Für HAPPY kam das Urteil nicht überraschend. HAPPY hat schon lange vorgesorgt und die Cookie-Speicherung entsprechend der jetzt vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung entsprechend den Cookie-Richtlinien rechtssicher in der Gewinnspiel-Lösung umgesetzt. *
Nach dem aktuellen BGH-Urteil vom 28. Mai 2020, das für strengere Vorgaben bzgl. der Cookie-Richtlinien sorgt, müssen Website-Betreiber nämlich ihre Cookie-Richtlinien rechtssicher überprüfen. Denn Webseitenbetreiber müssen nun beim Einsatz von Cookies grundsätzlich eine Einwilligung einholen. Diese Entscheidung des BGH
Lesetipp: BGH, Urt. v 28.05.2020, Az. I ZR 7/16
betrifft auch Cookies, die der bloßen Analyse der Zugriffs- oder Klickzahlen dienen, sofern diese Nutzungsprofile der Website-Besucher erstellen.
Viel Aufregung also um das Urteil vom BGH zur Cookie-Speicherung auch beim Einsatz von Gewinnspielen. Das Urteil ist aber im Wesentlichen nur für die Gewinnspiel-Anbieter relevant, die als Massengenerierer für eine Vielzahl von sog. Sponsoren mit Gewinnspielen Adressen generieren. Danach dürfen solche Website-Betreiber die Zustimmung zur Cookie-Speicherung von Drittanbietern nicht einfach voraussetzen, ohne eine explizite Einwilligung der Nutzer zu bekommen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) für die Verbraucherzentrale entschieden, die gegen einen Massengenerierer von Adressen geklagt hatte.
Dabei ging es zur Cookie-Speicherung um zwei Sachverhalte: Zum einen hatte der Anbieter die Zustimmung zu Cookies erhoben, indem den Nutzern ein vorausgewähltes Ankreuzfeld präsentiert wurde. Wählten die Nutzer das Feld nicht explizit ab, ging der Anbieter von einer erteilten Zustimmung aus. Zudem wurde von den Gewinnspielteilnehmern weitgehende Zustimmung zu invasiven Werbemaßnahmen wie Werbeanrufen abverlangt.
Laut BGH fehle es sowohl zur telefonischen Werbung als auch zum Weiterreichen einer Cookie-ID an Drittunternehmen an einer wirksamen Einwilligung der Verbraucher. Eine solche liege erst vor “wenn der Verbraucher weiß, dass seine Erklärung zur Cookie-Speicherung ein Einverständnis darstellt und worauf sie sich bezieht”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Zwar konnten die Gewinnspielteilnehmer in einem Dialog aussuchen, mit welchen Sponsoren sie Daten teilen wollten – diese Informationen waren jedoch erst nach weiteren Klicks ersichtlich.
Hier finden Sie die Pressemitteilung vom BGH zum Urteil im Wortlaut, ergänzt um eine Beurteilung. Denn die Cookie-Richtlinien rechtssicher umsetzen, ist jetzt angesagt. Sobald das Urteil im Original vorliegt und sich weitere Aspekte ergeben, werde ich berichten.
Lesetipp: BGH zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung
Wenn Sie sich informieren wollen, was alles bei der Veranstaltung eines rechtskonformen Gewinnspiels beachtet werden muss, empfehle ich Ihnen meine kürzlich veröffentlichte Artikelserie auf diesem Blog.
Lesetipp: So veranstalten Sie ein rechtskonformes Gewinnspiel
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