HAPPY hat erstmals eine vollständige Checkliste „Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“ mit den 30 Punkten erarbeitet, die du bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels in die Teilnahmebedingungen aufnehmen solltest, aber nicht alle zwingend musst.* Vertiefende Informationen zu einigen Punkten findest du in meinem Blogbeitrag „Der Inhalt von Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“ > Zum Blogbeitrag habe „Inhalt von Teilnahmebedingungen“
Die Teilnahmebedingungen müssen in allen Sprachen der Länder, in denen das Gewinnspiel veranstaltet wird, erscheinen und den jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie müssen bei der Teilnahme leicht zugänglich sein. Stelle sicher, dass der Teilnehmer durch ein aktives Kreuzchen explizit die Teilnahmebedingungen mit der Teilnahme anerkennt und dass bei der Bewerbung des Gewinnspiels zu den Teilnahmebedingungen verlinkt wird.
Hier ist die Checkliste „Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“
Wer ist Veranstalter des Gewinnspiels?
Wer darf bzw. wer kann teilnehmen?
Wer darf nicht teilnehmen? Teilnahmeausschlüsse z.B. für Mitarbeiter des Unternehmens, Altersbegrenzung, Alters- und/oder Wohnsitzbeschränkung
Ggf. Koppelung der Teilnahme an einen Warenerwerb)
Zeitraum der möglichen Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere das Start- und Enddatum
Wie kann man teilnehmen (Internet, Geschäft vor Ort, Brief, Telefon)?
„Pflicht“ zum Werbeeinverständnis
Ggf. alternative Teilnahmewege ohne Werbeeinverständnis anbieten und erläutern, wenn online ein Werbeeinverständnis verlangt wird
Ggf. Hinweis auf Werbeeinverständnis für Co-Sponsoren
Ausschluss von oder Erlaubnis zu Mehrfachteilnahmen
Darstellung des Gewinnmechanismus: Wie funktioniert das Gewinnspiel? z.B. wie wird der Gewinner bestimmt?
Beschreibung der Gewinne: Was gibt es zu gewinnen
Hinweis, dass der Wert von Sachgewinnen nicht in bar ausgezahlt werden kann
Hinweis, dass die Preise nicht getauscht oder übertragen werden können
Fristen und Regeln für die Einlösung der Gewinne
Hinweis auf evtl. Einschränkungen bei Gutscheingewinnen (Mindestbestellwert, keine Kumulation von Gutscheinen)
Ausschluss der Haftung für die Beschaffenheit von Gewinnen
Wie werden die Gewinner ermittelt?
Wie werden die Gewinner benachrichtigt? Wann werden die Gewinne ausgekehrt?
Hinweise zum Datenschutz, insbesondere Speicherung und Verwendung bzw. Nutzung der Daten
Information darüber, ob ein Dienstleister eingeschaltet ist
Art der Kommunikationsmittel für Teilnahme und Benachrichtigung von Gewinnern
Ausschluss von Teilnehmern, z. B. wegen Versuch der Manipulation
Option für Abbruch des Gewinnspiels (technische Probleme, Fehler)
Ausschluss des Rechtsweges für bestimmte Teile
Ausschluss von Teilnahmerobotern und Gewerblichen Eintragungsdiensten
Erlaubnis für Publizierung von Beiträgen, z. B. eingereichte Bilder
Erlaubnis für die Veröffentlichung der Gewinner
Kontaktadresse bei Fragen
*Hinweis zur Checkliste Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen: Der Autor ist zwar kein Jurist, hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Die Tipps sind ohne rechtliche Gewähr. Berate dich bei Unsicherheit mit deinem Anwalt, der aber auf Wettbewerbsrecht spezialisiert sein sollte und Erfahrung mit Gewinnspielen haben muss.
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Wir konzipieren und betreuen für dich individuelle Gewinnspiel-Lösungen im Full Service und dazu gehören selbstverständlich auch die Teilnahmebedingungen. Wenn du für dein Gewinnspiel rechtskonforme Teilnahmebedingungen benötigst, beraten wir dich gerne. Die Checkliste Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen gibt den Rahmen vor.
Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions kannst du dich also darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist.Den Gang zu einem Rechtsanwalt kannst du dir damit eigentlich sparen, zudem käme es darauf an, dass die Kanzlei einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht und Gewinnspielrecht hat.
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7-teilige Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„
Hier auf diesem Blog findest du in der Kategorie Gewinnspiel-Rechtsprechung viele weiterführende Blogartikel insbesondere eine 7-teilige Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„
Dietmar Grünberg hat 2011 die heutige HAPPY Marketing Solutions AG gegründet. Inzwischen ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 hat Grünberg mit seinem Sohn Patrick und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet. Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn du ein eigenes Gewinnspiel erstellen willst, ist HAPPY der optimale Partner für dich. Du hast noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht dir die HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.