Dieser Beitrag hat zwar direkt nichts mit Gewinnspielen zu tun, da aber einige unserer Kunden davon betroffen sind, schauen wir auch mal über den Tellerrand:

Die IHK erinnert daran, dass die stillschweigende Verlängerung von Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch AGB-Klauseln seit dem 1. März nicht mehr zulässig ist.
Neue Regeln für Verbraucherverträge

Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag der genannten Art stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen.

Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem zum 1.3.2022 geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Die neuen Regeln gelten seit dem 1.3.2022. Für “Altverträge” (also solche Verträge, die bereits vor dem 1.3.2022 entstanden sind) bleibt es bei der alten Rechtslage: Die Wirksamkeit von Klauseln über Kündigungsfristen und stillschweigende Vertragsverlängerungen in solchen Altverträgen – auch wenn die tatsächliche Verlängerung erst nach dem 1.3.2022 erfolgt – bemisst sich also weiterhin nach der bis dahin geltenden Fassung von § 309 Nummer 9 BGB. Danach sind AGB-Klauseln zulässig, die für den Fall, dass der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages um bis zu ein Jahr vorsehen und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer festlegen. 

Die Meldung der IHK zu „Neue Regeln für Verbraucherverträge“ haben wir aus einem IHK-Beitrag übernommen.
Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/recht-und-steuern-aktuell/neue-regeln-fuer-verbrauchervertraege

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Dietmar Grünberg
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Dietmar Grünberg hat 2011 die heutige HAPPY Marketing Solutions AG gegründet. Inzwischen ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 hat Grünberg mit seinem Sohn Patrick und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.
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