Verfasst von Patrick Grünberg · ca. 17 Minuten Lesezeit
Gewinnspiele in Israel

Kurzzusammenfassung

Israel bietet internationalen Marken attraktive Möglichkeiten für digitale, POS- und Verkaufsförderungs-Promotions. Zufallsbasierte kommerzielle Verlosungen unterliegen jedoch einem besonderen regulatorischen Rahmen. Der General Permit des israelischen Finanzministeriums macht kommerzielle Promotion-Lotterien grundsätzlich möglich, schreibt aber unter anderem einen qualifizierten Supervisor, formelle Teilnahmebedingungen, Transparenz- und Veröffentlichungsanforderungen sowie Grenzen bei Laufzeit und Häufigkeit vor. Eine gesonderte Zahlung allein für die Gewinnspielteilnahme darf nicht verlangt werden. Zusätzlich müssen Datenschutz, Marketingeinwilligungen, internationale Datentransfers, hebräische Lokalisierung, Gewinnerkommunikation, Steuern und Fulfillment berücksichtigt werden. Israel sollte deshalb innerhalb einer internationalen Kampagne als eigenständiger Markt geprüft und umgesetzt werden.

Israel ist für internationale Marken ein kleiner, aber hochinteressanter Markt. Das Land verbindet eine technologieaffine Bevölkerung, hohe Smartphone- und Internetnutzung, einen entwickelten E-Commerce-Markt und eine ausgeprägte Markenorientierung. Für FMCG, Retail, Consumer Electronics, Beauty, Automotive, Tourismus, Finanzdienstleistungen und digitale Marken können Gewinnspiele deshalb ein wirkungsvolles Instrument für Aktivierung, Abverkauf, Datengenerierung und Kundenbindung sein.

Allerdings sollte eine Promotion in Israel nicht einfach als übersetzte Version eines deutschen oder europäischen Gewinnspiels umgesetzt werden. Insbesondere zufallsbasierte Verlosungen unterliegen besonderen Vorgaben. Nach israelischem Recht sind Lotterien und Verlosungen grundsätzlich beschränkt. Für kommerzielle Promotions existiert jedoch ein allgemeiner Erlaubnisrahmen des israelischen Finanzministeriums, der sogenannte General Permit for Commercial Promotional Lotteries. Wer dessen Voraussetzungen erfüllt, muss nicht für jede Promotion eine völlig neue individuelle Lotterielizenz beantragen – muss sich dafür aber an zahlreiche formelle und operative Vorgaben halten. 

Wenn Israel Teil einer größeren internationalen Kampagne werden soll, solltest du deshalb bereits bei der Entwicklung von Mechanik und Teilnahmebedingungen die israelische Länderlogik berücksichtigen. Für die Gesamtplanung empfehlen wir unseren Leitartikel: Patrick erklärt: Internationale Gewinnspiele – wie Marken globale Promotions sicher planen und lokal erfolgreich umsetzen

Warum Israel für internationale Gewinnspiele interessant ist

Israel verfügt über einen hochentwickelten Konsumentenmarkt und eine Bevölkerung mit ausgeprägter digitaler Affinität. Online-Shopping, Apps, Social Media und mobile Kommunikation gehören zum Alltag. Interessant ist der Markt insbesondere für:

  • FMCG und Lebensmittel
  • Consumer Electronics
  • Telekommunikation
  • Retail
  • Fashion
  • Beauty und Kosmetik
  • Automotive
  • Finanzdienstleistungen
  • Tourismus
  • Entertainment
  • digitale Dienstleistungen und Apps
  • B2B-Technologieunternehmen.

Gewinnspiele können dabei unterschiedliche Aufgaben erfüllen: Abverkauf steigern, Produkteinführungen unterstützen, Händler aktivieren, CRM-Daten gewinnen, Newsletter-Abonnenten generieren oder die Markenbekanntheit erhöhen. Genau deshalb lässt sich Israel gut in internationale Kampagnen integrieren – allerdings mit einer eigenen rechtlichen und organisatorischen Länderprüfung.

Wie stark sich selbst benachbarte Märkte unterscheiden können, zeigen beispielsweise unsere Beiträge zu:

Gewinnspielen in den Vereinigten Arabischen Emiraten:
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/gewinnspiele-in-den-vereinigten-arabischen-emiraten-veranstalten-rechtssicher-planen-zwischen-dubai-abu-dhabi-und-internationalem-markenmarketing/
Gewinnspielen in Saudi-Arabien:
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/rechtssichere-promotions-im-koenigreich-saudi-arabien-planen-und-erfolgreich-umsetzen/
Gewinnspielen in Katar:
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/gewinnspiele-in-katar-veranstalten/

Damit wird bereits deutlich: Ein „Middle-East-Gewinnspiel“ ist rechtlich kein einheitliches Kampagnenmodell.

