Verfasst von Patrick Grünberg · ca. 15 Minuten Lesezeit
Gewinnspiele in Kroatien mit hAPPY

Kroatien ist für internationale Marken ein interessanter Promotion-Markt. Handel, FMCG, Tourismus, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Mobilität und E-Commerce bieten vielfältige Möglichkeiten, Verbraucher zu aktivieren, Produktkäufe zu fördern und digitale Kontakte aufzubauen.

Obwohl Kroatien Mitglied der Europäischen Union ist, den Euro nutzt und der DSGVO unterliegt, darf eine kroatische Promotion nicht einfach als zusätzliche Sprachversion einer deutschen oder europäischen Kampagne behandelt werden.

Besonders zufallsbasierte Gewinnspiele unterliegen in Kroatien einem formal geregelten Verfahren. Veranstalter benötigen regelmäßig eine Genehmigung des kroatischen Finanzministeriums. Hinzu kommen Vorgaben zum lokalen Veranstalter, zum Gewinnfonds, zur öffentlichen Ziehung, zur technischen Zufallsauswahl, zur Gewinnerveröffentlichung und zu nicht abgeholten Preisen.

Kurzzusammenfassung

Kroatien ist ein attraktiver, aber formal anspruchsvoller Markt für internationale Gewinnspiele. Zufallsbasierte Promotions benötigen grundsätzlich eine Genehmigung des kroatischen Finanzministeriums und einen in Kroatien registrierten Veranstalter. Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor Kampagnenbeginn über ePorezna eingereicht werden. Zusätzlich sind fünf Prozent des Gewinnfonds an das Kroatische Rote Kreuz zu zahlen.

Besondere Vorgaben gelten für Gewinnarten, öffentliche Ziehungen, zertifizierte Zufallssysteme, Gewinnerveröffentlichungen und nicht abgeholte Preise. Instant-Win-, Glücksrad- und Direktgewinnmechaniken sollten wegen ausdrücklicher Einschränkungen nicht aus anderen Ländern übernommen werden. Der Beitrag zeigt, wie Marken eine Kroatien-Promotion rechtlich, technisch und organisatorisch sauber in einen internationalen Rollout integrieren.

Wenn du nicht nur Kroatien, sondern mehrere Länder gleichzeitig aktivieren möchtest, findest du den strategischen Gesamtüberblick im Leitartikel Patrick erklärt: Internationale Gewinnspiele – wie Marken globale Promotions sicher planen und lokal erfolgreich umsetzen.

ÜBERBLICK GEWINNSPIELE IN KROATIEN

OATIENRBLICK KRGewinnspiele in Kroatien bieten gute Möglichkeiten für Abverkaufsförderung, Shopper-Aktivierung, Kundenbindung und internationale Markenkommunikation. Zufallsbasierte Promotions werden dort als „nagradna igra“ besonders geregelt.

In der Regel muss der Veranstalter in Kroatien registriert sein, die Gewinnspielregeln vom Finanzministerium genehmigen lassen und den Antrag mindestens 15 Tage vor Kampagnenbeginn über das System ePorezna einreichen. Zusätzlich sind fünf Prozent des gesamten Gewinnfonds an das Kroatische Rote Kreuz zu zahlen.

Der Gewinnfonds darf ausschließlich aus Waren und Dienstleistungen bestehen und einen Gesamtwert von 132.722,81 Euro nicht überschreiten. Die Ziehung muss öffentlich stattfinden. Bei elektronischen Ziehungen ist seit Juni 2026 ein zertifizierter Zufallszahlengenerator erforderlich.

Die neue kroatische Verordnung schließt außerdem verschiedene Mechaniken aus, die wie klassische Glücksspiele funktionieren – darunter bestimmte Instant-Win-Verfahren, Glücksräder, Rubbellose, direkte Gewinne und „jeder x-te Käufer“-Aktionen. Deshalb sollte die Mechanik bereits vor der technischen Entwicklung und der Produktion von Verpackungen oder POS-Materialien lokal geprüft werden.

