen müssen zusätzlich als normaler Text verfügbar sein. Das gilt auch für:
Aktionszeiträume,
Teilnahmevoraussetzungen,
Gewinnstufen,
Aktionscodes,
Hinweise zu Sonderziehungen,
Ausschlüsse oder Beschränkungen.
5. FORMULARE VERSTÄNDLICH UND FEHLERTOLERANT GESTALTEN
Das Teilnahmeformular ist einer der wichtigsten Bereiche eines Online-Gewinnspiels. Hier entstehen besonders häufig Barrieren. Jedes Eingabefeld benötigt eine sichtbare und technisch zugeordnete Beschriftung. Platzhaltertexte allein reichen dafür nicht aus, weil sie beim Tippen verschwinden und häufig einen zu geringen Kontrast besitzen.
Pflichtfelder eindeutig kennzeichnen
Es sollte klar erkennbar sein:
welche Angaben verpflichtend sind,
welche Angaben freiwillig sind,
welches Format erwartet wird,
warum bestimmte Daten erhoben werden,
welche Einwilligungen für die Teilnahme notwendig sind,
welche Einwilligungen freiwillig erteilt werden können.
Newsletter-Einwilligungen oder Werbeeinwilligungen sollten nicht mit der Teilnahme vermischt oder voreingestellt werden.
Verständliche Fehlermeldungen formulieren
Eine Fehlermeldung wie „Eingabe ungültig“ hilft dem Nutzer kaum weiter. Besser sind konkrete Hinweise:
„Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.“
„Die Aktionsnummer muss aus acht Ziffern bestehen.“
„Bitte lade eine Datei im Format JPG, PNG oder PDF hoch.“
„Die Datei darf höchstens zehn Megabyte groß sein.“
„Bitte bestätige die Teilnahmebedingungen.“
Die Fehlermeldung sollte direkt beim betroffenen Feld stehen, mit diesem technisch verknüpft sein und auch von Screenreadern erkannt werden. Die WCAG verlangen, dass erkannte Eingabefehler identifiziert und verständlich beschrieben werden.
Eingaben möglichst erhalten
Macht ein Teilnehmer einen Fehler, sollten bereits korrekt ausgefüllte Felder nicht gelöscht werden. Das erneute Eingeben aller Daten ist unnötig und für manche Nutzer besonders belastend.
6. CAPTCHAS BARRIEREFREI EINSETZEN
Captchas sollen automatisierte Teilnahmen verhindern. Viele klassische Captchas stellen jedoch selbst eine erhebliche Barriere dar. Problematisch sind insbesondere:
schwer lesbare Buchstabenfolgen,
verzerrte Zeichen,
Bilderrätsel,
Aufgaben, die ausschließlich visuell lösbar sind,
sehr kurze Zeitlimits,
Audio-Captchas mit schlechter Tonqualität,
Aufgaben mit komplexen sprachlichen Anweisungen.
Bessere Alternativen prüfen
Statt eines sichtbaren Captchas können je nach Risikoprofil andere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden:
serverseitige Plausibilitätsprüfungen,
Rate Limits,
zeitbasierte Prüfungen,
Honeypot-Felder,
Geräte- und Sitzungsanalysen,
E-Mail-Verifikation,
Prüfung auffälliger Teilnahmemuster,
nachgelagerte Betrugsanalysen.
Ist ein Captcha unvermeidbar, sollte mindestens eine gleichwertige Alternative zur Verfügung stehen. Ein rein visuelles Rätsel ohne zugängliche Alternative ist für ein barrierefreies Gewinnspiel ungeeignet.
Barrierefreiheit und Manipulationsschutz müssen daher gemeinsam konzipiert werden. Ein möglichst hartes Captcha ist nicht automatisch die beste Sicherheitslösung.
