Im 1. Teil habe ich erläutert, was grundsätzlich rechtlich bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels zu beachten ist. Weiter geht’s in Teil 2 damit, was unbedingt und unverzichtbar bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels rechtskonform umgesetzt werden muss.
Was ist bei einem Gewinnspiel erforderlich:
Hole dir unbedingt ein rechtskonformes Werbeeinverständnis unter Einhaltung der strengen Datenschutzregeln (DSGVO) ein. Frage nur die Daten ab, die du wirklich benötigst. Es gilt das Gebot der Daten-Sparsamkeit. Außerdem ist jedes abgefragte Merkmal zugleich auch ein Filter. Mehr Informationen findest du in dem Blogbeitrag „DSGVO: Gewinnspiel und Kopplung – Das gilt es rechtlich zu beachten“> Zum Blogbeitrag „Gewinnspiele und die DSGVO“
Was muss man bei den Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen an wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rechtsprechungen beachten? Veröffentliche unbedingt „Wasserdichte“ Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen. „Wasserdichte Teilnahmebedingungen“Zum Blogbeitrag
Die Teilnahmebedingungen sollten insbesondere folgende Punkte regeln: > Zeitraum der möglichen Teilnahme am Gewinnspiel > Art der Kommunikationsmittel für Teilnahme und Benachrichtigung von Gewinnern > Darstellung des Gewinnmechanismus > Beschreibung der Gewinne > Altersbegrenzung, Teilnahmebeschränkungen, Ausschlüsse > Option für Abbruch des Gewinnspiels > Ausreichende datenschutzrechtliche Einwilligung(en) > Ausschluss des Rechtsweges Wie und was ansonsten alles in Teilnahmebedingungen enthalten sein sollte, liest du in dem Blogbeitrag„Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“. > Zum Blogbeitrag
7-teilige Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„
Hier auf diesem Blog findest du in der Kategorie Gewinnspiel-Rechtsprechung viele weiterführende Blogartikel insbesondere eine 7-teilige Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„.
Was ist bei einem Gewinnspiel erforderlich? HAPPY weiß die Antworten. Wir entwickeln bei HAPPY Marketing Solutions für unsere Kunden Lösungen, damit dein Unternehmen ein Gewinnspiel konzeptionssicher und budgetsicher umsetzt und sich dabei auf rechtskonforme Teilnahmebedingungen, Datenschutzregelungen und Werbeeinwilligungen verlassen kann. Wir beraten und begleiten dich stets bei der Gestaltung und Entwicklung des Gewinnplans und der konkreten Umsetzung des Gewinnspiels. HAPPY greift dabei auf die Erfahrung von weit über 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurück.
Die erfahrenen Gewinnspielspezialisten von HAPPY Marketing Solutions beraten dich kompetent in allen Fragen des Gewinnspiels.* Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions kannst du dich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und du dir den Gang zu einem Anwalt in den meisten Fällen sparen kannst. Denn wenn du die z. B. Teilnahmebedingungen formulieren lassen, bist du schnell EUR 1.000 und mehr los. Bei einem Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, dass die Kanzlei einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht, insbesondere Gewinnspielrecht hat.
Sprich uns einfach unverbindlich an. HAPPY hat auch für dein Unternehmen eine gewinnbringende Lösung. Du suchst eine perfekte Gewinnspiel-Lösung? Dann gleich Kontakt mit Patrick Grünberg aufnehmen: Telefon +49 6103 2053 705 oder E-Mail an p.gruenberg@happysolutions.de. Nutze die unverbindliche Erstberatung von Patrick Grünberg. Buche gleich einen Termin mit Patrick > zur Terminbuchung in seinem Kalender.
60 Datenbanken mit Gewinnspiel-Cases
Auf unserem Experten-Blog Gewinnspiel-Wissen findest du über 60 Datenbanken Für Gewinnspiel- und Promotion-Cases nach Branchen, Anlässen, Mechaniken und Gewinnplänen, die fast täglich fortgeschrieben werden. In einem Newsticker werden die neuesten Cases nach Datum sortiert gelistet Neuer-Service-der-Gewinnerspiel-Case-Newsticker/. Eine Übersicht der Datenbanken findest du > Übersicht der Datenbanken mit Gewinnspiel-Cases. Zum Expertenblog Gewinnspiel-Wissen geht es > hier.
* Hinweis: Der Autor ist kein Jurist. Er hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Und er hat aus verschiedenen Quellen relevanten Content zusammengetragen und gibt dazu Hinweise, allerdings ohne rechtliche Gewähr. Berate dich bei Unsicherheit mit deinem Anwalt.
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Über den Autor
Dietmar Grünberg hat 2011 die heutige HAPPY Marketing Solutions AG gegründet. Inzwischen ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 hat Grünberg mit seinem Sohn Patrick und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet. Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn du ein eigenes Gewinnspiel erstellen willst, ist HAPPY der optimale Partner für dich. Du hast noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht dir die HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.