WARUM KROATIEN NICHT NUR EINE WEITERE EU-SPRACHVERSION IST

Bei europäischen Promotions werden Länder häufig über eine zentrale Plattform, einen gemeinsamen Gewinnplan und verschiedene Sprachversionen gesteuert. Diese Grundstruktur kann auch für Kroatien sinnvoll sein. Die kroatische Länderumsetzung braucht jedoch eine eigene rechtliche und organisatorische Logik.

Seit Oktober 2025 gilt eine neue Verordnung über die Durchführung von Werbegewinnspielen. Sie ergänzt das kroatische Glücksspielgesetz und enthält detaillierte Vorgaben zur Genehmigung, zum Veranstalter, zur Mechanik, zum Gewinnfonds, zur Ziehung und zur Gewinnerabwicklung.

Zu den wichtigsten Besonderheiten gehören:

  • Ein ausländisches Unternehmen kann eine kroatische Promotion nicht ohne Weiteres selbst als ausländischer Veranstalter durchführen.
  • Zufallsbasierte Gewinnspiele benötigen grundsätzlich eine Genehmigung.
  • Der Antrag muss vor Kampagnenbeginn über ePorezna eingereicht werden.
  • Fünf Prozent des Gewinnfonds gehen an das Kroatische Rote Kreuz.
  • Bestimmte Sofortgewinn- und Glücksspielmechaniken sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Elektronische Ziehungen müssen mit einer zertifizierten Anwendung durchgeführt werden.
  • Gewinner müssen schriftlich benachrichtigt und öffentlich bekannt gegeben werden.
  • Ersatzgewinner dürfen nach der aktuellen Verordnung nicht ausgelost werden.

Kroatien ist damit formeller reguliert als beispielsweise Frankreich oder Spanien. Die regulatorische Vorbereitung erinnert in einzelnen Punkten eher an Märkte wie die Türkei, obwohl die konkreten Verfahren und Behördenanforderungen unterschiedlich sind.

DER VERANSTALTER MUSS IN KROATIEN REGISTRIERT SEIN

Eine der wichtigsten Fragen bei internationalen Gewinnspielen lautet: Wer tritt rechtlich als Veranstalter auf?

Die kroatische Verordnung definiert als Veranstalter ein Unternehmen, eine andere juristische Person oder einen Unternehmer, der in Kroatien im Gewerbe- oder Handelsregister eingetragen ist. Gleichzeitig untersagt das Glücksspielgesetz ausländischen Veranstaltern grundsätzlich, Gewinnspiele nach Artikel 69 auf kroatischem Gebiet durchzuführen oder dafür zu werben.

Für internationale Marken bedeutet das in der Praxis:

Eine deutsche, österreichische oder andere ausländische Gesellschaft sollte nicht automatisch als alleiniger Veranstalter in den Teilnahmebedingungen genannt werden. Häufig wird eine kroatische Tochtergesellschaft, Vertriebsgesellschaft oder ein entsprechend registrierter lokaler Partner benötigt.

Die operative Durchführung kann von einem beauftragten Dienstleister übernommen werden. Die schriftliche Beauftragung beziehungsweise der Kooperationsvertrag muss dann im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Die Veranstalterstruktur sollte deshalb ganz am Anfang feststehen – nicht erst, wenn Landingpage, Teilnahmebedingungen und Werbemittel bereits fertiggestellt sind.

GENEHMIGUNG ÜBER DAS KROATISCHE FINANZMINISTERIUM

Zufallsbasierte Werbegewinnspiele dürfen grundsätzlich erst nach Genehmigung durch das kroatische Finanzministerium durchgeführt werden.

Der Antrag ist über das elektronische System ePorezna mindestens 15 Tage vor dem geplanten Beginn einzureichen. Beizufügen sind insbesondere:

  • der endgültige Entwurf der Teilnahmebedingungen,
  • der Antrag auf Genehmigung,
  • der Nachweis über die Zahlung von fünf Prozent des Gewinnfonds an das Kroatische Rote Kreuz,
  • gegebenenfalls der Vertrag mit dem beauftragten Durchführungspartner,
  • weitere von der Behörde verlangte Unterlagen.