Sind Gewinnspiele in Israel grundsätzlich erlaubt?

Grundsätzlich ja – aber die konkrete Mechanik ist entscheidend. Das israelische Strafrecht beschränkt Glücksspiele, Lotterien und Wetten. Für kommerzielle Promotion-Verlosungen besteht jedoch ein besonderer allgemeiner Erlaubnisrahmen des Finanzministeriums. Dieser erlaubt kommerziellen Unternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen Zufallsverlosungen zur Verkaufsförderung durchzuführen. 

Für internationale Marken bedeutet das: Eine klassische Verlosung ist nicht einfach deshalb zulässig, weil sie eine Marketingaktion ist. Es muss geprüft werden,

  • ob die Aktion unter den General Permit fällt,
  • wer Veranstalter ist,
  • wer die gesetzlich vorgesehene Aufsicht übernimmt,
  • wie die Teilnahme erfolgt,
  • wie lange die Aktion läuft,
  • wie oft der Veranstalter bereits vergleichbare Aktionen durchgeführt hat,
  • wie die Ziehung dokumentiert wird,
  • welche Angaben veröffentlicht werden müssen.

Diese Prüfung sollte vor der technischen Entwicklung und insbesondere vor der Produktion von Verpackungen oder POS-Materialien stattfinden.

Der israelische General Permit ist der zentrale Unterschied zu vielen europäischen Märkten

Für kommerzielle Promotions ist der sogenannte General Permit for Commercial Promotional Lotteries besonders relevant. Er schafft einen standardisierten Rahmen für Promotion-Verlosungen. Das bedeutet vereinfacht:

Ein Unternehmen muss nicht zwingend für jedes einzelne Gewinnspiel eine klassische Einzelgenehmigung beantragen. Es muss seine Promotion aber innerhalb der Bedingungen dieses Erlaubnisrahmens durchführen. 

Genau hier liegt ein häufiger Fehler internationaler Unternehmen: Sie lesen „General Permit“ und schließen daraus, dass praktisch keine formellen Pflichten bestehen. Das Gegenteil ist richtig. Der Permit enthält detaillierte Vorgaben für Organisation, Aufsicht, Bedingungen, Werbung, Ziehung und Gewinnausgabe.

Ein israelischer Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer kann als Supervisor erforderlich sein

Eine Besonderheit israelischer Promotion-Verlosungen ist die vorgesehene unabhängige Aufsicht. Der Veranstalter muss grundsätzlich einen Supervisor für das Gewinnspiel benennen. Nach dem General Permit kann dies insbesondere ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer sein.  Dieser Supervisor überwacht unter anderem:

  • die Teilnahmebedingungen,
  • die ordnungsgemäße Durchführung,
  • die Werbung für die Promotion,
  • die Ziehung,
  • die Veröffentlichung der Gewinner beziehungsweise Ergebnisse,
  • die Ausgabe der Gewinne,
  • die Dokumentation.

Nach den veröffentlichten Vorgaben soll der Supervisor das Finanzministerium zudem grundsätzlich bereits vor Beginn des Gewinnspiels über seine Bestellung informieren. Der Permit nennt dafür eine Frist von mindestens 14 Tagen vor dem Start der Promotion. 

Für internationale Projektpläne ist das wichtig: Israel sollte deshalb nicht wenige Tage vor Kampagnenstart als zusätzliches Land in einen bereits fertig entwickelten Rollout aufgenommen werden.

Wie lange darf eine Promotion laufen?

Der israelische General Permit enthält auch zeitliche Grenzen. Eine Promotion-Kampagne im Sinne des Permit soll grundsätzlich innerhalb eines begrenzten Zeitraums durchgeführt werden. Der veröffentlichte Permit definiert einen Promotion-Zeitraum von höchstens 120 aufeinanderfolgenden Tagen. 

Darüber hinaus gelten Einschränkungen hinsichtlich der Häufigkeit. Nach dem General Permit darf ein Veranstalter grundsätzlich nicht beliebig viele solche Verlosungs-Promotions nacheinander veranstalten. Zwischen Promotion-Aktionen ist ein zeitlicher Abstand vorgesehen; außerdem nennt der Permit eine Begrenzung auf höchstens zwei gestartete entsprechende Promotion-Kampagnen pro Kalenderjahr. 

Das kann für international aktive FMCG- und Handelsunternehmen überraschend sein. Wer mehrere saisonale Aktionen plant – beispielsweise Frühjahr, Sommer, Weihnachten und Produktlaunch – sollte frühzeitig prüfen, welche davon als eigenständige Promotion-Lotterien des betreffenden Veranstalters zählen.

