In Zeiten, in denen die Werbewirtschaft eine Flaute durchlebt, ist besondere Kreativität gefragt. Deshalb werden künftig zunehmend Gewinnspiele als Marketinginstrument eingesetzt, um etwas zu bewegen. Wichtig ist dabei, dass die Gewinnspiele nicht gegen gesetzliche Regelungen oder die lfd. Rechtsprechung verstoßen. Vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und veranstalten Sie ein rechtskonformes Gewinnspiel.
Gewinnspiele sollten für jeden ein Glücksfall sein
Preisausschreiben, Verlosungen und Gewinnspiele sind eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer, auf ihr Unternehmen und ihre Produkte aufmerksam zu machen. In aller Regel lohnt sich der „kostenlose Einsatz“ eigener oder fremder Produkte: der Werbewert ist höher als die Kosten, die damit verbunden sind. Es wird allerdings nicht immer ein rechtskonformes Gewinnspiel veranstaltet. So entfaltet insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 4 Nr. 5 und 6 einen rechtlichen Rahmen, den Unternehmer einhalten müssen, wenn sie von Abmahnungen verschont bleiben wollen.
Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Anforderungen an Gewinnspiele in den letzten Jahren deutlich liberalisiert wurden, sollten zudem die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf lauterkeits- und datenschutzrechtliche Vorschriften, nicht aus den Augen verloren werden. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Bereich nach wie vor einige rechtliche Unwissenheiten bestehen. Der Beitrag gibt deshalb Empfehlungen* für einen rechtskonformen Umgang zu geben und weist auf bestehende Rechtsunsicherheiten, aber auch Chancen aus der neueren Rechtsprechung, hin.
In dieser Serie finden Sie dazu wertvolle Hinweise auf bestehende Gesetze, wichtige Urteile und allgemeine Tipps zu rechtlich relevanten Themen bei Gewinnspielen. Ausführliche Beiträge finden Sie in diesem Blog hier auf happysolutions.de, auf dem Spezialblog Promotion-Absicherung unserer Schwesterfirma HAPPY Secure Promotions und auf dem Expertenblog Gewinnspiel-Wissen von Dietmar Grünberg.*
Rechtskonformes Gewinnspiel
Wir von HAPPY unterstützen Sie dabei, damit Ihr Gewinnspiel rechtskonform und ohne rechtliches Risiko für Sie veranstaltet wird. Bestandteil der HAPPY Gewinnspiel-Lösung sind rechtskonforme Muster-Teilnahmebedingungen und eine Muster-Datenschutzerklärung. Selbstverständlich stellen wir auch sicher, dass Sie ein rechtskonformes Werbeeinverständnis bekommen. Außerdem kennen wir alle relevanten gesetzlichen Regelungen und die relevanten Urteile. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden immer sofort umgesetzt.
Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions können Sie sich übrigens darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und Sie sich den Gang zu einem Anwalt normalerweise sparen können. Denn schon alleine, wenn Sie sich Teilnahmebedingungen formulieren lassen, sind Sie schnell EUR 1.000 und mehr los. Bei einem Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, zu wem Sie gehen. Wir hatten z. B. einen großen Kunden, der von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei rundum betreut wurde. Aber diese Kanzlei hatte kein einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht, insbesondere für Gewinnspielrecht.
An diesem Anwalt ist die Rechtsprechung des BGH/EUGH von 2010/2011 komplett vorbei gegangen. Der Anwalt hat darauf bestanden, dass es nach § 4 UWG auch heute noch verboten sei, einen Warenkauf mit einem Gewinnspiel zu koppeln. Auch mein Hinweis, wie denn sonst z. B. die ganzen Kronkorken-Gewinnspiele funktionieren sollten, die auch ihm bekannt seien, hat ihn zunächst nicht beeindruckt. Erst nachdem ich ihm die einschlägigen Urteile vorgelegt hatte, hat er zugegeben, dass man ja nicht alles wissen könne.