Die Regeln dürfen erst nach der Genehmigung angewendet werden. Sie müssen vor Kampagnenbeginn in einem elektronischen oder anderen öffentlichen Medium veröffentlicht werden. Dabei sind auch das Genehmigungsdatum sowie die behördlichen Akten- und Registrierungsnummern anzugeben.

Die formale Mindestfrist von 15 Tagen sollte nicht als realistische Gesamtvorlaufzeit verstanden werden. Übersetzung, lokale Rechtsprüfung, Veranstalterstruktur, Gewinnbewertung, Zahlung, technische Zertifizierung und mögliche Rückfragen der Behörde benötigen zusätzlichen Vorlauf.

FÜNF PROZENT DES GEWINNFONDS FÜR DAS KROATISCHE ROTE KREUZ

Der Veranstalter muss fünf Prozent des festgelegten Gesamtwerts des Gewinnfonds an das Kroatische Rote Kreuz zahlen.

Diese Zahlung ist keine freiwillige Spende, sondern Bestandteil des kroatischen Genehmigungsverfahrens. Der Zahlungsnachweis muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.

Ein Gewinnfonds im Wert von 50.000 Euro verursacht damit zusätzlich eine Zahlung von 2.500 Euro. Hinzu kommen unter anderem:

  • lokale Rechts- und Steuerberatung,
  • Übersetzungen,
  • mögliche Notarkosten,
  • Zertifizierung der Ziehungssoftware,
  • Organisation der öffentlichen Ziehung,
  • Gewinnbeschaffung und Versand,
  • Teilnehmer- und Gewinnersupport,
  • Dokumentation gegenüber dem Finanzministerium.

Der Gewinnfonds sollte daher feststehen, bevor das Kampagnenbudget final freigegeben wird.

WELCHE GEWINNE SIND IN KROATIEN ZULÄSSIG?

Der Gewinnfonds darf ausschließlich aus Waren und Dienstleistungen bestehen, die nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können.

Der Gesamtwert aller Preise darf nach den aktuell geltenden Vorgaben 132.722,81 Euro pro Gewinnspiel nicht überschreiten. Maßgeblich sind die aktuellen Markt- beziehungsweise Einzelhandelspreise zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags.

Geeignete Gewinne können beispielsweise sein:

  • Elektronik und Haushaltsgeräte,
  • Fahrzeuge,
  • Reisen und Hotelaufenthalte,
  • Veranstaltungstickets,
  • Produktpakete,
  • Dienstleistungen,
  • nicht auszahlbare Gutscheine,
  • Freizeit- und Erlebnisgewinne.

Bargeld, in Bargeld umtauschbare Preise oder frei auszahlbare Guthaben passen nicht ohne Weiteres in diese Gewinnstruktur. Auch bei Gutscheinen sollte geprüft werden, ob sie tatsächlich nur für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt und nicht ausgezahlt werden können.

NICHT JEDE GEWINNSPIELMECHANIK IST ZULÄSSIG

Die neue kroatische Verordnung enthält eine für internationale Kampagnen besonders wichtige Einschränkung: Werbegewinnspiele dürfen nicht auf dieselbe Weise wie Glücksspiele organisiert und durchgeführt werden. Als problematische Beispiele nennt die Verordnung unter anderem:

  • Rubbellose,
  • Instant- und Expresslotterien,
  • direkte Sofortgewinne,
  • Glücksräder,
  • Gewinne für jeden x-ten Käufer,
  • Gewinne für denjenigen, der eine Handlung zuerst ausführt,
  • bestimmte Zahlen- und Schätzverfahren.

Auch ein Preisnachlass auf das gekaufte Produkt darf nicht als Gewinn eines entsprechenden Werbegewinnspiels ausgestaltet werden.

Das ist insbesondere für internationale Instant-Win-, Glücksrad- und Sofortgewinnkonzepte relevant. Eine Mechanik, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eingesetzt wird, kann in Kroatien eine abweichende Ländermechanik erfordern.