Darf die Teilnahme an einen Kauf gekoppelt werden?

Hier ist eine wichtige Differenzierung notwendig. Der General Permit verbietet grundsätzlich, eine gesonderte Zahlung in Geld oder geldwertem Vorteil allein für das Recht zur Teilnahme an der Verlosung zu verlangen. 

Eine Kaufpromotion kann jedoch anders zu beurteilen sein. Der Permit enthält ausdrücklich Regelungen für den Fall, dass die Teilnahme vom Kauf von Waren oder Dienstleistungen abhängt. In einem solchen Fall darf der Preis des Produkts oder der Dienstleistung wegen der Promotion nicht gegenüber vergleichbaren Preisen künstlich erhöht werden.  Das macht klassische Verkaufsförderungsmodelle grundsätzlich denkbar, zum Beispiel:

Produkt kaufen → Code eingeben → Gewinnchance oder: Kassenbon hochladen → an Verlosung teilnehmen.

Die konkrete Ausgestaltung muss allerdings vorab lokal geprüft werden. Gerade die Unterschiede zwischen

  • Kaufpreis für ein reguläres Produkt,
  • zusätzlichem Teilnahmeentgelt,
  • Mehrfachchancen,
  • Premium-SMS,
  • kostenpflichtiger Telefonnummer,
  • kostenpflichtigem digitalen Zugang

Kassenbon-Gewinnspiele in Israel

Kassenbon-Promotions können für internationale Handels- und FMCG-Marken besonders interessant sein. Typischer Ablauf:

Produkt kaufen → Kassenbon fotografieren → Landingpage aufrufen → Kaufnachweis hochladen → Daten eingeben → Teilnahme bestätigen.

Dabei sollten unter anderem folgende Punkte für Israel separat definiert werden:

  • teilnehmende Produkte,
  • teilnehmende Händler,
  • Mindestkauf,
  • Aktionszeitraum,
  • zulässige Mehrfachteilnahmen,
  • Behandlung von Retouren,
  • Kassenbonprüfung,
  • Betrugsprävention,
  • Gewinnerauswahl,
  • Datenschutz,
  • Löschfristen.

Mehr zur internationalen Architektur verschiedener Mechaniken findest du auch hier:https://www.happysolutions.de/internationale-gewinnspiele/internationales-gewinnspiel-veranstalten-23-fragen-die-du-vor-dem-start-klaeren-solltest/

Teilnahmebedingungen sind in Israel besonders wichtig

Der israelische General Permit sieht detaillierte Promotion-Regeln beziehungsweise Teilnahmebedingungen vor. Darin sollten insbesondere festgelegt werden:

  • vollständiger Veranstalter,
  • Name der Promotion,
  • Teilnahmezeitraum,
  • Teilnahmeberechtigte,
  • Ausschlüsse,
  • Gewinne,
  • Anzahl der Gewinne,
  • Teilnahmeverfahren,
  • Methode der Gewinnerermittlung,
  • Zeitpunkt und Ort der Ziehung,
  • Supervisor,
  • Veröffentlichung der Ergebnisse,
  • Gewinnübergabe,
  • Datenschutz,
  • Kontaktmöglichkeiten.

Der Permit sieht außerdem vor, dass die Promotion-Bedingungen den Teilnehmern zugänglich gemacht werden.  Bei einem internationalen Rollout sollte deshalb nicht einfach eine deutsche Teilnahmebedingung übersetzt werden. Die bessere Struktur lautet:

internationales Master-Dokument → israelische Rechtsanpassung → hebräische Lokalisierung → finale lokale Prüfung.

Warum eine reine Übersetzung international grundsätzlich nicht ausreicht, erläutern wir ausführlicher hier: https://www.happysolutions.de/internationale-gewinnspiele/internationale-teilnahmebedingungen-gewinnspiel/

Hebräisch oder Englisch?

Englisch ist in Israel weit verbreitet und für B2B-Kampagnen teilweise ausreichend. Bei einer breit angelegten B2C-Promotion sollte jedoch eine hebräische Version von Landingpage, Teilnahmeprozess und Teilnahmebedingungen eingeplant werden. Bei relevanten arabischsprachigen Zielgruppen kann zusätzlich Arabisch sinnvoll sein. Eine internationale Kampagne kann damit beispielsweise drei Ebenen besitzen:

  • Master-Version Englisch
  • Israel-Version Hebräisch
  • gegebenenfalls ergänzende arabische Sprachversion

Wichtig ist dabei die technische Umsetzung von Right-to-Left-Sprachen. Hebräisch wird von rechts nach links gelesen. Das betrifft nicht nur Textblöcke, sondern beispielsweise:

  • Navigation,
  • Formulare,
  • Checkboxen,
  • Icons,
  • Fehlermeldungen,
  • Buttons,
  • Gewinnübersichten,
  • E-Mails.