7. VIDEOS MIT UNTERTITELN UND ALTERNATIVEN BEREITSTELLEN
Videos werden häufig eingesetzt, um die Teilnahme zu erklären, Produkte vorzustellen oder eine Gewinnspielfrage zu stellen. Vorproduzierte Videos mit gesprochenen Inhalten sollten Untertitel enthalten. Relevante visuelle Informationen, die nicht aus dem Ton hervorgehen, benötigen je nach Inhalt eine Audiodeskription oder eine textliche Alternative. Die WCAG enthalten dafür eigene Anforderungen an Untertitel und andere Alternativen für zeitbasierte Medien.
Praktische Anforderungen an Gewinnspielvideos
Achte darauf, dass:
Untertitel synchron und korrekt sind,
wichtige Einblendungen ausreichend lange sichtbar bleiben,
Texte nicht zu klein dargestellt werden,
Informationen nicht ausschließlich im Video vorkommen,
die Videosteuerung per Tastatur bedienbar ist,
Start und Pause erkennbar beschriftet sind,
Videos nicht unkontrolliert mit Ton starten,
schnelle Lichtblitze und starke Animationen vermieden werden.
Wird eine Gewinnspielfrage im Video gestellt, sollte sie zusätzlich als Text verfügbar sein.
8. VERSTÄNDLICHE UND EINFACHE SPRACHE VERWENDEN
Barrierefreiheit betrifft nicht nur Technik und Design. Auch komplizierte Sprache kann eine Teilnahmebarriere darstellen. Kurze Sätze, bekannte Begriffe und eine klare Struktur helfen Menschen mit Lernschwierigkeiten, geringer Lesekompetenz oder wenig Erfahrung mit digitalen Angeboten. Besonders verständlich formulieren solltest du:
die Teilnahmeaufgabe,
den Aktionszeitraum,
die Teilnahmevoraussetzungen,
die Gewinnbeschreibung,
die Erklärung eines Codes oder Kassenbons,
die Datenschutzhinweise,
die Bestätigung nach der Teilnahme,
die Gewinnerbenachrichtigung.
Statt „Nach erfolgreicher Validierung der eingegebenen Datensätze erfolgt die Übermittlung“ ist beispielsweise verständlicher: „Wir prüfen deine Angaben. Sind sie vollständig, wird deine Teilnahme gespeichert.“
Leichte Sprache gezielt einsetzen
Leichte Sprache folgt besonderen Regeln und ist nicht mit allgemein verständlicher Sprache gleichzusetzen. Je nach Zielgruppe und Bedeutung des Angebots kann eine zusätzliche Erklärung in Leichter Sprache sinnvoll sein. Dabei sollten zentrale Informationen beantwortet werden:
Wer darf teilnehmen?
Was muss ich tun?
Bis wann kann ich teilnehmen?
Was kann ich gewinnen?
Welche Daten werden benötigt?
Wo bekomme ich Hilfe?
Die rechtlich verbindlichen Teilnahmebedingungen müssen dadurch nicht ersetzt werden. Eine leicht verständliche Zusammenfassung kann jedoch den Zugang erheblich verbessern.
Teilnahmebedingungen werden häufig als PDF bereitgestellt. Ein eingescanntes Dokument oder eine rein grafisch gestaltete PDF-Datei ist für Screenreader in der Regel nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Besser ist es, die Teilnahmebedingungen direkt als strukturierte HTML-Seite anzubieten. Werden zusätzlich PDF-Dateien bereitgestellt, sollten sie barrierefrei aufgebaut sein. Dazu gehören unter anderem:
eine korrekte Dokumentstruktur,
ausgezeichnete Überschriften,
eine logische Lesereihenfolge,
Alternativtexte für relevante Bilder,
erkennbare Listen und Tabellen,
verständliche Linktexte,
ein aussagekräftiger Dokumenttitel,
ausreichende Kontraste,
auswählbarer Text.
Teilnahmebedingungen, Datenschutzinformationen und Einwilligungstexte sollten außerdem ohne unnötige Pop-ups und ohne alleinige Abhängigkeit von JavaScript erreichbar sein.