Gut planbar ist dagegen häufig eine klassische Registrierung mit einer späteren, zufälligen Gewinnerziehung.

GEWINNSPIEL, WETTBEWERB ODER VERKAUFSAKTION?

Nicht jede Promotion fällt unter das genehmigungspflichtige kroatische Werbegewinnspielrecht.

Die Verordnung unterscheidet insbesondere zwischen zufallsbasierten Gewinnspielen und anderen Aktivierungsformen. Nicht als „nagradna igra“ gelten unter anderem:

Kreativwettbewerbe: Eine fachkundige Jury bewertet Beiträge nach vorab veröffentlichten Kriterien wie Kreativität, Originalität oder Qualität.

Punktewettbewerbe: Teilnehmer sammeln nach transparenten Regeln Punkte. Der Teilnehmer mit dem höchsten Punktestand gewinnt.

Öffentliche Wissens- und Geschicklichkeitsquiz: Der Gewinner wird ausschließlich anhand seiner nachweisbaren Leistung ermittelt. Für die gesetzliche Quizdefinition gelten jedoch besondere Voraussetzungen, unter anderem die Anwesenheit am Veranstaltungsort.

Promotions mit garantiertem Vorteil: Alle Teilnehmer erhalten ein Geschenk von ungefähr gleichem Wert.

Diese Formate können eine Alternative sein, wenn eine klassische zufallsbasierte Verlosung nicht zur Kampagne oder zum verfügbaren Vorlauf passt. Die bloße Bezeichnung als „Contest“ genügt allerdings nicht. Entscheidend ist, wie der Gewinner tatsächlich ermittelt wird.

Eine Juryaktion mit anschließender Zufallsziehung kann weiterhin als genehmigungspflichtiges Gewinnspiel bewertet werden.

SIND KAUFGEBUNDENE GEWINNSPIELE ERLAUBT?

Kassenbon-, Code- und On-Pack-Promotions können grundsätzlich für den kroatischen Markt konzipiert werden, sofern kein gesonderter Spieleinsatz verlangt wird und der Gewinnfonds nicht aus Zahlungen der Teilnehmer finanziert wird.

Der gewöhnliche Kauf eines Aktionsprodukts ist von einer zusätzlichen Teilnahmegebühr zu unterscheiden. Trotzdem sollte jede Kaufkopplung lokal geprüft werden. Bei einer Kassenbon- oder Code-Aktion muss klar geregelt sein:

  • Welche Produkte und Händler nehmen teil?
  • In welchem Zeitraum muss der Kauf erfolgen?
  • Wird pro Produkt, Kassenbon oder Einkauf eine Teilnahme gewährt?
  • Sind Mehrfachteilnahmen möglich?
  • Wie werden Rückgaben behandelt?
  • Wie werden Kassenbons und Codes geprüft?
  • Wie wird automatisierter oder mehrfacher Missbrauch verhindert?
  • Bleibt der Preis des Aktionsprodukts marktüblich?
  • Wer ist der kroatische Veranstalter?

Die Mechanik sollte vor der Produktion von Aktionsverpackungen, Stickern und POS-Materialien genehmigungsfähig aufgebaut werden.

DIE ZIEHUNG MUSS ÖFFENTLICH STATTFINDEN

Die Gewinnerziehung ist in Kroatien kein rein interner Vorgang. Ort, Zeitpunkt und Verfahren müssen bereits in den Teilnahmebedingungen festgelegt werden. Die Ziehung muss öffentlich sein. Interessierten Personen ist grundsätzlich die Anwesenheit zu ermöglichen.

Eine mindestens dreiköpfige Kommission überwacht die ordnungsgemäße Durchführung. Überschreitet der Wert eines einzelnen Preises 7.000 Euro, muss zusätzlich ein kroatischer Notar an der öffentlichen Ziehung teilnehmen.