Eine technisch lediglich übersetzte englische Landingpage kann deshalb trotz korrekter Wörter eine schlechte User Experience liefern.

Gewinnwerbung muss transparent sein

Der General Permit enthält konkrete Vorgaben für die Kommunikation kommerzieller Verlosungen. Werbung für die Promotion muss unter anderem bestimmte Angaben zum Veranstalter und zur Durchführung enthalten. Der Erlaubnisrahmen sieht zudem Angaben zur Anwendung des General Permit sowie zum Supervisor und zur Verfügbarkeit der Teilnahmebedingungen vor. 

Für internationale Kampagnen bedeutet das: Legal Copy sollte nicht erst ganz am Ende auf ein bereits fertiges Banner „irgendwie draufgesetzt“ werden. Bereits bei der Gestaltung von

  • Verpackungen,
  • POS-Displays,
  • Social Ads,
  • Landingpages,
  • Bannern,
  • Coupons,
  • Flyern

muss ausreichend Platz für die länderspezifischen Pflichtinformationen vorgesehen werden.

Gewinnerermittlung und Dokumentation

Die Ziehung sollte transparent und nachvollziehbar erfolgen. Der General Permit schreibt insbesondere vor, dass die Ziehung entsprechend den festgelegten Promotion-Bedingungen und unter Aufsicht des Supervisors beziehungsweise eines von ihm beauftragten Vertreters erfolgt.  Bei digitalen Promotions sollte deshalb von Anfang an geklärt sein:

  • Welche Teilnehmer gelangen in den Ziehungspool?
  • Wann wird der Datenbestand geschlossen?
  • Wie werden ungültige Teilnahmen entfernt?
  • Welche Randomisierung wird verwendet?
  • Wer protokolliert die Ziehung?
  • Welche Ersatzgewinner werden gezogen?
  • Wie werden Gewinner kontaktiert?
  • Was geschieht bei Nichtreaktion?

Gerade bei internationalen Kampagnen sollte die Gewinnerermittlung technisch zentral erfolgen können – die lokalen rechtlichen Prozesse müssen trotzdem eingehalten werden.

Sofortgewinne und Instant-Win-Promotions

Auch Sofortgewinnmodelle können interessant sein. Denkbar sind beispielsweise: Code eingeben → sofort erfahren, ob gewonnen wurde oder QR-Code scannen → digitales Gewinnspiel → Sofortgewinn.

Der General Permit enthält ausdrücklich Regelungen zu sogenannten Immediate Lotteries und sieht unter anderem vor, dass Gewinnwahrscheinlichkeiten Teil der Promotion-Regelung sein können.  Deshalb sollten Instant-Win-Mechaniken ebenfalls nicht ungeprüft aus einer europäischen Kampagne übernommen werden. Zu prüfen sind beispielsweise:

  • Gewinnwahrscheinlichkeiten,
  • Seedings,
  • Winning Moments,
  • Anzahl der Preise,
  • tatsächliche Ausschüttung,
  • Transparenz,
  • Dokumentation.

Ein großer Teil der angekündigten Gewinne muss tatsächlich ausgegeben werden

Eine weitere interessante Besonderheit des General Permit betrifft die Gewinnausschüttung. Der Permit sieht vor, dass mindestens 80 Prozent jeder angegebenen Gewinnart tatsächlich an Teilnehmer ausgegeben werden sollen.  Diese Vorgabe sollte insbesondere bei komplexen Instant-Win-Systemen berücksichtigt werden.

Ein Gewinnplan darf deshalb nicht nur aus Marketingperspektive gestaltet werden. Die technische Ausschüttungslogik und das spätere Fulfillment müssen ebenfalls sicherstellen, dass die regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.

Datenschutz bei Gewinnspielen in Israel

Israel verfügt mit dem Protection of Privacy Law über ein umfangreiches Datenschutzrecht. Mit der Reform des Datenschutzrechts – insbesondere Amendment No. 13 – wurden Datenschutzpflichten und Durchsetzung weiter modernisiert und verschärft. Zu den relevanten Themen gehören Transparenz, Verantwortlichkeit, Datenschutzorganisation und der Umgang mit personenbezogenen Daten.  Für Gewinnspiele bedeutet das insbesondere, die Teilnehmer müssen transparent darüber informiert werden,

  • welche Daten erhoben werden,
  • warum sie benötigt werden,
  • wer verantwortlich ist,
  • an wen Daten übermittelt werden,
  • welche Rechte die Betroffenen haben.