10. QR-CODE-GEWINNSPIELE MIT ALTERNATIVZUGANG PLANEN
QR-Codes ermöglichen eine schnelle Verbindung zwischen Verpackung, POS, Print und digitalem Teilnahmeweg. Sie dürfen jedoch nicht der einzige Zugang zum Gewinnspiel sein. Nicht jeder Teilnehmer kann einen QR-Code scannen. Gründe können sein:
kein Smartphone,
eine ungeeignete Kamera,
eine Sehbehinderung,
motorische Einschränkungen,
mangelnde Internetverbindung,
Sicherheitsbeschränkungen auf dem Gerät,
der Zugriff auf die Aktion erfolgt bereits über das Smartphone.
Neben dem QR-Code sollte deshalb eine gut lesbare Kurz-URL angegeben werden. Bei Verpackungen oder Printmitteln kann zusätzlich ein alternativer Teilnahmeweg angeboten werden, beispielsweise:
eine leicht eingängige Webadresse,
eine Telefonnummer,
eine SMS-Teilnahme,
eine postalische Teilnahme,
ein zugängliches Onlineformular ohne QR-Code,
Unterstützung über einen Kundenservice.
Der alternative Zugang sollte nicht schlechtere Gewinnchancen oder unnötig kompliziertere Bedingungen haben.
11. APP-GEWINNSPIELE NICHT AUSSCHLIESSLICH AN DIE APP BINDEN
App-Aktionen können Funktionen wie Push-Nachrichten, Bonuschancen, Loyalty-Punkte oder In-App-Gamification nutzen. Wird die App jedoch zum einzigen Teilnahmeweg, können Personen ausgeschlossen werden, die:
kein kompatibles Smartphone besitzen,
die App aus technischen Gründen nicht installieren können,
assistive Technologien verwenden, mit denen die App nicht kompatibel ist,
nicht genügend Speicherplatz haben,
keinen Zugang zum jeweiligen App-Store besitzen,
aus Datenschutzgründen keine zusätzliche App installieren möchten.
Bei breit angelegten Verbraucheraktionen sollte deshalb geprüft werden, ob eine gleichwertige browserbasierte Teilnahme möglich ist. Ist eine App zwingend notwendig, muss sie selbst barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören insbesondere:
Screenreader-Kompatibilität,
korrekt beschriftete Bedienelemente,
Unterstützung der Schriftvergrößerung,
ausreichende Kontraste,
flexible Bildschirmausrichtung,
Tastatur- oder Schalterbedienung, soweit relevant,
verständliche Fehlermeldungen,
keine rein gestenbasierte Navigation.
12. ZEITLIMITS UND AUTOMATISCHE ABLÄUFE VERMEIDEN
Zeitlich begrenzte Eingaben können erhebliche Barrieren verursachen. Manche Nutzer benötigen mehr Zeit, um Texte zu lesen, Felder auszufüllen oder Dokumente hochzuladen. Wenn eine Sitzung aus Sicherheitsgründen abläuft, sollte:
frühzeitig darauf hingewiesen werden,
eine Verlängerung möglich sein,
der bereits eingegebene Inhalt erhalten bleiben,
die verbleibende Zeit verständlich angezeigt werden.
Glücksräder, Memory-Spiele, Reaktionsspiele oder zeitgesteuerte Quizfragen benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die Geschwindigkeit darf nicht darüber entscheiden, ob ein Mensch mit einer Einschränkung überhaupt teilnehmen kann – es sei denn, die Zeit ist unverzichtbarer und rechtlich zulässiger Bestandteil eines ausdrücklich als Leistungswettbewerb ausgestalteten Konzepts.
13. HOCHLADEN VON KASSENBONS UND DATEIEN ZUGÄNGLICH GESTALTEN
Kassenbon-Gewinnspiele erfordern häufig einen Datei-Upload. Auch diese Funktion muss barrierearm bedienbar sein. Der Nutzer sollte vor dem Upload erfahren:
welche Datei benötigt wird,
welche Formate akzeptiert werden,
wie groß die Datei sein darf,
ob Vorder- und Rückseite erforderlich sind,
welche Angaben sichtbar sein müssen,
wie mit den hochgeladenen Daten umgegangen wird.