Wird elektronisch gezogen, muss die eingesetzte Anwendung einen Zufallszahlengenerator verwenden, für den ein Konformitätszertifikat eines autorisierten Labors vorliegt. Diese Anforderung gilt seit dem 1. Juni 2026.

Eine Standardsoftware oder ein internes Zufallsskript ohne entsprechende Zertifizierung reicht damit nicht automatisch aus.

Über die Ziehung ist ein Protokoll anzufertigen. Es muss anschließend von allen Kommissionsmitgliedern unterzeichnet und innerhalb von acht Tagen an das Finanzministerium übermittelt werden.

KEINE ERSATZGEWINNER BEI DER ZIEHUNG

Nach der aktuellen kroatischen Verordnung müssen die Gewinner sämtlicher Preise bei der öffentlichen Ziehung ermittelt werden. Die Ziehung von Ersatz- oder Reservegewinnern ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Das unterscheidet Kroatien von vielen internationalen Standardprozessen, bei denen vorsorglich mehrere Nachrücker gezogen werden.

Die Gewinner müssen innerhalb von acht Tagen nach der Ziehung schriftlich informiert werden. Für die Annahme beziehungsweise Abholung des Preises ist eine Frist zwischen acht und 30 Tagen vorzusehen.

Reagiert der Gewinner nicht, muss eine zweite Benachrichtigung erfolgen. Dafür ist eine weitere Frist zwischen acht und 15 Tagen festzulegen. Erst wenn auch diese Frist verstreicht, verliert der Gewinner seinen Anspruch.

GEWINNER MÜSSEN ÖFFENTLICH BEKANNT GEGEBEN WERDEN

Die Veranstalter müssen die Gewinner in einem elektronischen oder anderen öffentlichen Medium bekannt geben. Nach der Verordnung sind dabei Name und Wohnort zu veröffentlichen.

Diese Vorgabe sollte bereits in den kroatischen Teilnahmebedingungen und den Datenschutzinformationen transparent erläutert werden. Es sollten nur die gesetzlich erforderlichen Angaben veröffentlicht werden – nicht die vollständige Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Bei der Datenerhebung sollte zwischen verschiedenen Zwecken unterschieden werden:

  1. Durchführung des Gewinnspiels
  2. Prüfung der Teilnahmeberechtigung
  3. Gewinnerermittlung und gesetzliche Dokumentation
  4. Gewinnversand und Kommunikation
  5. Newsletter, Direktmarketing und Partnerwerbung

Die Werbeeinwilligung sollte freiwillig, eindeutig und technisch von der Teilnahme getrennt sein. Die kroatische Datenschutzbehörde betont auch bei Gewinnspielen die Notwendigkeit einer rechtmäßigen und transparenten Verarbeitung personenbezogener Daten.

WAS PASSIERT MIT NICHT ABGEHOLTEN GEWINNEN?

Nicht abgeholte oder nicht verteilte Gewinne können in Kroatien erhebliche Folgepflichten auslösen. Hat der verbleibende Gewinnfonds einen Wert von mehr als 663,61 Euro, muss der Veranstalter ihn grundsätzlich öffentlich verkaufen. Der erzielte Betrag ist innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Abholfrist an den kroatischen Staatshaushalt zu zahlen.

Ausgenommen können zeitgebundene Preise sein, die nach einem bestimmten Termin keinen Marktwert mehr besitzen – etwa Eintrittskarten für eine bereits beendete Veranstaltung. Für Gewinne über 1.000 Euro müssen dem Finanzministerium außerdem Angaben zum Gewinner, zum Preis und zum Nachweis der Übergabe übermittelt werden.

Die Gewinnlogistik und Dokumentation dürfen deshalb nicht erst nach der Ziehung organisiert werden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN AUF KROATISCH ERSTELLEN

Eine verbrauchergerichtete Kroatien-Promotion sollte vollständig auf Kroatisch umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere:

  • Landingpage und Teilnahmeformular,
  • Teilnahmebedingungen,
  • Datenschutzhinweise und Einwilligungstexte,
  • Cookie-Banner,
  • Bestätigungs- und Fehlermeldungen,
  • Gewinnerbenachrichtigungen,
  • Support und FAQ,
  • POS- und Verpackungsmaterialien,
  • Veröffentlichung der Gewinner.