Das israelische Datenschutzrecht enthält konkrete Informationspflichten bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten. 

Gewinnspielteilnahme und Newsletter-Einwilligung trennen

Ein Teilnehmer sollte nicht automatisch zum Marketingkontakt werden. Israel verfügt über besondere Regeln für Direktmarketing und elektronische Werbung. Je nach Kommunikationsart können ausdrückliche Einwilligungen erforderlich sein. Aktuelle Datenschutzleitlinien und Rechtsprechung betonen zudem, dass Einwilligungen zu Werbezwecken nicht unzulässig mit allgemeinen Bedingungen oder anderen Einwilligungen gebündelt werden sollten. 

Für ein Gewinnspielformular empfiehlt sich daher eine klare Trennung:

☐ Teilnahmebedingungen akzeptieren
☐ Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen
☐ optional: Newsletter beziehungsweise Marketingkommunikation abonnieren.

Das ist nicht nur rechtlich sauberer, sondern verbessert auch Transparenz und Datenqualität.

Internationale Datenübermittlung nach Europa

Ein deutsches Unternehmen wird Teilnehmerdaten häufig nicht ausschließlich in Israel verarbeiten. Mögliche Datenflüsse sind beispielsweise:

Israel → deutsche Gewinnspielplattform
Israel → europäische Cloud-Infrastruktur
Israel → deutsches CRM
Israel → internationaler Fulfillment-Dienstleister.

Für solche Datentransfers gelten besondere israelische Anforderungen. Die israelische Privacy Protection Authority hat erst im Juni 2026 nochmals ihre Auslegung der Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus Israel ins Ausland veröffentlicht. Danach muss geprüft werden, auf welcher rechtlichen Grundlage ein internationaler Datentransfer erfolgt und welche vertraglichen beziehungsweise organisatorischen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. 

Gerade bei internationalen Promotions sollte deshalb bereits vor der Programmierung eine vollständige Datenflusskarte erstellt werden.

Social-Media-Gewinnspiele in Israel

Auch in Israel sind Social-Media-Promotions attraktiv. Geeignete Plattformen können beispielsweise sein:

  • Instagram
  • Facebook
  • TikTok
  • YouTube
  • LinkedIn für B2B-Promotions.

Die Plattformregeln ersetzen jedoch nicht das israelische Recht. Auch bei einem vermeintlich einfachen Social-Media-Gewinnspiel muss deshalb geprüft werden:

  • Zufallsziehung oder Contest?
  • Muss der General Permit berücksichtigt werden?
  • Teilnahmebedingungen?
  • Datenschutz?
  • Werbeeinwilligung?
  • Influencer-Kennzeichnung?
  • Rechte an User Generated Content?
  • Gewinnerkommunikation?

Ein „Kommentiere und gewinne“-Post kann rechtlich durchaus eine Promotion-Lotterie darstellen.

Skill Contest als mögliche Alternative

Nicht jedes Marketing-Gewinnspiel muss über eine Zufallsziehung funktionieren.

Je nach Kampagnenziel können auch leistungsbasierte Wettbewerbe sinnvoll sein.

Beispiele: „Schicke dein kreativstes Rezept.“ „Beantworte drei Fachfragen.“ „Erstelle ein Foto mit unserem Produkt.“ „Überzeuge unsere Jury mit deiner Idee.“

Dabei entscheidet nicht der Zufall, sondern eine objektiv definierte Leistung beziehungsweise Juryentscheidung. Das kann regulatorisch andere Folgen haben als eine klassische Lotterie. Allerdings ist auch bei Skill Contests eine lokale juristische Prüfung empfehlenswert – insbesondere bei hohen Preisen oder Mischmechaniken aus Leistung und Zufall.

Welche Gewinne eignen sich für Israel?

Die Gewinnwahl sollte zunächst zur Marke und Zielgruppe passen. Häufig attraktiv sind beispielsweise:

  • Elektronik
  • Smartphones
  • Reisen
  • Hotelaufenthalte
  • Gutscheine
  • Shopping-Guthaben
  • Haushaltsgeräte
  • Markenprodukte
  • exklusive Events
  • Erlebnispreise
  • digitale Benefits.

Bei physischen Gewinnen sollte frühzeitig geprüft werden:

  • lokale Verfügbarkeit,
  • Zoll,
  • Einfuhr,
  • Garantie,
  • Steuern,
  • Versandkosten,
  • Ersatzpreise.

Internationale Marken sollten möglichst vermeiden, erst nach der Gewinnerermittlung herauszufinden, dass ein beworbener Gewinn in Israel nicht sinnvoll ausgeliefert werden kann.

