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HAPPY hat erstmals eine vollständige Checkliste „Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“ mit den 30 Punkten erarbeitet, die Sie bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels in die Teilnahmebedingungen aufnehmen sollten, aber nicht alle zwingend müssen.* Vertiefende Informationen zu einigen Punkten finden Sie in meinem Blogbeitrag „Der Inhalt von Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“  > Zum Blogbeitrag

Die 30 Punkte-Checkliste können Sie hier auch als PDF downloaden.

  • Die Teilnahmebedingungen müssen in allen Sprachen der Länder, in denen das Gewinnspiel veranstaltet wird, erscheinen.
    Sie müssen bei der Teilnahme leicht zugänglich sein. 
    Stellen Sie sicher, dass der Teilnehmer durch ein aktives Kreuzchen explizit die Teilnahmebedingungen mit der Teilnahme anerkennt und in dem Text zu den Teilnahmebedingungen verlinkt wird.  

Hier ist die Checkliste „Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“

  1. Wer ist Veranstalter des Gewinnspiels?
  2. Wer darf bzw. wer kann teilnehmen?
  3. Wer darf nicht teilnehmen? Teilnahmeausschlüsse z.B. für Mitarbeiter des Unternehmens, Altersbegrenzung, Alters- und/oder Wohnsitzbeschränkung
  4. Ggf. Koppelung der Teilnahme an einen Warenerwerb)
  5. Zeitraum der möglichen Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere das Start- und Enddatum 
  6. Wie kann man teilnehmen (Internet, Geschäft vor Ort, Brief, Telefon)?
  7. „Pflicht“ zum Werbeeinverständnis
  8. Ggf. alternative Teilnahmewege ohne Werbeeinverständnis anbieten und erläutern, wenn online ein Werbeeinverständnis verlangt wird
  9. Ggf. Hinweis auf Werbeeinverständnis für Co-Sponsoren
  10. Ausschluss von oder Erlaubnis zu Mehrfachteilnahmen
  11. Darstellung des Gewinnmechanismus: Wie funktioniert das Gewinnspiel, z.B. wie wird der Gewinner bestimmt? 
  12. Beschreibung der Gewinne: Was gibt es zu gewinnen 
  13. Hinweis, dass der Wert von Sachgewinnen nicht in bar ausgezahlt werden kann
  14. Hinweis, dass die Preise nicht getauscht oder übertragen werden können
  15. Fristen und Regeln für die Einlösung der Gewinne 
  16. Hinweis auf evtl. Einschränkungen bei Gutscheingewinnen (Mindestbestellwert, keine Kumulation von Gutscheinen)
  17. Ausschluss der Haftung für die Beschaffenheit von Gewinnen
  18. Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
  19. Wann werden die Gewinne ausgekehrt?
  20. Hinweise zum Datenschutz, insbesondere Speicherung und Verwendung bzw. Nutzung der Daten
  21. Ausreichende datenschutzrechtliche Einwilligung(en)
  22. Information darüber, ob ein Dienstleister eingeschaltet ist
  23. Art der Kommunikationsmittel für Teilnahme und Benachrichti­gung von Gewinnern
  24. Ausschluss von Teilnehmern, z. B. wegen Versuch der Manipulation
  25. Option für Abbruch des Gewinnspiels (technische Probleme, Fehler)
  26. Ausschluss des Rechtsweges für bestimmte Teile
  27. Ausschluss von Teilnahmerobotern und Gewerblichen Eintragungsdiensten
  28. Erlaubnis für Publizierung von Beiträgen, z. B. eingereichte Bilder
  29. Erlaubnis für die Veröffentlichung der Gewinner
  30. Kontaktadresse bei Fragen

*Hinweis: Der Autor ist kein Jurist, hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Die Tipps sind ohne rechtliche Gewähr. Beraten Sie sich bei Unsicherheit mit Ihrem Anwalt, der aber auf Wettbewerbsrecht spezialisiert sein sollte inkl. Erfahrung mit Gewinnspielen.

In eigener Sache

Wenn Sie ein Gewinnspiel mit rechtskonformen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen veranstalten wollen, beraten wir Sie gerne. Wir konzipieren und betreuen für Sie exklusive Gewinnspiel-Lösungen im Full Service. Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions können Sie sich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und Sie sich den Gang zu einem Anwalt in der Regel sparen können. Denn die Checkliste „Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“ ist unser ständiger Begleiter.

Bei einem Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, dass die Kanzlei einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht und Gewinnspielrecht hat. Wenn Sie sich von einer Anwaltskanzlei Teilnahme-bedingungen formulieren lassen, sind Sie schnell EUR 1.000 und mehr los. Richtig teuer wird es, wenn Sie bei einem mehrsprachigen Gewinnspiel auf lokale Korrespondenzanwälte angewiesen sind. Wir haben kürzlich erst EUR 1.700 für Spanien und EUR 2.200 für Frankreich bezahlt, können nun aber diese Teilnahmebedingungen als Muster auch für andere Projekte nutzen. 

HAPPY packt es für Sie an!

Wir entwickeln bei HAPPY Marketing Solutions für unsere Kunden Lösungen, damit Ihr Unternehmen ein Gewinnspiel konzeptionssicher und budgetsicher umsetzt und sich dabei auf rechtskonforme Teilnahmebedingungen, Datenschutzregelungen und Werbeeinwilligungen verlassen kann. Wir beraten und begleiten Sie stets bei der Gestaltung und Entwicklung des Gewinnplans und der konkreten Umsetzung des Gewinnspiels. HAPPY greift dabei auf die Erfahrung von weit über 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurück. Sprechen Sie uns einfach an. HAPPY hat auch für Ihr Unternehmen eine gewinnbringende Lösung.

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Im Expertenblog Gewinnspiel-Wissen finden Sie in der Kategorie Gewinnspiel-Recht viele weiterführende Blogartikel. Und hier im Blog von HAPPY Marketing Solutions finden gibt es eine ganze Serie So veranstalten Sie ein rechtskonformes Gewinnspiel

Teil 1: Was ist generell bei einem Gewinnspiel zu beachten?
Teil 2: Was ist bei einem Gewinnspiel erforderlich?
Teil 3: Was ist bei einem Gewinnspiel erlaubt?
Teil 4: Was ist bei einem Gewinnspiel nicht erlaubt oder problematisch?
Teil 5: Wie können Sie ein Gewinnspiel finanziell absichern?
Teil 6: Checkliste: Was gehört in die Teilnahmebedingungen?
Teil 7: So bekommen Sie ein rechtskonformes Werbeeinverständnis

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Urteil: Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ erlaubt
Durch Gewinnspiel „erkaufte“ Bewertungen sind wettbewerbswidrig
Machen Sie kein Gewinnversprechen nach § 661a BGB
Machen Sie Ihr Gewinnspiel nicht zu einem Glücksspiel
1,5 Millionen Hausverlosung für 13 Euro
Holen Sie ein rechtskonformes Werbeeinverständnis mit DOI
Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf vom BGH seit 2010 legalisiert
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Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht er Ihnen mit der HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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