In Zeiten, in denen die Werbewirtschaft eine Flaute durchlebt, ist besondere Kreativität gefragt. Deshalb werden künftig zunehmend Gewinnspiele als Marketinginstrument eingesetzt, um etwas zu bewegen. Wichtig ist dabei, dass die Gewinnspiele nicht gegen gesetzliche Regelungen oder die lfd. Rechtsprechung verstoßen. Vermeide rechtliche Fallstricke und veranstalte ein rechtskonformes Gewinnspiel. HAPPY wird dich dabei unterstützen, denn wir wissen, was geht und was nicht.
Gewinnspiele sollten für jeden ein Glücksfall sein
Preisausschreiben, Verlosungen und Gewinnspiele sind eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer, auf ihr Unternehmen und ihre Produkte aufmerksam zu machen. In aller Regel lohnt sich der „kostenlose Einsatz“ eigener oder fremder Produkte: der Werbewert ist höher als die Kosten, die damit verbunden sind. Es wird allerdings nicht immer ein rechtskonformes Gewinnspiel veranstaltet. So entfaltet insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 4 Nr. 5 und 6 einen rechtlichen Rahmen, den Unternehmer einhalten müssen, wenn sie von Abmahnungen verschont bleiben wollen.
Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Anforderungen an Gewinnspiele in den letzten Jahren deutlich liberalisiert wurden, sollten zudem die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf lauterkeits- und datenschutzrechtliche Vorschriften (DSGVO), nicht aus den Augen verloren werden. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Bereich nach wie vor einige rechtliche Unwissenheiten bestehen. Dieser Beitrag gibt deshalb Empfehlungen* für einen rechtskonformen Umgang und weist auf bestehende Rechtsunsicherheiten, aber auch Chancen, aus der neueren Rechtsprechung hin.
In dieser Serie findest du wertvolle Hinweise auf bestehende Gesetze, wichtige Urteile und allgemeine Tipps zu rechtlich relevanten Themen bei Gewinnspielen. Ausführliche Beiträge findest du in diesem Blog hier auf happysolutions.de, auf unserem Spezialblog „Promotion-Absicherung „und auf unserem Expertenblog „Gewinnspiel-Wissen„.*
Rechtskonformes Gewinnspiel
Wir von HAPPY unterstützen dich dabei, damit dein Gewinnspiel rechtskonform und ohne rechtliches Risiko für dich und dein Unternehmen veranstaltet wird. Bestandteil der HAPPY Gewinnspiel-Lösung sind rechtskonforme Muster-Teilnahmebedingungen und eine Muster-Datenschutzerklärung. Selbstverständlich stellen wir auch sicher, dass du ein rechtskonformes Werbeeinverständnis bekommst. Außerdem kennen wir alle relevanten gesetzlichen Regelungen und die relevanten Urteile. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden immer sofort umgesetzt.
Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions kannst du dich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und du dir den Gang zu einem Anwalt in der Regel sparen kannst. Denn schon alleine, wenn du dir Teilnahmebedingungen formulieren lässt, bist du schnell EUR 1.000 und mehr los. Bei einem Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, zu welchem Anwalt du gehst. Wir hatten z. B. einen großen Kunden, der von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei rundum betreut wurde. Aber diese Kanzlei hatte kein einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht, insbesondere keines für Gewinnspielrecht.
An diesem Anwalt ist z. B. die Rechtsprechung des BGH/EUGH von 2010/2011 komplett vorbei gegangen. Der Anwalt hat darauf bestanden, dass es nach § 4 UWG auch heute noch verboten sei, den Warenkauf mit einem Gewinnspiel zu koppeln. Auch mein Hinweis, wie denn sonst z. B. die ganzen Kronkorken-Gewinnspiele funktionieren sollten, die auch ihm bekannt waren, hat ihn zunächst nicht beeindruckt. Erst nachdem ich ihm die einschlägigen Urteile vorgelegt hatte, hat er zugegeben, dass man ja nicht alles wissen könne.