Steuerliche Behandlung der Gewinne

Auch mögliche Steuerfolgen gehören zur Länderprüfung. Israel kennt besondere steuerliche Regelungen für Gewinne aus Lotterien, Gewinnspielen und preisbezogenen Aktivitäten.  Ob und in welcher Höhe eine steuerliche Belastung entsteht, hängt unter anderem von Art und Wert des Gewinns sowie der konkreten Promotion ab. Deshalb sollte vor Kampagnenstart geklärt werden:

  • Ist der Gewinn steuerpflichtig?
  • Wer trägt eine mögliche Steuer?
  • Muss der Veranstalter etwas einbehalten?
  • Welche Dokumentation ist erforderlich?
  • Muss der Gewinnwert in den Teilnahmebedingungen angegeben werden?

Gerade bei hochwertigen Reisen, Fahrzeugen oder größeren Geld- beziehungsweise Sachpreisen sollte eine lokale steuerliche Prüfung stattfinden.

Fulfillment nach Israel

Internationale Gewinnspielprojekte scheitern selten an der Ideenfindung – häufiger an Details der Abwicklung. Für Israel sollten frühzeitig geklärt werden:

  • Werden Gewinne lokal beschafft oder importiert?
  • Wer übernimmt Versand und Tracking?
  • Welche Zollbestimmungen gelten?
  • Wie werden Gewinner identifiziert?
  • Wie wird ein nicht zustellbarer Gewinn behandelt?
  • Gibt es Ersatzpreise?
  • Welche Steuern oder Gebühren entstehen?
  • Wer übernimmt Teilnehmer-Support?

Digitale Gewinne oder lokal beschaffte Sachpreise können die Abwicklung erheblich vereinfachen.

Israel zusammen mit anderen Ländern im Nahen Osten?

Das ist grundsätzlich möglich – allerdings sollte gerade hier nicht mit einer einheitlichen „Nahost-Rechtsversion“ gearbeitet werden. Israel besitzt eine grundlegend andere rechtliche, sprachliche und kulturelle Struktur als etwa Saudi-Arabien, Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Vergleiche dazu:

Vereinigte Arabische Emirate
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/gewinnspiele-in-den-vereinigten-arabischen-emiraten-veranstalten-rechtssicher-planen-zwischen-dubai-abu-dhabi-und-internationalem-markenmarketing/

Saudi-Arabien
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/rechtssichere-promotions-im-koenigreich-saudi-arabien-planen-und-erfolgreich-umsetzen/

Katar
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/gewinnspiele-in-katar-veranstalten/

Türkei
https://www.happysolutions.de/gewinnspiele-nach-laendern/v-hms-10-07-26-gewinnspiele-in-der-tuerkei-was-veranstalter-beachten-sollten-warum-die-tuerkei-bei-promotions-ein-eigener-markt-ist/

Für einen gesamten internationalen Rollout gilt deshalb: Eine Kampagnenidee – mehrere Länderlogiken. Den strategischen Rahmen erklären wir ausführlich hier: https://www.happysolutions.de/internationale-gewinnspiele/internationales-gewinnspiel-veranstalten-23-fragen-die-du-vor-dem-start-klaeren-solltest/

Typische Fehler internationaler Unternehmen bei Gewinnspielen in Israel

Besonders problematisch sind in der Praxis:

  • eine deutsche Promotion ungeprüft nach Israel auszurollen,
  • den General Permit gar nicht zu berücksichtigen,
  • keinen geeigneten lokalen Supervisor einzuplanen,
  • die zeitlichen Beschränkungen zu übersehen,
  • Teilnahmebedingungen nur auf Englisch bereitzustellen,
  • kein echtes Right-to-Left-Design für Hebräisch umzusetzen,
  • Gewinnspielteilnahme und Newsletter-Einwilligung zu vermischen,
  • Daten ohne Prüfung außerhalb Israels zu verarbeiten,
  • Gewinnerziehung und Dokumentation nicht sauber festzulegen,
  • Steuer- und Fulfillment-Fragen erst nach der Ziehung zu klären.

Besonders teuer werden Fehler, wenn Aktionsverpackungen bereits produziert wurden. Deshalb gilt auch für Israel: Erst Recht und Mechanik prüfen. Dann Technik, Verpackung und Media finalisieren.