Die Auswahl einer Datei sollte nicht ausschließlich über Drag-and-drop möglich sein. Eine normale Schaltfläche wie „Datei auswählen“ muss ebenfalls vorhanden sein.
Nach dem Upload sollte eine verständliche Bestätigung erscheinen. Schlägt der Upload fehl, muss der konkrete Grund genannt werden.
Auch Gewinnspiele auf Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn oder anderen Plattformen sollten möglichst barrierearm gestaltet werden. Dazu gehören:
Alternativtexte für Bilder,
Untertitel für Videos,
gut lesbare Texte in Grafiken,
hohe Farbkontraste,
verständliche Teilnahmeaufgaben,
wenige und klar erklärte Schritte,
ein zugänglicher Link zu den vollständigen Bedingungen.
Die Barrierefreiheit hängt hier teilweise von den Funktionen der jeweiligen Plattform ab. Unternehmen bleiben jedoch für die von ihnen veröffentlichten Inhalte und die Gestaltung der Teilnahmeaufgabe verantwortlich.
Ein Gewinnspiel, bei dem ausschließlich ein visuelles Detail in einem nicht beschriebenen Bild erkannt werden muss, schließt blinde Nutzer faktisch aus. Hier sollte eine alternative Frage oder Teilnahmeaufgabe angeboten werden.
15. HILFE UND KONTAKTMÖGLICHKEITEN ANBIETEN
Auch eine gut gestaltete Aktion kann individuelle Fragen auslösen. Deshalb sollte eine leicht auffindbare Kontaktmöglichkeit vorhanden sein. Geeignet sind beispielsweise:
eine E-Mail-Adresse,
ein zugängliches Kontaktformular,
eine Telefonnummer,
ein Rückrufservice,
ein Chat mit barrierefreier Bedienung.
Der Support sollte nicht ausschließlich über einen visuellen Chatbot erreichbar sein. Besonders hilfreich ist ein kurzer Hinweis wie:
„Du benötigst Unterstützung bei der Teilnahme oder einen alternativen Teilnahmeweg? Dann schreibe uns an …“
BARRIEREFREIHEIT BEREITS IM BRIEFING BERÜCKSICHTIGEN
Barrierefreiheit sollte als verbindliche Anforderung in das Kampagnenbriefing aufgenommen werden. Dabei sollten Auftraggeber, Agentur, technischer Dienstleister und weitere Beteiligte frühzeitig klären:
Welche Zielgruppen sollen teilnehmen?
Welche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden?
Welche WCAG-Stufe wird angestrebt?
Welche Plattformen und Endgeräte werden unterstützt?
Gibt es alternative Teilnahmewege?
Wer erstellt barrierefreie Texte und Medien?
Wer prüft Formulare und Fehlermeldungen?
Wer testet mit Screenreadern?
Wer prüft PDF-Dateien?
Wie werden Barrieren während der Aktion gemeldet und behoben?
Wer Barrierefreiheit erst kurz vor dem Start prüft, muss häufig teuer nacharbeiten oder zentrale Bestandteile der Mechanik ändern.
AUTOMATISIERTE TESTS REICHEN NICHT AUS
Automatisierte Prüfwerkzeuge können viele technische Probleme erkennen. Dazu gehören beispielsweise:
fehlende Alternativtexte,
unzureichende Kontraste,
leere Formularbeschriftungen,
fehlerhafte Überschriftenstrukturen,
unbenannte Schaltflächen.
Sie können jedoch nicht zuverlässig beurteilen, ob:
ein Alternativtext sinnvoll ist,
die Sprache verständlich ist,
die Tastaturreihenfolge logisch ist,
ein Screenreader die Aktion nachvollziehbar vermittelt,
Fehlermeldungen hilfreich sind,
die Gewinnspielmechanik praktisch zugänglich ist.
Eine vollständige Prüfung sollte daher automatische und manuelle Tests miteinander verbinden.
