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Gewinnspiel-Marketing
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Penny Kopplung von Kassenbon und Gewinnspiel

Zum Thema Kopplung von Kassenbon und Gewinnspiel ist eine aktuelle Werbung vom Penny-Supermarkt interessant, dass „Jeder 100. Einkauf geschenkt“ wird. Die hat mich noch einmal veranlasst , etwas über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Kopplung von Wareneinkauf und Gewinnspiel zu schreiben. Bei der aktuellen Aktion von Penny bekommt man vom 08. bis 20.06.2020 den gezahlten Einkaufswert in PAYBACK Punkten, wenn man für mindestens 20 EUR einkauft und dieser Einkauf der 100. ist. Der BGH hat dazu bereits in 2009 in einem vergleichbaren Fall geurteilt und grünes Licht erteilt.

Die damalige Werbung eines Verbrauchermarkts, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf – egal in welcher Höhe – gratis, stellte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft. (Urteil des BGH vom 22.01.2009; Az.:I ZR 31/06). Das Urteil steht hier auch zum Download bereit > Zum Download.

Der BGH hat in einem weiteren Urteil aus 2010 seine Entscheidung bekräftigt und einen gewinnspielfreundlichen Kurs eingeschlagen. Dieses Urteil habe ich bereits in dem Blogbeitrag „Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf vom BGH seit 2010 legalisiert“ ausführlich gewürdigt > Zum Blogbeitrag

Kopplung von Kassenbon und Gewinnspiel

Gewinnspiele, wie „Jeder 100. Einkauf gratis“ können genauso umgesetzt werden, wie klassische Verlosungen oder abgesicherte Code-Gewinnspiele. Für den Handel ergeben sich viele Ansätze.

  1. Jeder Kassenbon muss auf einer Landingpage registriert werden und nimmt an der Verlosung der ausgelobten Gewinne
  2. Zu jedem Kassenbon kann auch ein Codeflyer ausgegeben werden, mit dem man sich auf der Landingpage registriert
  3. Sie können aber auch eine klassische Verlosung veranstalten, die nicht von einem Einkauf abhängig gemacht ist
  4. Bei den Gewinnen haben Sie die freie Wahl. Es können Artikel aus dem Sortiment genommen werden oder auch alles andere. Z. B. ein Auto oder Reisen. Nur attraktiv müssen die Gewinne sein.
  5. Eine interessante Variante ist, dass in Kombination mit dem Kassenbon sowohl die Bonhöhe als auch die Zahl der Kassenbons mit einem Gewinnspiel angekurbelt werden. Dies kann so geschehen, dass nur Kassenbons ab einer von Ihnen festzulegenden Höhe gewinnberechtigt sind. Dadurch wird gerne etwas mehr und auch öfter eingekauft.
  6. Spannend wird es, wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten, dass man den Einkauf in Höhe des Kassenbonwertes zurückgewinnen kann. Entweder indem unter allen Kassenbons ausgelost wird oder Sie bestimmen, dass jeder 25., 50. oder 100. Einkauf gewinnt.
  7. Sie können aber auch den Gewinn von einem speziellen Ereignis abhängig machen. So etwas nennt man im Fachjargon „Conditional Rebate“, auf Deutsch also konditionierter Rabatt. Dass kann man mit Sportereignissen machen „Wenn Deutschland Weltmeister wird“ oder auch mit Wetterereignissen „Wenn es am 6. Dezember 10mm schneit. Spezialist ist hierfür unsere Schwesterfirma HASPPY Secure Promotions, die dafür gerne ein kostengünstiges Absicherungskonzept entwickelt. Vorab können Sie sich hier informieren > Conditional Rebate Sport und > Conditional Rebate Wetter.
  8. Alle Gewinne können über eine Gewinnspiel-Absicherung von HAPPY Secure Promotions budgetfreundlich abgesichert werden. Damit können Gewinne mit einem bis zu 50-fachen Hebel des Budgets ausgelobt werden. Details in diesem Schaubild > Zum Schaubild

In eigener Sache

HAPPY Marketing Solutions entwickelt für seine Kunden exklusive Lösungen, damit Unternehmen ein Gewinnspiel konzeptions- und budgetsicher umsetzen und sich dabei auf rechtskonforme Teilnahmebedingungen, Datenschutz-Regelungen, Einhaltung der Cookie-Richtlinien und Werbeeinwilligungen mit DOI verlassen können. HAPPY ist immer uptodate, was die Rechtsprechung zu Gewinnspielen angeht.

Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions AG können Sie sich deshalb darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und Sie sich den Gang zu einem Anwalt in der Regel sparen können. Anfang 2020 hat HAPPY Zuwachs bekommen. Wir haben das Schwesterunternehmen HAPPY Secure Promotions GmbH gegründet und damit die Gewinnspiel-Absicherung ins Haus geholt. Wir bieten damit jetzt den kompletten Gewinnspiel-Prozess vom Konzept bis zum Support aus einer Hand.

Rechtlicher Hinweis 

Die Informationen in diesem Blogartikel wurden vom Autor aus den Veröffentlichungen in der Presse, den Pressemitteilungen der Gerichte und verschiedenen juristischen Portalen zusammengetragen. Sie stellen keine juristische Beratung dar, sondern geben nur die vorherrschende juristische Meinung dar und machen Urteile verfügbar. Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Deshalb kann der Blog bei einer konkreten Frage nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Meine Empfehlung ist, unbedingt einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und möglichst Erfahrung mit Gewinnspielen hat.

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Dietmar Grünberg
Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht er Ihnen mit der HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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