Checkliste: Gewinnspiel in Israel planen

Vor dem Kampagnenstart sollten insbesondere diese Fragen beantwortet sein:

  1. Ist die Aktion eine Zufallsverlosung oder ein Skill Contest?
  2. Fällt sie unter den israelischen General Permit?
  3. Wer ist der rechtliche Veranstalter?
  4. Wird ein lokaler Supervisor benötigt?
  5. Ist dessen Meldung rechtzeitig erfolgt?
  6. Wie lange läuft die Promotion?
  7. Hat der Veranstalter bereits andere relevante Promotions im selben Kalenderjahr durchgeführt?
  8. Ist die Teilnahme kostenlos oder an einen regulären Kauf gekoppelt?
  9. Werden Produktpreise wegen der Gewinnchance verändert?
  10. Sind Teilnahmebedingungen vollständig erstellt?
  11. Liegt eine hebräische Version vor?
  12. Funktioniert die Landingpage vollständig Right-to-Left?
  13. Sind Werbepflichtangaben eingeplant?
  14. Ist die Gewinnerermittlung dokumentiert?
  15. Funktioniert die tatsächliche Gewinnausschüttung?
  16. Sind Datenschutzinformationen lokal angepasst?
  17. Sind Teilnahme und Marketing-Consent getrennt?
  18. Ist ein internationaler Datentransfer geregelt?
  19. Sind Steuerfragen geklärt?
  20. Sind Gewinnbeschaffung, Versand und Support organisiert?

Wer diese Punkte bereits vor der Produktionsphase beantwortet, vermeidet den Großteil der späteren Anpassungskosten.

So unterstützt HAPPY bei Gewinnspielen in Israel

HAPPY Marketing Solutions begleitet internationale Marken bei der Planung und Umsetzung von Gewinnspielen in unterschiedlichen Märkten. Für Israel kann das unter anderem umfassen:

  • internationale Kampagnenkonzeption
  • Machbarkeitsprüfung der Mechanik
  • Koordination der lokalen Rechtsprüfung
  • Abstimmung zum General Permit
  • Koordination geeigneter lokaler Partner
  • internationale Teilnahmebedingungen
  • hebräische und englische Sprachversionen
  • mehrsprachige Landingpages
  • RTL-optimierte Frontends
  • Kassenbon-Upload
  • Code-Gewinnspiele
  • QR-Code-Promotions
  • Sofortgewinnmechaniken
  • Datenschutz- und Consent-Konzeption
  • Missbrauchsschutz
  • Gewinnerermittlung
  • Gewinnerkommunikation
  • Gewinnbeschaffung
  • internationales Fulfillment
  • Reporting
  • Integration Israels in internationale Rollouts.

HAPPY verbindet dabei eine zentral steuerbare Kampagnenarchitektur mit der notwendigen lokalen Anpassung. Mehr zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei internationalen Promotions:https://www.happysolutions.de/internationale-gewinnspiele/internationales-gewinnspiel-veranstalten-23-fragen-die-du-vor-dem-start-klaeren-solltest/

Fazit: Israel ist ein attraktiver Promotionsmarkt – aber kein unkomplizierter Zusatzmarkt

Israel bietet sehr gute Voraussetzungen für digitale und verkaufsfördernde Promotions. Die technologische Affinität der Konsumenten macht Online-, Mobile-, QR-Code-, Code- und Kassenbonmechaniken besonders interessant.

Rechtlich verlangt Israel jedoch eine eigenständige Planung.

Vor allem bei zufallsbasierten Promotion-Verlosungen unterscheiden sich die Anforderungen deutlich von Deutschland. Der israelische General Permit ermöglicht kommerzielle Verlosungen, verbindet diese Möglichkeit aber mit konkreten Vorgaben zu Veranstalter, Supervisor, Laufzeit, Häufigkeit, Teilnahme, Werbung, Ziehung und Gewinnausschüttung. 

Hinzu kommen Datenschutz, internationale Datenübertragung, Marketingeinwilligungen, Hebräisch und Right-to-Left-Design, Steuerfragen und Fulfillment.

Israel sollte deshalb bei internationalen Kampagnen nicht nachträglich „dazugeschaltet“, sondern bereits in der Konzeptphase als eigener Markt eingeplant werden.

FAQ: Gewinnspiele in Israel

Sind Gewinnspiele in Israel erlaubt?
Ja. Marketing-Gewinnspiele und kommerzielle Promotions sind grundsätzlich möglich. Zufallsbasierte Verlosungen unterliegen allerdings besonderen Vorschriften und können unter den General Permit des israelischen Finanzministeriums fallen. 

Braucht jedes Gewinnspiel in Israel eine eigene Genehmigung?
Nicht zwingend. Für kommerzielle Promotion-Verlosungen existiert ein allgemeiner Erlaubnisrahmen. Dafür müssen jedoch dessen konkrete Voraussetzungen eingehalten werden. Eine lokale Prüfung der Kampagne bleibt notwendig. 

Wird ein Supervisor benötigt?
Bei Promotion-Verlosungen nach dem General Permit ist grundsätzlich ein Supervisor vorgesehen. Der veröffentlichte Permit nennt hierfür insbesondere Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer und gibt dem Supervisor umfangreiche Aufsichts- und Dokumentationspflichten. 