EMPFOHLENER PRÜFPROZESS VOR DEM START
1. Konzeptprüfung Bereits die Gewinnspielidee wird auf mögliche Ausschlüsse geprüft. Rein visuelle, akustische, motorische oder zeitkritische Aufgaben werden hinterfragt.
2. Designprüfung Farben, Kontraste, Schriftgrößen, Buttons, Formulare und mobile Darstellung werden kontrolliert.
3. Technische Prüfung HTML-Struktur, Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität, Statusmeldungen und Fehlermeldungen werden getestet.
4. Inhaltsprüfung Texte, Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweise, Bilder, Videos und PDFs werden auf Verständlichkeit und Zugänglichkeit geprüft.
5. Praxistest Der komplette Teilnahmeprozess wird mit unterschiedlichen Geräten, Zoomstufen und assistiven Technologien durchgeführt.
6. Betrieb und Nachbesserung Während der Aktion sollte es einen Prozess geben, mit dem gemeldete Barrieren schnell bewertet und behoben werden können.
CHECKLISTE: IST DEIN GEWINNSPIEL BARRIEREFREI?
Zugang und Navigation
Ist die gesamte Aktion mit der Tastatur bedienbar?
Ist der Tastaturfokus jederzeit sichtbar?
Ist die Reihenfolge der Bedienelemente logisch?
Können Nutzer Pop-ups und Dialoge wieder verlassen?
Gibt es Sprunglinks oder eine klare Seitenstruktur?
Inhalte
Sind Überschriften korrekt strukturiert?
Haben relevante Bilder sinnvolle Alternativtexte?
Sind wichtige Informationen zusätzlich als Text verfügbar?
Sind die Texte verständlich formuliert?
Gibt es bei Bedarf eine Erklärung in Leichter Sprache?
Gestaltung
Sind Texte und Bedienelemente kontrastreich?
Werden Informationen nicht nur durch Farben vermittelt?
Lassen sich Texte vergrößern?
Funktioniert die Seite auch bei starker Vergrößerung?
Ist die Aktion auf mobilen Geräten gut nutzbar?
Formulare
Sind alle Felder eindeutig beschriftet?
Sind Pflichtfelder klar erkennbar?
Werden erwartete Eingabeformate erklärt?
Sind Fehlermeldungen konkret und verständlich?
Bleiben bereits eingegebene Daten nach Fehlern erhalten?
Sind Einwilligungen eindeutig und getrennt dargestellt?
Medien
Haben Videos Untertitel?
Sind wichtige visuelle Informationen zusätzlich zugänglich?
Starten Videos nicht automatisch mit Ton?
Sind die Bedienelemente des Players zugänglich?
Dokumente
Sind Teilnahmebedingungen als HTML verfügbar?
Sind verwendete PDFs barrierefrei aufgebaut?
Haben Dokumente eine logische Lesereihenfolge?
Sind Links und Überschriften korrekt ausgezeichnet?
Teilnahmewege
Gibt es neben einem QR-Code eine Kurz-URL?
Gibt es bei App-Aktionen eine browserbasierte Alternative?
Können Uploads ohne Drag-and-drop durchgeführt werden?
Ist ein Captcha barrierefrei oder durch eine bessere Schutzlösung ersetzt?
Gibt es eine erreichbare Unterstützung bei Problemen?
BARRIEREFREIE GEWINNSPIELE MIT HAPPY ENTWICKELN
Du planst ein Online-, App-, QR-Code- oder Kassenbon-Gewinnspiel und möchtest unnötige Teilnahmebarrieren vermeiden?
HAPPY unterstützt dich bei der Entwicklung einer geeigneten Mechanik, der technischen Umsetzung, der Gestaltung verständlicher Teilnahmeprozesse und der Koordination aller beteiligten Projektpartner. Gemeinsam prüfen wir:
welche Teilnahmewege zur Zielgruppe passen,
wo Barrieren entstehen können,
welche Alternativen erforderlich sind,
wie Datenschutz und Manipulationsschutz integriert werden,
wie Formulare, Uploads und Gewinnspielseiten nutzerfreundlich umgesetzt werden.
