Gewinnspiele funktionieren B2C und B2B, wenn man u. a. die richtige Gewinnauswahl trifft. Denn auch bei einem Gewinnspiel im B2B hat man es mit Menschen und deren Emotionen zu tun. Gewinnspiele, die sich an ein gewerbliches Publikum wenden, unterliegen den gleichen Regeln und Gesetzmäßigkeiten wie im privaten Bereich. Denn das B2B-Gewinnspiel richtet sich nicht an ein anonymes Unternehmen, sondern an Personen. Und die reagieren privat wie geschäftlich auf die gleichen Anreize völlig identisch. Denn die Leser ändern ja nicht Ihre Einstellungen, wenn sie ein Gewinnspiel als Privatmann oder als Geschäftsmann sehen.
Mit einem B2B-Gewinnspiel lassen sich die gleichen Ziele erreichen wie bei B2C, also Leads generieren, Kontakte anbahnen, zu Events einladen, Absätze forcieren, Newsletter-Abos generieren, Bekanntheit steigern.
Hinter einem Gewinnspiel im B2B stehen meistens wirtschaftliche Interessen.
Allerdings muss man beachten, dass bei einem Gewinnspiel, das sich an ein B2B-Publikum richtet, bzw. bei dem ein gewerbliches Geschäft zur Disposition steht, der Teilnehmer in einem möglichen Konflikt zwischen seinen persönlichen Gewinn-Interessen und den Interessen des Unternehmens sieht, dem er angehört. Denn das Unternehmen könnte die Gewinnmöglichkeit als indirekten Bestechungsversuch auslegen. Manche Unternehmen verbieten deshalb sogar ihren Mitarbeitern die Teilnahme an einem Gewinnspiel.
Wenn wir mal ehrlich sind, letztendlich ist es das ja auch. Man will mit der Gewinnchance oder sogar dem Gewinn den Mitarbeiter positiv stimmen, einen Abschluss zu tätigen. Wo ist da die Grenze zur Bestechung?
Wie im B2B gibt es auch im B2C Vorbehalte gegen Gewinnspiele und man kann es nicht allen recht machen. Trotzdem sollte man auch im B2B nicht auf den Einsatz von Gewinnspielen verzichten. Allerdings sollte man im B2B besonders behutsam vorgehen und nicht die persönliche Gewinnchance des Mitarbeiters in den Focus stellen. Ein pfiffiger Ausweg ist, dass man zunächst die Gewinne so auswählt, dass nicht der Teilnehmer persönlich, sondern das Unternehmen in den Genuss des Gewinns kommt, z.B. so
> 1 Jahr lang jede Woche einen frischen Blumenstrauß oder ein Obstpaket
> 1 Jahr Fitnessclub / Personaltrainer für alle Mitarbeiter der Abteilung
> Ein Spielautomat oder Profi-Dart für den Pausenraum
> 1 Jahr lang jede Woche Gummibärchen als Nervennahrung
Zumindest riecht es hier nicht so nach persönlicher Bereicherung des Mitarbeiters, dennoch bleibt es eine Einflussnahme auf das Wohlwollen, was ja auch mit der Veranstaltung des Gewinnspiels so gewollt ist. Da unterscheidet sich B2B nicht von B2C.
Keine diesbezüglichen Bedenken muss man haben, wenn sich das Gewinnspiel offensichtlich an den Unternehmer selbst richtet. Weder bzgl. der Veranstaltung des Gewinnspiels selbst, noch wegen der Ausrichtung der Gewinne. Die können in diesem Fall sogar sehr direkt und persönlich sein. Bedenken Sie aber dabei: Auch der Unternehmer ist bei einer Gewinnspielteilnahme ein Mensch und lässt sich von Emotionen beeinflussen. Deshalb funktionieren B2B die gleichen Gewinne wie B2C. Allerdings muss der Gewinn zur Kampagne, zur Branche und zur Zielsetzung passen. Wie immer bei einem gut gemachten Gewinnspiel.
Lesen Sie mehr über B2B-Gewinnspiele im Blogbeitrag „Erfolgreich mit einem B2B-Gewinnspiel„. Unsere Sichtweise zu B2B-Gewinnspielen können Sie im White Paper B2B-Gewinnspiele nachlesen. Wenn Sie noch Fragen zum Thema B2B-Gewinnspiele haben oder sich ganz allgemein über Gewinnspiele informieren möchten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind Ihr Spezialist für individuelle Gewinnspiel-Kampagnen. Für mehr Traffic, Leads & Sales. Sie suchen die perfekte Gewinnspiel-Lösung? Dann gleich Patrick Grünberg kontakten: Telefon +49 6103 2053 705 oder E-Mail p.gruenberg@happysolutions.de.
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