Darf ein Kauf Voraussetzung für die Teilnahme sein?
Kaufgebundene Promotionmodelle können möglich sein. Der General Permit untersagt jedoch eine zusätzliche Zahlung allein für das Teilnahmerecht. Bei kaufgebundenen Aktionen darf zudem der Produkt- oder Dienstleistungspreis nicht wegen der Gewinnchance künstlich erhöht werden. 

Wie lange darf eine Promotion laufen?
Der General Permit sieht für entsprechende Promotion-Kampagnen grundsätzlich einen Zeitraum von höchstens 120 aufeinanderfolgenden Tagen vor. 

Können Unternehmen beliebig viele Gewinnspiele pro Jahr veranstalten?
Der Permit enthält Beschränkungen zur Häufigkeit. Er sieht grundsätzlich einen Abstand zwischen entsprechenden Aktionen sowie höchstens zwei gestartete Promotion-Lotterie-Kampagnen eines Veranstalters pro Kalenderjahr vor. 

Müssen die Teilnahmebedingungen auf Hebräisch sein?
Für breit angelegte Verbraucherkampagnen empfiehlt sich eine vollständige hebräische Lokalisierung. Englisch kann ergänzend eingesetzt werden. Je nach Zielgruppe kann außerdem eine arabische Version sinnvoll sein.

Gilt in Israel Datenschutzrecht?
Ja. Das israelische Protection of Privacy Law stellt Anforderungen unter anderem an Transparenz, Datenverarbeitung, Datenbanken, Direktmarketing und internationale Datenübertragung. Die Rechtslage wurde durch Amendment No. 13 weiter modernisiert. 

Können Teilnehmerdaten auf europäischen Servern verarbeitet werden?
Das kann möglich sein. Internationale Datenübertragungen müssen jedoch nach den israelischen Datenschutzvorschriften bewertet und entsprechend abgesichert werden. Die israelische Datenschutzbehörde hat hierzu 2026 nochmals aktuelle Hinweise veröffentlicht. 

Kann Israel gemeinsam mit den Golfstaaten in einer Kampagne laufen? 
Ja, technisch und strategisch kann eine gemeinsame regionale Kampagne aufgebaut werden. Recht, Sprache, Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Gewinnermittlung und teilweise auch Mechanik sollten jedoch länderspezifisch behandelt werden.

Du planst ein Gewinnspiel in Israel oder mehreren Ländern?

Ein internationales Gewinnspiel funktioniert am besten, wenn die Länderprüfung vor der technischen Umsetzung erfolgt. HAPPY unterstützt dich dabei, Israel in eine zentral steuerbare internationale Kampagne zu integrieren – von Mechanik und lokaler Rechtskoordination über mehrsprachige Technik und Teilnahmebedingungen bis zu Gewinnerermittlung und Fulfillment.

Gewinnspiele in Israel mit HAPPY veranstalten

Patrick Grünberg
HAPPY Marketing Solutions AG
Telefon: +49 6103 2053 705
E-Mail: p.gruenberg@happysolutions.de

Direkt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren:
https://www.happysolutions.de/kontakt/?tab=calendar

Mehr über internationale Gewinnspiele mit HAPPY:
https://www.happysolutions.de/landingpage/internationale-gewinnspiele/

Patrick Grünberg, Vorstandsvorsitzender der HAPPY Marketing Solutions AG
Über den Autor

Patrick Grünberg bringt ein Jahrzehnt Erfahrung im Bereich Marketing und Kommunikation mit. Als kreativer Kopf mit einem Auge für Trends und Technologien hat er zahlreiche erfolgreiche Kampagnen im B2B- und B2C-Marketing umgesetzt. Sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Marketingstrategien, die Marken nachhaltig stärken und Zielgruppen begeistern.

Besonders begeistert ist Patrick von Themen wie Storytelling, Kundenbindung und dem Einsatz neuer Technologien wie KI oder Gamification im Gewinnspiel-Marketing. Seine Leidenschaft für klar verständliche und praxisnahe Inhalte spiegelt sich in jedem seiner Artikel wider. Dabei legt er großen Wert darauf, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Seine Artikel auf dem HAPPY-Blog sollen dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern dich auch motivieren, eigene, außergewöhnliche Wege im Marketing zu gehen.

Patrick Grünberg ist nach seinem Studium des Medien- und Kommunikationsmanagements seit Oktober 2015 bei HAPPY und heute CEO der HAPPY Marketing Solutions AG. 2020 hat er mit seinem Vater und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.

Anrufen: 06103 2053-705
Patrick Grünberg, Vorstandsvorsitzender der HAPPY Marketing Solutions AG
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