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Glücksspiel oder Gewinnspiel: Wenn Sie ein Gewinnspiel erstellen, müssen Sie darauf achten, dass Sie damit kein verbotenes Glücksspiel veranstalten, indem Sie einen Geldeinsatz für die Teilnahme verlangen.

Unerlaubtes Glücksspiel oder Erlaubtes Gewinnspiel

Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne staatliche Erlaubnis ist nämlich verboten. Unabhängig davon sind alle Glücksspielangebote im Internet – auch solche aus dem Ausland – in Deutschland verboten (§ 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages ((GlüStV). Ausnahmen zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV sind nur für das Veranstalten und Vermitteln von Lotterien, das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten (§ 4 Abs. 5 GlüStV) sowie das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten (§ 27 Abs. 2 Satz 2 GlüStV) zulässig.

Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ((StGB). Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden (§ 284 Abs. 2 StGB). Das Werben für ein öffentliches Glücksspiel ist ebenfalls strafbar (§ 284 Abs. 4 StGB).

Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluss von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluss solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 287 Abs. 1 StGB). Auch das Werben für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen ist strafbar (§ 287 Abs. 2 StGB.

Gewinne aus unerlaubten Glücksspielangeboten sind nicht einklagbar, dasselbe gilt für Spielschulden (§§ 134, 762 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ((BGB).

Haben Sie Zweifel, ob ein Ihnen angebotenes Glücksspiel erlaubt ist, können Sie sich bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes über die Erlaubnisfähigkeit des Angebots unterrichten.

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV)).

Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt (§ 3 Abs. 2 GlüStV). Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 – GlüStV).

Quelle: https://innen.hessen.de/buerger-staat/gluecksspielneu/unerlaubtes-gluecksspiel

Tipps vom Gewinnspiel-Experten zu Glücksspiel oder Gewinnspiel

Verwechseln Sie nie Gewinnspiel mit Glücksspiel. Hier die Grundregel zu Glücksspiel vs. Gewinnspiel: Ein Gewinnspiel wird immer dann zum Glücksspiel, wenn dafür ein Geldeinsatz geleistet werden muss. HAPPY weiß, wie Sie ein gut gemachtes Gewinnspiel rechtskonform veranstalten. Lesen Sie mehr darüber bei den Leistungen.

Ein Gewinnspiel ohne Geldeinsatz ist unproblematisch und muss nicht genehmigt werden. Jedermann kann ein Gewinnspiel veranstalten, muss dabei einige rechtliche Regeln beachten. HAPPY kennt diese Regeln und einschlägigen Gesetze und hat eine in jeder Hinsicht rechtskonforme Gewinnspiel-Lösung entwickelt.

Übrigens: Die Kopplung von Gewinnspielen mit dem Verkauf von Waren ist seit 2011 erlaubt

Das wissen immer noch die Wenigsten: Laut Rechtsprechung des BGH ist seit 2011 die Kopplung eines Gewinnspiels mit einem Warenverkauf erlaubt, z. B. als Produktcode- oder Kassenbon-Gewinnspiel. Sehr häufig sehen wir das als Deckelcode-Gewinnspiel und Kornkorken-Gewinnspiel von den insbesondere großen Getränkeunternehmen oder als Produktcode-Gewinnspiel der FMCG-Branche.. Lesen Sie mehr darüber in meinem Blogbeitrag Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf. Auf dem Expertenblog Gewinnspiel Wissen finden Sie zudem mehrere hundert Cases aus der FMCG-Branche für Food, Nonfood, Getränke und Süßwaren, Snacks. Darunter die meisten mit Deckelcode, Produktcode oder Kassenbon-Upload.

Hinweis:

Bitte beachten Sie: Diese Blog-Information zu “Glücksspiel vs. Gewinnspiel” ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Denn das Rechtsberatungsgesetz verbietet Personen, die nicht dazu befugt sind, die konkrete Rechtsberatung im Einzelfall.  Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Für eine verbindliche, rechtliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

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Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.
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