Die kroatischen Regeln müssen unter anderem Veranstalter und OIB-Steuernummer, Kampagnenzweck, Laufzeit, Gewinnfonds, Einzelwerte der Preise, Teilnahmebedingungen, Ziehungsverfahren, Kommission, Abholfristen, Übergabeverfahren und zuständiges Gericht enthalten.

Eine reine Wort-für-Wort-Übersetzung deutscher Bedingungen genügt nicht. Der Text muss auf die genehmigte kroatische Mechanik, den lokalen Veranstalter und das kroatische Abwicklungsverfahren abgestimmt sein.

B2B-GEWINNSPIELE GESONDERT PRÜFEN

Nach der kroatischen Verordnung können nur natürliche Personen Teilnehmer eines Werbegewinnspiels sein. Juristische Personen, Unternehmer, Behörden und gemeinnützige Organisationen können nicht als Teilnehmer auftreten. 

Für B2B-Aktionen bedeutet das: Soll ein Händler, Handwerksbetrieb oder Unternehmen selbst einen Preis gewinnen, passt die klassische kroatische „nagradna igra“ möglicherweise nicht. Denkbar kann dagegen eine Teilnahme natürlicher Personen sein – beispielsweise von Mitarbeitern oder gewerblichen Entscheidern in ihrer persönlichen Eigenschaft. Das konkrete Setup muss jedoch eindeutig geregelt und lokal geprüft werden.

CHECKLISTE: GEWINNSPIEL IN KROATIEN PLANEN

Vor dem Start solltest du insbesondere diese Fragen beantworten:

  1. Wer ist der in Kroatien registrierte Veranstalter?
  2. Entscheidet Zufall, eine Jury, Wissen oder ein Punktesystem?
  3. Fällt die Aktion unter die kroatische Definition der „nagradna igra“?
  4. Ist die geplante Mechanik zulässig?
  5. Enthält die Kampagne Instant-Win-, Glücksrad- oder Direktgewinn-Elemente?
  6. Wurde der Antrag mindestens 15 Tage vor Kampagnenbeginn vorbereitet?
  7. Sind die kroatischen Regeln final abgestimmt?
  8. Wurde die Fünf-Prozent-Zahlung an das Kroatische Rote Kreuz kalkuliert?
  9. Überschreitet der Gewinnfonds die zulässige Gesamtgrenze?
  10. Bestehen die Gewinne ausschließlich aus Waren und Dienstleistungen?
  11. Ist eine öffentliche Ziehung in Kroatien organisiert?
  12. Ist eine dreiköpfige Kommission benannt?
  13. Wird wegen eines Preises über 7.000 Euro ein Notar benötigt?
  14. Ist die elektronische Ziehungssoftware zertifiziert?
  15. Sind Gewinnerbenachrichtigung und Veröffentlichung vorbereitet?
  16. Wurde auf unzulässige Ersatzgewinner verzichtet?
  17. Sind Teilnahme und Marketingeinwilligung getrennt?
  18. Sind Landingpage, Regeln, Datenschutz und Support auf Kroatisch verfügbar?
  19. Sind Gewinnbeschaffung, Versand und Übergaben dokumentierbar?
  20. Ist die Kampagne vor der Produktion sämtlicher Werbemittel geprüft worden?

WAS HAPPY BEI GEWINNSPIELEN IN KROATIEN ÜBERNIMMT

HAPPY unterstützt Marken, Händler und Unternehmen bei eigenständigen Kroatien-Promotions sowie bei der Integration Kroatiens in europäische und internationale Kampagnen. Je nach Projekt gehören dazu:

