Wir unterstützen Sie mit Erfahrung und Überblick, wenn Sie ein Gewinnspiel mit geprüften rechtskonformen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen, Muster-Datenschutz-Bestimmungen sowie legalen Werbe- und Produktkauf-Kopplungen veranstalten möchten. Denn bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions können Sie sich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist. HAPPY steht für individuelle und rechtskonforme Gewinnspiel-Kampagnen.
Man muss dazu wissen, dass es keine spezielle Gesetzgebung zu Gewinnspielen gibt. Im BGB, UWG und Strafrecht gibt es den einen oder anderen Paragraphen, der bzgl. Gewinnspiele relevant ist. Gewinnspielrecht im Wesentlichen ein Richterrecht ist, da die Gesetze ohnehin nur einen globalen Rahmen vorgeben, der sich noch nicht einmal konkret auf Gewinnspiele beziehen muss. Deshalb beschäftigen sich Gerichte im ganzen Land über alle Instanzen mit tw. kontroversen Urteilen mit dem Thema „Gewinnspiele“, bis dann der BGH irgendwann eine höchstrichterliche Entscheidung fällt.
Lassen sie mich das am Beispiel der „Werbeerlaubnis“ verdeutlichen
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geht es in § 7 um „Unzumutbare Belästigungen“. Dort heißt es u. a. „…Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen… bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung…“
Wie allerdings so eine „ausdrückliche Einwilligung“ aussehen muss, ist in dem Gesetz nicht geregelt und kommt oft auch auf den Einzelfall an. Dazu hat sich im Laufe der Zeit eine komplexe Rechtsprechung entwickelt. Auf jeden Fall ist erforderlich, dass eine Einwilligung mit einem geeigneten Verfahren verifiziert und dokumentiert werden muss. Bekannt ist hier das sog. „Double Opt in“ (DOI), das aber auch rechtskonform eingeholt werden muss. Hinzu kommt das ggf. notwendige Angebot alternativer Teilnahmewege (ohne Werbeerlaubnis) und spezielle Anforderungen, wenn eine Werbeerlaubnis gleich für mehrere Firmen eingeholt wird. Hierzu habe ich gerade ein Urteil vom LG Frankfurt veröffentlicht. (Sammelerlaubnis für Telefonwerbung über Gewinnspiel ist unzulässig).
Mit dem DOI-Verfahren per Check-E-Mail wird übrigens sichergestellt, dass es nicht auf Grund von Falscheingaben zu einer Versendung von E-Mail-Werbung ohne Einwilligung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 – I ZR 164/09).
Es tun sich aber auch neue Chancen auf
Denn die Rechtsprechung kann nicht nur die Möglichkeiten einschränken, sondern uf einmal ganz neue Möglichkeiten aufzeigen. Ein bahnbrechendes Urteil ist hier die Erlaubnis, dass die Gewinnspielteilnahme an einen Kauf gekoppelt werden darf. Obwohl das Urteil mittlerweile schon über 10 Jahre alt ist, gibt es immer noch Anwälte, zu denen das nicht durchgedrungen ist, wie wir fast tagtäglich erleben. Lesen Sie hierzu den Blogartikel „Ist die Kopplung von Warenabsatz mit Gewinnspielteilnahme erlaubt?“
Ähnlich verhält es sich mit der Verknüpfung eines Kaufs mit einer Wette. Die Wette kann wetterbasieret sein, z. B. „Wenn es am 24.12.schneit, bekommen Sie den Kaufpreis erstattet“ oder auch sportbasiert „Wenn xyz am 00.00 mit 3:0 gegen abc gewinnt, dann…“ Auch hierzu gibt es einen Blogartikel „VGH: Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind erlaubt“.