Auf diese Problematik stoßen wir des Öfteren. Deshalb macht es Sinn, Gewinnspiele an einen erfahrenen Dienstleister zu outsourcen, z. B. an HAPPY Marketing Solutions. Wir kennen keinen Anbieter, der über eine nur annähernd vergleichbare Erfahrung verfügt und so eine „Die perfekte Gewinnspiel-Lösung“ bietet. Zudem können wir mit Stolz darauf verweisen, dass weder HAPPY noch einer unserer Kunden jemals ein rechtliches Problem mit einem über uns veranstalteten Gewinnspiel hatte.
Zunächst zur Begriffsklärung: Im Prinzip unterscheiden sich Verlosungen, Gewinnspiele und Preisausschreiben nicht, die Begriffe sind nicht genormt. Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings zu Glücksspielen. Denn der Begriff Glücksspiel wird für Veranstaltungen benutzt, bei denen der Teilnehmer einen Geldeinsatz leisten muss. „Mach dein Gewinnspiel nicht zu einem Glücksspiel“ müssen staatlich genehmigt werden und sind bei der unerlaubten Veranstaltung sogar strafbar. Typische Glücksspiele sind Lotto, Klassenlotterie und Roulette. Allgemein wird bei Glücksspielen auch von Lotterien gesprochen.
Fazit Rechtskonformes Gewinnspiel
Gewinnspiele und Preisausschreiben sind (natürlich) eine tolle Sache – sowohl für die Veranstalter wie auch für die Teilnehmer. Unternehmer, die deren Werbewert für sich nutzen wollen, müssen lediglich gewisse Regeln einhalten. Dann müssen keine Abmahnungen befürchtet werden. Insbesondere muss für die Teilnehmer des Gewinnspiels/Preisausschreibens klar und leicht verständlich ersichtlich sein, unter welchen Bedingungen die Teilnahme möglich ist.
Im Expertenblog Gewinnspiel-Wissen finden Sie in der Kategorie Gewinnspiel-Recht viele weiterführende Blogartikel. Und hier im Blog von HAPPY Marketing Solutions finden gibt es eine ganze Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„
Aktueller Nachtrag: Am 28. Mai 2020 hat der BGH ein wichtiges Urteil zur Cookie-Speicherung gefällt. Sobald das Urteil im Wortlaut vorliegt, werde ich berichten. Hier schon einmal ein kurzer Blogbeitrag dazu:
Lesetipp: HAPPY setzt Cookie-Richtlinien rechtssicher um
HAPPY packt es für Sie an!
Wir entwickeln bei HAPPY Marketing Solutions für unsere Kunden exklusive Lösungen, damit Ihr Unternehmen ein Gewinnspiel konzeptionssicher und budgetsicher umsetzt und sich dabei auf rechtskonforme Teilnahmebedingungen, Datenschutzregelungen, Einhaltung der Cookie-Richtlinien und Werbeeinwilligungen mit DOI verlassen kann. Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions können Sie sich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist und Sie sich den Gang zu einem Anwalt in der Regel sparen können. Denn wenn Sie sich z. B. Teilnahmebedingungen formulieren lassen, sind Sie schnell EUR 1.000 und mehr los. Bei von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, dass die Kanzlei einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht und insbesondere Gewinnspielrecht hat.
Die erfahrenen Gewinnspielspezialisten von HAPPY Marketing Solutions beraten Sie kompetent in allen Fragen des Gewinnspiels. Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei der Gestaltung und Entwicklung des Gewinnplans und der konkreten Umsetzung des Gewinnspiels. HAPPY greift dabei auf die Erfahrung von weit über 1.500 veranstalteten Gewinnspielen zurück. Sprechen Sie uns einfach an. HAPPY hat auch für Ihr Unternehmen eine gewinnbringende Lösung.
* Hinweis: Der Autor ist kein Jurist. Er hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Und er hat aus verschiedenen Quellen relevanten Content zusammengetragen und gibt dazu Hinweise, allerdings ohne rechtliche Gewähr. Beraten Sie sich bei Unsicherheit mit Ihrem Anwalt, der aber auf Wettbewerbsrecht spezialisiert sein sollte und Erfahrung mit Gewinnspielen haben sollte.
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