Im 1. und 2. Teil bin ich darauf eingegangen, was grundsätzlich bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels zu beachten und zwingend erforderlich ist. Weiter geht’s in Teil 3 damit, was alles bei einem Gewinnspiel erlaubt ist und was nach meiner Erfahrung die Wenigsten wissen. Was ist bei einem Gewinnspiel erlaubt:
- Eine Kopplung von Kauf eines Produktes und Gewinnspielteilnahme ist seit 2010 nach einem BGH-Urteil erlaubt. Lesen Sie hierzu den speziellen Blog-Artikel „Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf“. Dort finden Sie auch das vollständige BGH-Urteil vom 05. Oktober 2010. Vermeiden Sie aber übertriebenes Anlocken, indem die bloße Gewinnaussicht zu einem unbedachten Kauf verführt. Wo die genaue Grenze ist, weiß keiner. Offensichtlich ist sie mit einer Gewinnaussicht auf EUR 1 Million beim Kauf von nur einer Flasche Bier für noch nicht einmal 1 Euro nicht erreicht.
- „Wetten aufs Wetter und Sport-Tipps“ sind kein öffentliches Glücksspiel. Darum ging`s: Jeder Kunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei einem Möbelhaus Waren für mindestens 100 Euro erwarb, sollte den Kaufpreis zurückerstattet erhalten, wenn es an einem vorbestimmten Stichtag regnet. Dass „Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel sind ist höchstrichterlich bestätigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nämlich entschieden, dass es sich bei der Werbeaktion nicht um öffentliches Glücksspiel handelt. Die Kunden zahlen nach Auffassung der Bundesrichter bei einer solchen Aktion kein „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware. > Zum Blogbeitrag
- Eine Werbeeinwilligung mit 8 Co-Sponsoren und der Einwilligungs-Klausel „Strom & Gas“ ist wirksam und DSGVO-konform (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.06.2019 – Az.: 6 U 6/19). Von besonderer Praxisrelevanz ist, dass sich das OLG Frankfurt a.M. erstmals auf eine bestimmte Anzahl von Co-Sponsoren festgelegt hat. > Zum Blogbeitrag
- Auch die Verbindung eines Gewinnspiels mit einer Newsletter-Anmeldung kann rechtlich zulässig sein, soweit im Rahmen der Teilnahme bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Die folgenden Punkte sollten in jedem Falle beachtet werden:
- Bei der Anmeldung zum Gewinnspiel muss eine ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt des Newsletters im Wege des „Opt in“, d.h. durch eine nicht vorangeklickte „Klickbox“, eingeholt werden. Zusätzlich muss über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt werden.
- Diese Einwilligung muss getrennt und eigenständig eingeholt werden; d.h. die Einwilligung in E-Mail-Newsletter-Werbung kann nicht mit anderen (Zustimmungs-) Erklärungen abgefragt werden.
- Soweit eine Teilnahme am Gewinnspiel eine Anmeldung zum Newsletter zwingend voraussetzt, muss zusätzlich in den Teilnahmebedingungen vorab umfassend und verständlich über diesen Mechanismus aufgeklärt werden.
- Tombolas sind eine Art von Gewinnspiel, in deren Zusammenhang Sachwerte gewonnen werden können, während bei Lotterien in der Regel Geldpreise winken. Tombolas und Lotterien können z.B. im Rahmen des Betriebsfestes eines Unternehmens oder der Wohltätigkeitsveranstaltung eines Vereins veranstaltet werden. In beiden Fällen besteht das Risiko, dass es sich um erlaubnispflichtige Glücksspiele handelt. Lesen Sie in diesem Blogartikel, wann eine Tombola ohne Risiko veranstaltet werden kann und wann sie genehmigt werden muss. > Zum Blogartikel
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Teil 2: Was ist bei einem Gewinnspiel erforderlich?
Teil 3: Was ist bei einem Gewinnspiel erlaubt?
Teil 4: Was ist bei einem Gewinnspiel nicht erlaubt oder problematisch?
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Aktueller Nachtrag: Am 28. Mai 2020 hat der BGH ein wichtiges Urteil zur Cookie-Speicherung gefällt. Sobald das Urteil im Wortlaut vorliegt, werde ich berichten. Hier schon einmal ein kurzer Blogbeitrag dazu:
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Hinweis
Der Autor ist kein Jurist. Er hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Und er hat aus verschiedenen Quellen relevanten Content zusammengetragen und gibt dazu Hinweise, allerdings ohne rechtliche Gewähr. Beraten Sie sich bei Unsicherheit mit Ihrem Anwalt, der aber auf Wettbewerbsrecht spezialisiert sein sollte und Erfahrung mit Gewinnspielen haben sollte.
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