HAPPY ist der erfahrene Gewinnspiel-Dienstleister
Das zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, mit einem erfahrenen Dienstleister wie HAPPY zusammenzuarbeiten, der hier den Überblick hat und stets die aktuelle Rechtsprechung umsetzt. HAPPY kennt sich aber nicht nur zum Thema Werbeerlaubnis oder Kopplung die aktuelle Rechtsprechung aus. Denn auch vermeintlich rechtliche „Leichtgewichte“ wie Minderjährigenschutz, Gebot zur Datensparsamkeit, Beschränkung des Teilnehmerkreises, Ausschluss des Rechtsweges, falsch formulierte Gewinnversprechen, Umsetzung der Cookie-Richtlinie, Abgrenzung zum unerlaubten Glücksspiel, Kopplung mit Bewertungen, Veranstaltung einer Tombola und Absicherung von Gewinnplänen gehören zu einem rechtlich nicht zu beanstandenden Gewinnspiel. Mehr Informationen und Urteile finden Sie in der Kategorie RECHTSPRECHUNG in diesem Blog.
Übrigens: Das Risiko der Gewinnausschüttung oder der Ausschüttung des Wetteinsatzes kann man absichern. HAPPY hat mit der Schwesterfirma HAPPY Secure Promotions die Absicherung im eigenen Haus und kann Ihnen alles aus einer Hand bieten. Dies ist im deutschsprachigen Raum einmalig.
Die Tipps sind ohne rechtliche Gewähr
Der Autor ist kein Jurist, hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen und den spezifischen rechtlichen Belangen. Denn in seiner jahrzehntelangen Arbeit mit Gewinnspielen hatte er unzählige Kontakte mit Rechtsanwaltskanzleien und Gerichten, bis hoch zum BGH. In der Zeit hat er sich in der täglichen Praxis einen unschätzbar wertvollen Erfahrungsschatz angesammelt und weiß wie Anwälte und Gerichte ticken und Gesetze und Urteile auszulegen sind. Grünberg ist darüber hinaus ein fleißiger Sammler von Gerichtsentscheidungen, die unmittelbar und mittelbar mit Gewinnspielen zu tun haben. Beraten Sie sich bei Unsicherheit aber auf jeden Fall mit Ihrem Anwalt, der aber auf Wettbewerbsrecht spezialisiert sein und zwingend Erfahrung mit Gewinnspielen haben sollte. Gerne helfe ich Ihnen da mit einem Tipp.
PS: Wenn ich Urteile bespreche, bemühe ich mich, dies so praxisnah wie möglich zu machen, da der Urteilstext in der Regel für Juristen geschrieben wird, mit dem das Marketing dann erfahrungsgemäß wenig anfangen kann. HAPPY versteht aber diese Sprache und setzt die Leitlinien der Urteile unverzüglich um. So können Sie immer sicher sein, dass die Teilnahmebedingungen, die Datenschutzbestimmungen, die Umsetzung der Cookie-Richtlinien und die weiteren rechtlichen Belange eines Gewinnspiels immer up to date sind.
Interesse geweckt?
HAPPY steht für individuelle und rechtskonforme Gewinnspiel-Kampagnen. Wenn Sie also ein rechtskonformes Gewinnspiel veranstalten wollen, stellt Ihnen HAPPY Marketing Solutions eine individuelle Gewinnspiel-Lösung mit einer Kampagnen-Solution nach Maß zur Verfügung und wickelt das Gewinnspiel komplett für Sie ab.
HAPPY hat eine besondere Kompetenz bei Gewinnspielen zur Leadgenerierung, Kundenbindung, Absatzförderung und Traffic am POS bzw. im Onlineshop. Die codebasierte Gewinnspiel-Lösung erlaubt die Beteiligung von mehreren Produkten, Standorten, Filialen bzw. Partnern bei Gemeinschafts-Gewinnspielen mit direkter Zuordnung der jeweiligen Teilnehmer. Mit unserer Schwesterfirma HAPPY Secure Promotions bieten wir die passende Gewinnspiel-Absicherung aus einer Hand.
Sie suchen eine perfekte Gewinnspiel-Lösung und wollen ggf. Ihr Budget schonen und ein Gewinnspiel absichern?? Dann gleich die kompetente Direktberatung für Gewinnspiel-Lösungen von Patrick Grünberg nutzen: Telefon +49 6103 2053 705 oder E-Mailp.gruenberg@happysolutions.de
HAPPY Marketing Solutions ist Aussteller auf dem diesjährigen OMR Festival am 17. und 18. Mai in Hamburg. Besuchen Sie uns gerne am Stand A4-M07!
Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand. Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie. Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht er Ihnen mit der HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.