  • strategische Kampagnen- und Mechanikentwicklung,
  • Prüfung der länderspezifischen Machbarkeit,
  • Abstimmung der lokalen Veranstalterstruktur,
  • Koordination mit kroatischen Rechts-, Steuer- und Promotion-Partnern,
  • Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens,
  • Konzeption von Kassenbon-, Code- und Online-Promotions,
  • kroatischsprachige Aktionsplattformen,
  • Teilnahmebedingungen und Datenschutzkoordination,
  • zertifizierbare Gewinnerermittlung,
  • Missbrauchs- und Betrugsschutz,
  • Teilnehmer- und Gewinnersupport,
  • Organisation und Dokumentation der Ziehung,
  • Gewinnbeschaffung und Fulfillment,
  • länderspezifisches Reporting,
  • Integration in internationale Kampagnen,
  • Absicherung großer Hauptgewinne über HAPPY Secure Promotions.

HAPPY hat internationale Promotions in mehr als 80 Ländern umgesetzt. Dabei wird nicht einfach eine deutsche Kampagne übersetzt. Die zentrale Kampagnenidee bleibt erhalten, während Recht, Mechanik, Sprache, Technik und Abwicklung für jedes Land passend aufgebaut werden.

WEITERE LÄNDERBEITRÄGE ZU INTERNATIONALEN GEWINNSPIELEN

Wie unterschiedlich die Anforderungen in einzelnen Märkten sind, zeigen auch unsere Länderbeiträge:

Alle Beiträge und Praxisbeispiele findest du außerdem im Themenbereich Internationale Gewinnspiele.

FAZIT: GEWINNSPIELE IN KROATIEN BENÖTIGEN LOKALE STRUKTUR UND FORMELLE VORBEREITUNG

Kroatien bietet attraktive Möglichkeiten für Shopper-Aktivierung, Abverkaufsförderung, Leadgenerierung und internationale Markenkommunikation. Das Land gehört jedoch nicht zu den Märkten, die kurzfristig über eine zusätzliche Übersetzung in eine bestehende Kampagne aufgenommen werden sollten.

Besonders wichtig sind der in Kroatien registrierte Veranstalter, die Genehmigung durch das Finanzministerium, die Fünf-Prozent-Abgabe, die Begrenzung und Zusammensetzung des Gewinnfonds sowie die öffentlichen und dokumentierten Gewinnerziehungen.

Auch die Mechanik muss sorgfältig ausgewählt werden. Typische internationale Sofortgewinn-, Glücksrad- oder Direktgewinnkonzepte können mit den aktuellen kroatischen Vorgaben kollidieren.

Patrick erklärt: „Kroatien ist ein gutes Beispiel dafür, warum internationale Gewinnspiele eine echte Länderplanung brauchen. Wer Veranstalter, Mechanik, Genehmigung und Ziehung frühzeitig klärt, kann den Markt professionell und wirkungsvoll in eine europäische Promotion integrieren.“

DU PLANST EIN GEWINNSPIEL IN KROATIEN?

Gewinnspiele in Kroatien mit HAPPY

Du möchtest eine Promotion in Kroatien starten oder eine internationale Kampagne um den kroatischen Markt erweitern? Dann sprich frühzeitig mit Patrick Grünberg und dem HAPPY-Team.

Patrick Grünberg
HAPPY Marketing Solutions AG
Telefon: +49 6103 2053 705
E-Mail: p.gruenberg@happysolutions.de

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HÄUFIGE FRAGEN ZU GEWINNSPIELEN IN KROATIEN

Sind Gewinnspiele in Kroatien erlaubt?
Ja. Werbliche Gewinnspiele sind grundsätzlich möglich. Zufallsbasierte Aktionen unterliegen jedoch einem besonderen Genehmigungsverfahren und detaillierten Durchführungsvorgaben.

Braucht jedes Gewinnspiel eine Genehmigung?
Eine klassische zufallsbasierte „nagradna igra“ benötigt grundsätzlich die Genehmigung des kroatischen Finanzministeriums. Jurywettbewerbe, Punktewettbewerbe, bestimmte Quizformate und Promotions, bei denen alle Teilnehmer einen ungefähr gleichwertigen Vorteil erhalten, können anders eingeordnet werden.

