Verfasst von Patrick Grünberg · ca. 29 Minuten Lesezeit
Neuseeland ist für internationale Marken ein kleiner, aber attraktiver Promotion-Markt im asiatisch-pazifischen Raum. Eine kaufkräftige Bevölkerung, moderne Handelsstrukturen, eine hohe digitale Affinität und die enge wirtschaftliche Verbindung zu Australien schaffen gute Voraussetzungen für Online-Gewinnspiele, Kassenbon-Aktionen, Produktcode-Promotions, Instant Wins, Social-Media-Gewinnspiele und Loyalty-Kampagnen.
Auf den ersten Blick erscheint Neuseeland vergleichsweise unkompliziert. Kommerzielle Verkaufsförderungsaktionen können häufig als sogenannte Sales Promotion Schemes durchgeführt werden. Für diese gelten jedoch klare Anforderungen an die Kaufkopplung, den Preis der beworbenen Produkte, die Teilnahmewege, die Gewinnerermittlung, die Gewinne und die Kommunikation gegenüber den Teilnehmern.
Besonders genau müssen internationale Veranstalter hinsehen. Wer eine in Australien, Europa oder weltweit entwickelte Kampagne auf Neuseeland erweitert, muss unter anderem gleiche Teilnahme- und Gewinnchancen, einen lokalen Ansprechpartner, die Verfügbarkeit der beworbenen Produkte in Neuseeland und eine kostenfreie Gewinnübergabe sicherstellen.
Kurzzusammenfassung
Gewinnspiele in Neuseeland können häufig als Sales Promotion Schemes ohne klassische Glücksspielgenehmigung umgesetzt werden. Eine Kaufkopplung ist grundsätzlich möglich, sofern das Produkt zum normalen Preis verkauft und kein zusätzliches Teilnahmeentgelt verlangt wird. Besondere Regeln gelten für digitale Zahlungen, Instant Wins und internationale Kampagnen. Neuseeländische Teilnehmer müssen gleichwertige Teilnahme- und Gewinnchancen erhalten, das qualifizierende Produkt muss lokal verkauft werden und Gewinne dürfen keine zusätzlichen Abhol- oder Versandkosten verursachen. Zusätzlich sind der Privacy Act 2020, das neuseeländische Anti-Spam-Recht und die Beschränkungen für bestimmte Gewinne zu berücksichtigen.
Gewinnspiele und Verkaufsförderungsaktionen können in Neuseeland häufig als Sales Promotion Schemes ohne klassische Glücksspielgenehmigung durchgeführt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Aktion tatsächlich dem Absatz bestimmter Waren oder Dienstleistungen dient und der Veranstalter außer dem normalen Verkauf dieser Produkte keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil aus der Teilnahme erzielt.
Die Teilnahme darf grundsätzlich nichts zusätzlich kosten. Eine Kaufkopplung ist damit häufig möglich, sofern das beworbene Produkt zum üblichen Preis verkauft wird und kein gesondertes Teilnahmeentgelt verlangt wird. Auch Kosten für SMS, Briefporto oder vergleichbare Übermittlungswege dürfen grundsätzlich nur zum Standardtarif anfallen. Eine für die Teilnahme erforderliche App muss kostenlos heruntergeladen werden können.
Gewinner dürfen vollständig durch Zufall oder durch eine Kombination aus Zufall, Wissen und Geschicklichkeit ermittelt werden. Bei online oder telefonisch bezahlten Produkten bestehen jedoch zusätzliche Beschränkungen: Nach der behördlichen Guidance kommen für solche Konstellationen grundsätzlich nur nachgelagerte Lotterieziehungen in Betracht.
Internationale Promotions dürfen Neuseeland einbeziehen. Teilnehmer in Neuseeland müssen aber grundsätzlich die gleichen Teilnahme- und Gewinnchancen wie Teilnehmer in anderen Ländern erhalten. Das qualifizierende Produkt muss tatsächlich in Neuseeland angeboten werden, für Rückfragen soll eine neuseeländische Adresse vorhanden sein und Gewinner dürfen keine zusätzlichen Kosten für den Erhalt ihres Gewinns tragen.
