Im 1. Teil habe ich erläutert, was grundsätzlich rechtlich bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels zu beachten ist. Weiter geht’s in Teil 2 damit, was unbedingt und unverzichtbar bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels rechtskonform umgesetzt werden muss.

Was ist bei einem Gewinnspiel erforderlich:

  1. Hole dir unbedingt ein rechtskonformes Werbeeinverständnis unter Einhaltung der strengen Datenschutzregeln (DSGVO) ein. Frage nur die Daten ab, die du wirklich benötigst. Es gilt das Gebot der Daten-Sparsamkeit. Außerdem ist jedes abgefragte Merkmal zugleich auch ein Filter. Mehr Informationen findest du in dem Blogbeitrag „DSGVO: Gewinnspiel und Kopplung – Das gilt es rechtlich zu beachten“ > Zum Blogbeitrag „Gewinnspiele und die DSGVO“
  2. Was muss man bei den Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen an wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rechtsprechungen beachten? Veröffentliche unbedingt „Wasserdichte“ Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen. „Wasserdichte Teilnahmebedingungen“ Zum Blogbeitrag
  3. Die Teilnahmebedingungen sollten insbesondere folgende Punkte regeln:
    > Zeitraum der möglichen Teilnahme am Gewinnspiel
    > Art der Kommunikationsmittel für Teilnahme und Benachrichti­gung von Gewinnern
    > Darstellung des Gewinnmechanismus
    > Beschreibung der Gewinne
    > Altersbegrenzung, Teilnahmebeschränkungen, Ausschlüsse
    > Option für Abbruch des Gewinnspiels
    > Ausreichende datenschutzrechtliche Einwilligung(en)
    > Ausschluss des Rechtsweges
    Wie und was ansonsten alles in Teilnahmebedingungen enthalten sein sollte, liest du in dem Blogbeitrag„Das gehört in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen“. > Zum Blogbeitrag

7-teilige Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel

Hier auf diesem Blog findest du in der Kategorie Gewinnspiel-Rechtsprechung viele weiterführende Blogartikel insbesondere eine 7-teilige Serie „So veranstaltest du ein rechtskonformes Gewinnspiel„.

Weiter geht es mit Teil 3: Was ist bei einem Gewinnspiel erlaubt?

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Wichtige Urteile und allgemeine Tipps zu rechtlich relevanten Themen bei Gewinnspielen und was man alles beachten bzw. unterlassen muss.

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* Hinweis: Der Autor ist kein Jurist. Er hat aber fast 50 Jahre Erfahrung mit Gewinnspielen. Und er hat aus verschiedenen Quellen relevanten Content zusammengetragen und gibt dazu Hinweise, allerdings ohne rechtliche Gewähr. Berate dich bei Unsicherheit mit deinem Anwalt.

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Dietmar Grünberg
Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2011 die heutige HAPPY Marketing Solutions AG gegründet. Inzwischen ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 hat Grünberg mit seinem Sohn Patrick und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.
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