Kann ein deutsches Unternehmen Veranstalter sein?
Ein ausländisches Unternehmen kann nicht ohne Weiteres als ausländischer Veranstalter eine kroatische „nagradna igra“ durchführen. Der Veranstalter muss nach der aktuellen Verordnung in Kroatien registriert sein. Die konkrete Struktur sollte lokal geprüft werden.

Sind Kassenbon- und Code-Gewinnspiele möglich?
Grundsätzlich ja, sofern kein zusätzlicher Spieleinsatz verlangt wird und die Mechanik den kroatischen Vorgaben entspricht. Veranstalter, Kaufnachweis, Gewinnermittlung und Genehmigungsverfahren müssen vorab geklärt werden.

Sind Instant-Win-Gewinnspiele erlaubt?
Die neue Verordnung schließt verschiedene Mechaniken aus, die wie klassische Glücksspiele funktionieren. Dazu zählen ausdrücklich unter anderem direkte Gewinne, Instant- und Expresslotterien sowie Glücksräder. Instant-Win-Konzepte sollten deshalb nicht ohne lokale Prüfung übernommen werden.

Muss die Ziehung in Kroatien stattfinden?
Die Ziehung muss öffentlich organisiert werden, und Interessierten muss die Anwesenheit ermöglicht werden. Bei einer internationalen Kampagne sollte deshalb nicht vorausgesetzt werden, dass eine ausschließlich interne zentrale Ziehung im Ausland genügt.

Dürfen Ersatzgewinner gezogen werden?
Nach der aktuellen Verordnung ist die Ziehung von Reserve- oder Ersatzgewinnern nicht zulässig.

Wie hoch ist die Abgabe?
Der Veranstalter zahlt fünf Prozent des gesamten Marktwerts des Gewinnfonds an das Kroatische Rote Kreuz.

Wie hoch darf der Gewinnfonds sein?
Der gesamte Gewinnfonds darf aktuell einen Marktwert von 132.722,81 Euro pro Gewinnspiel nicht überschreiten.

Müssen Gewinner veröffentlicht werden?
Ja. Die Gewinner müssen öffentlich bekannt gegeben werden. Vorgesehen sind Name und Wohnort. Die Datenverarbeitung und Veröffentlichung müssen in den Teilnahmebedingungen und Datenschutzinformationen transparent erläutert werden.

Aktualitätsstand: 13. Juli 2026

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen praxisorientierten Überblick für Marketing-, Handels- und Promotion-Verantwortliche und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Das kroatische Gewinnspielrecht wurde 2025 neu geregelt. Verwaltungspraxis, Genehmigungsanforderungen und technische Vorgaben können sich weiterentwickeln. Jede konkrete Kroatien-Promotion sollte deshalb vor dem Start durch geeignete lokale Fachleute und gegebenenfalls mit dem kroatischen Finanzministerium geprüft werden.

Patrick Grünberg, Vorstandsvorsitzender der HAPPY Marketing Solutions AG
Über den Autor

Patrick Grünberg bringt ein Jahrzehnt Erfahrung im Bereich Marketing und Kommunikation mit. Als kreativer Kopf mit einem Auge für Trends und Technologien hat er zahlreiche erfolgreiche Kampagnen im B2B- und B2C-Marketing umgesetzt. Sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Marketingstrategien, die Marken nachhaltig stärken und Zielgruppen begeistern.

Besonders begeistert ist Patrick von Themen wie Storytelling, Kundenbindung und dem Einsatz neuer Technologien wie KI oder Gamification im Gewinnspiel-Marketing. Seine Leidenschaft für klar verständliche und praxisnahe Inhalte spiegelt sich in jedem seiner Artikel wider. Dabei legt er großen Wert darauf, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Seine Artikel auf dem HAPPY-Blog sollen dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern dich auch motivieren, eigene, außergewöhnliche Wege im Marketing zu gehen.

Patrick Grünberg ist nach seinem Studium des Medien- und Kommunikationsmanagements seit Oktober bei HAPPY und seit 5 Jahren Managing Consultant. 2020 hat er mit seinem Vater und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.

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