Sprich mit uns über dein geplantes Gewinnspiel. Wir entwickeln eine Lösung, die sicher, verständlich und für möglichst viele Menschen zugänglich ist. Nutze die kostenlose Direktberatung für exklusive Gewinnspiel-Lösungen von Patrick Grünberg: Telefon +49 6103 2053 705 oder E-Mail an p.gruenberg@happysolutions.de. Oder buche gleich einen Termin in seinem Kalender > zum Terminkalender
HÄUFIGE FRAGEN ZU BARRIEREFREIEN GEWINNSPIELEN
Müssen alle Gewinnspiele seit 2025 barrierefrei sein? Nein. Das BFSG erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ein kostenloses Gewinnspiel fällt nicht automatisch allein aufgrund seiner digitalen Durchführung unter das Gesetz. Entscheidend sind die konkrete Einbindung, die angebotene Dienstleistung und gegebenenfalls der Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag. Eine Einzelfallprüfung ist empfehlenswert.
Welche WCAG-Version sollte verwendet werden? Für neue Projekte ist eine Orientierung an WCAG 2.2 sinnvoll. Als praxisgerechtes Ziel wird häufig das Konformitätsniveau AA gewählt.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin? Nein. Ein Overlay oder Plugin kann einzelne Darstellungsoptionen anbieten, behebt aber keine grundsätzlichen Fehler in Struktur, Formularen, Navigation oder Gewinnspielmechanik.
Muss jedes Gewinnspiel Leichte Sprache anbieten? Eine generelle Pflicht für jedes Gewinnspiel besteht nicht. Eine leicht verständliche Standardsprache sollte jedoch immer angestrebt werden. Bei besonders breiten Zielgruppen oder Aktionen, die sich ausdrücklich an Menschen mit Lernschwierigkeiten richten, kann eine zusätzliche Fassung in Leichter Sprache sinnvoll sein.
Darf ein QR-Code der einzige Teilnahmeweg sein? Davon ist abzuraten. Neben dem QR-Code sollte mindestens eine lesbare Webadresse angegeben werden. Je nach Zielgruppe und Kampagne kann ein weiterer alternativer Teilnahmeweg erforderlich oder sinnvoll sein.
Sind Captchas grundsätzlich unzulässig? Nein. Viele klassische Captchas sind jedoch nicht barrierefrei. Unternehmen sollten zugänglichere Sicherheitsverfahren oder gleichwertige Alternativen einsetzen.
Wer ist für die Barrierefreiheit verantwortlich? In der Praxis tragen mehrere Parteien Verantwortung: das veranstaltende Unternehmen, die betreuende Agentur, Entwickler, Plattformanbieter, Designer und Content-Verantwortliche. Die Aufgaben sollten im Projekt klar verteilt und dokumentiert werden.
Über den Autor
Patrick Grünberg bringt ein Jahrzehnt Erfahrung im Bereich Marketing und Kommunikation mit. Als kreativer Kopf mit einem Auge für Trends und Technologien hat er zahlreiche erfolgreiche Kampagnen im B2B- und B2C-Marketing umgesetzt. Sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Marketingstrategien, die Marken nachhaltig stärken und Zielgruppen begeistern.
Besonders begeistert ist Patrick von Themen wie Storytelling, Kundenbindung und dem Einsatz neuer Technologien wie KI oder Gamification im Gewinnspiel-Marketing. Seine Leidenschaft für klar verständliche und praxisnahe Inhalte spiegelt sich in jedem seiner Artikel wider. Dabei legt er großen Wert darauf, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Seine Artikel auf dem HAPPY-Blog sollen dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern dich auch motivieren, eigene, außergewöhnliche Wege im Marketing zu gehen.
Patrick Grünberg ist nach seinem Studium des Medien- und Kommunikationsmanagements seit Oktober bei HAPPY und seit 5 Jahren Managing Consultant. 2020 hat er mit seinem Vater und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.