Auf diese Problematik stoßen wir des Öfteren. Deshalb macht es Sinn, Gewinnspiele an einen erfahrenen Dienstleister wie HAPPY Marketing Solutions zu vergeben. Wir kennen keinen Anbieter, der über eine nur annähernd vergleichbare Erfahrung verfügt und so eine „perfekte Gewinnspiel-Lösung“ bietet. Zudem können wir mit Stolz darauf verweisen, dass weder HAPPY noch einer unserer Kunden jemals ein rechtliches Problem mit einem über uns veranstalteten Gewinnspiel hatte.
Zunächst eine Begriffsklärung
Im Prinzip unterscheiden sich Verlosungen, Gewinnspiele und Preisausschreiben nicht, die Begriffe sind nicht genormt. Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings zu Glücksspielen. Denn der Begriff Glücksspiel wird für Veranstaltungen benutzt, bei denen der Teilnehmer einen Geldeinsatz leisten muss. Glücksspiele müssen staatlich genehmigt werden und sind bei der unerlaubten Veranstaltung sogar strafbar. Typische Glücksspiele sind Lotto, Klassenlotterie und Roulette. Allgemein wird bei Glücksspielen auch von Lotterien gesprochen. Im Blogartikel „Mach dein Gewinnspiel nicht zu einem Glücksspiel“ gehe ich näher darauf ein.
Fazit. Rechtskonformes Gewinnspiel – mit HAPPY garantiert sicher
Gewinnspiele und Preisausschreiben sind (natürlich) eine tolle Sache – sowohl für den Veranstalter wie auch für die Teilnehmer. Unternehmer, die deren Werbewert für sich nutzen wollen, müssen lediglich gewisse Regeln einhalten. Dann müssen keine Abmahnungen befürchtet werden. Insbesondere muss für die Teilnehmer des Gewinnspiels/Preisausschreibens klar und leicht verständlich ersichtlich sein, unter welchen Bedingungen die Teilnahme möglich ist. Hier im Blog von HAPPY Marketing Solutions gibt es hierzu eine ganze Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„
Am 28. Mai 2020 hat der BGH ein wichtiges Urteil zur Cookie-Speicherung gefällt. Hier ein kurzer Blogbeitrag dazu:
Lesetipp: „HAPPY setzt Cookie-Richtlinien rechtssicher um„.
HAPPY packt es für dich an!
Wir entwickeln bei HAPPY Marketing Solutions für unsere Kunden exklusive Lösungen, damit dein Unternehmen ein Gewinnspiel konzeptionssicher und budgetsicher umsetzt und sich dabei auf rechtskonforme Teilnahmebedingungen, Datenschutzregelungen, Einhaltung der Cookie-Richtlinien und Werbeeinwilligungen mit DOI verlassen kann. Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions ist alles rechtlich geprüft.
Die erfahrenen Gewinnspiel-experten von HAPPY Marketing Solutions beraten dich kompetent in allen Fragen des Gewinnspiels. Wir begleiten dich umfassend bei der Gestaltung und Entwicklung des Gewinnplans sowie der Umsetzung des Gewinnspiels. HAPPY greift dabei auf die Erfahrung von weit über 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurück. Sprich uns einfach an. HAPPY hat auch für dein Unternehmen eine gewinnbringende Lösung.
* Hinweis: Der Autor ist kein Jurist. Er hat aber über 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Und er hat aus verschiedenen Quellen relevanten Content zusammengetragen und gibt dazu Hinweise, allerdings ohne rechtliche Gewähr. Berate dich bei Unsicherheit mit deinem Anwalt, der aber auf Wettbewerbsrecht spezialisiert sein sollte und Erfahrung mit Gewinnspielen haben muß.
Wenn du die Sicherheit eines rechtskonformen Gewinnspiels genießen möchtest, solltest du die kostenlose und kompetente Direktberatung von Patrick Grünberg nutzen: Telefon +49 6103 2053 705 oder E-Mail an p.gruenberg@happysolutions.de. Oder buche gleich einen Termin in seinem Kalender > zum Terminkalender
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