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Ein Auto im Tausch gegen einen Kronkorken – da sollte die Freude groß sein. Doch der von einem jungen Mann bei einem Brauerei-Gewinnspiel gewonnene Wagen beschäftigt nun die Justiz. Seine Freunde wollen auch ein Stück vom Auto Kronkorken-Gewinn.

Ein bei einem Brauerei-Gewinnspiel gewonnenes Auto hat eine Freundes-Clique gesprengt und beschäftigt nun auch die Justiz. Im Frühjahr 2015 hatte ein Mann aus dem sauerländischen Schmallenberg bei der Kronkorken-Aktion der Brauerei Krombacher ein Auto gewonnen. Den Gewinn-Kronkorken hatte er bei einem Wochenend-Ausflug einer Freundesgruppe zum Edersee entdeckt und eingelöst. Aber eine Mitfahrerin erhebt eigene Ansprüche.

Im Februar 2017 sind die beiden wieder unterwegs. Statt zum Edersee geht es dann zum Landgericht (LG) in Arnsberg, wo der Streit verhandelt wird. Denn die Frau hat geklagt. “Das ist ein Fall, der eigentlich in einer juristischen Prüfung vorkommen könnte. So etwas haben wir noch nicht gehabt”, sagte Gerichtssprecher Johannes Kamp.

Wem gehört der Gewinn?

Während vier der Wochenend-Ausflügler mit dem Motorrad anreisten, kaufte der fünfte mit dem Auto an einer Tankstelle zwei Kästen Bier. Als die Clique am Abend gemütlich zusammensaß, habe der jetzige Beklagte das Auto-Symbol auf der Innenseite eines achtlos auf den Tisch geworfenen Kronkorkens entdeckt, sagte der Gerichtssprecher. Die Flasche habe zwar ein anderer Mitfahrer für ihn geöffnet, aber für ihn sei klar gewesen: Das ist sein Gewinn.

Nach Auskunft des Gerichtes schildert er auch, dass den anderen dies wohl ebenso klar gewesen sei. Denn: “Es habe keine gemeinsame Freude gegeben. Vielmehr sei der gemeinsame Umtrunk am Abend nicht mehr gemütlich, sondern sehr schnell beendet gewesen, weil seine Mitfahrer offensichtlich neidisch auf den Gewinn gewesen wären”, zitierte ein Gerichtssprecher aus der Argumentation des Beklagten.

Die Krombacher Brauerei übergab dann einen von insgesamt 111 in dem Gewinnspiel ausgelobten Audi A3 Sportback an den jungen Mann aus Schmallenberg. “Für uns ist der der Gewinner, der den Kronkorken besitzt”, sagte Brauereisprecher Franz-Josef Weihrauch. Er gehe davon aus, dass sich die Beteiligten im Zweifelsfall einigen, wer der Gewinner ist. Dass so etwas nun vor Gericht geklärt werden muss, überraschte Weihrauch: “Wir haben uns im Vorfeld darüber keine Gedanken gemacht.”

Klägerin will ein Fünftel vom Kronkorken-Gewinn

Offenbar machte sich eine Mitfahrerin aber reichlich Gedanken. Sie fordert jetzt ein Fünftel des Gewinns, klagte auf 5.736 Euro. Sie argumentiert laut Gerichtssprecher Kamp, dass die Freunde vor der Fahrt faktisch eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gebildet hätten, und zwar “mit dem Zweck eines Umtrunkes”. Schließlich habe man vereinbart, sämtliche Kosten zu teilen.

Das sei dann auch wirklich geschehen, sagte Kamp. Vor der Rückfahrt seien alle Ausgaben für die Ferienwohnung, Essen und Getränke addiert und durch fünf geteilt worden. Selbst das Pfand für die auf der Hinfahrt gekauften Bierkästen sei dabei berücksichtigt worden. Ob das Gericht der Argumentation der Klägerin deshalb folge, sei offen, sagte Kamp. Gänzlich abwegig scheint deren Sichtweise dem Gerichtssprecher nicht. “Es ist nur die Frage, inwieweit man solche rechtlichen Konstrukte auf ganz normale Lebenssituationen übertragen kann.”

Ein Vergleich reicht der Klägerin nicht

Die Richter am Landgericht Arnsberg versuchen, zwischen den Freunden zu vermitteln, und schlagen vor, den Betrag für das für 17.500 EUR weiterverkaufte Auto einfach durch die Anzahl der Reisenden zu teilen, ca 3.500 EUR für jeden. Das reichte der Frau aber nicht. Für sie war der Wert bei Auslieferung des Neuwagen 28.680 EUR. Sie klagte auf 5.736 EUR Anteil. Aber der Gewinner war an einem Vergleich nicht interessiert. “Es war auch ein Spiel untereinander, weil immer der Zufall mit im Raum stand”, argumentiert der Anwalt des Gewinners. Das Gericht gibt der Klägerin recht. Die Frau bekommt von der Kammer 4.268 EUR zugesprochen. (Landgericht Arnsberg Urt. v. 02.03.2017, Az. I-10 O 151/16). Eine ausführliche Besprechung des Urteils zum Kronkorkenfall finden Sie im Bonner Rechtsjournal.

Quelle: https://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2017_02/BRJ_172_2017_Bayindir_Dueck_Weidt.pdf

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Über den Autor

Dietmar Grünberg ist Inhaber der HAPPY Marketing Solutions GmbH. HAPPY ist der spezialisierte Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann er auf über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit weit über 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.

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