WARUM NEUSEELAND FÜR INTERNATIONALE MARKEN INTERESSANT IST
Neuseeland wird aufgrund seiner geografischen Lage und seiner wirtschaftlichen Beziehungen häufig gemeinsam mit Australien als Region Australia and New Zealand, kurz ANZ, geplant. Für internationale Marken bietet diese Bündelung operative Vorteile:
eine gemeinsame englischsprachige Kampagnenidee,
eine zentrale technische Plattform,
gemeinsame Kreativ- und Kommunikationskonzepte,
ein übergreifendes Kampagnenreporting,
eine koordinierte Gewinnbeschaffung,
vergleichbare digitale Teilnahmewege,
gemeinsame Marken- und Produkteinführungen.
Trotzdem sollten Australien und Neuseeland nicht als ein einheitlicher Rechtsraum behandelt werden. Australien kennt je nach Mechanik, Gewinnwert und Bundesstaat beziehungsweise Territorium unterschiedliche Genehmigungs- und Registrierungsanforderungen. Neuseeland arbeitet dagegen bei kommerziellen Verkaufsförderungsaktionen insbesondere mit dem Konzept der Sales Promotion Scheme.
Eine gemeinsame ANZ-Kampagne kann deshalb sinnvoll sein. Sie benötigt aber getrennte Teilnahmebedingungen und eine länderspezifische rechtliche Prüfung.
Auch die Anforderungen in Kanada und den USA zeigen, warum eine gemeinsame Sprache nicht automatisch gemeinsame Gewinnspielregeln bedeutet.
WAS IST EINE SALES PROMOTION SCHEME?
Das neuseeländische Glücksspielrecht kennt die Sales Promotion Scheme als besondere Form einer verkaufsfördernden Glücksspielaktion. Eine solche Promotion dient dazu, den Absatz bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Sie kann von einem Hersteller, Anbieter, Händler oder Vertreiber der beworbenen Produkte durchgeführt werden. Typische Mechaniken sind beispielsweise:
Produkt kaufen und an einer Verlosung teilnehmen,
Kassenbon hochladen,
Aktionscode von einer Verpackung eingeben,
nach dem Kauf ein Teilnahmeformular ausfüllen,
einen Sofortgewinn erhalten,
einen Wissens- oder Kreativbeitrag einreichen,
an einer nachgelagerten Ziehung teilnehmen.
Entscheidend ist, dass die Promotion mit dem normalen Absatz der beworbenen Waren oder Dienstleistungen verbunden bleibt. Der Veranstalter darf grundsätzlich keinen zusätzlichen kommerziellen Gewinn allein aus der Teilnahme erzielen.
Ein Produkt darf daher nicht nur wegen der Gewinnspielteilnahme teurer verkauft werden. Auch ein zusätzliches Teilnahmeentgelt, der Verkauf besonderer Gewinnspiellose oder kostenpflichtige Premium-Teilnahmewege können die rechtliche Einordnung verändern. Die neuseeländische Behörde stellt ausdrücklich darauf ab, dass außer dem normalen Preis der Waren oder Dienstleistungen keine zusätzlichen Teilnahmegebühren entstehen dürfen.
IST EINE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH?
Sales Promotion Schemes sind nach dem neuseeländischen Gambling Act grundsätzlich besonders autorisiert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Eine klassische Glücksspielgenehmigung ist daher bei ordnungsgemäß ausgestalteten kommerziellen Promotions häufig nicht erforderlich.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede als „Promotion“, „Giveaway“ oder „Contest“ bezeichnete Kampagne automatisch zulässig ist. Geprüft werden sollten insbesondere:
der Zweck der Promotion,
die Rolle des Veranstalters,
das beworbene Produkt oder die Dienstleistung,
die Kosten der Teilnahme,
die Art der Gewinnerermittlung,
der Zahlungs- und Teilnahmeweg,
die angebotenen Gewinne,
die geografische Durchführung,
die Einbindung ausländischer Teilnehmer,
die Kommunikation der Teilnahmebedingungen.
Die tatsächliche Mechanik ist entscheidend. Wird neben dem Produktpreis ein zusätzliches Entgelt verlangt oder werden digitale Zahlungen in einer nicht zulässigen Mechanik mit einer zufallsbasierten Gewinnchance verbunden, kann die Aktion außerhalb der privilegierten Sales Promotion Scheme liegen.
Bei Zweifeln sollte die konkrete Kampagne deshalb vor ihrer Veröffentlichung lokal rechtlich geprüft werden.
IST DIE KOPPLUNG AN EINEN KAUF ERLAUBT?
Eine Kaufkopplung ist bei neuseeländischen Sales Promotion Schemes grundsätzlich möglich. Der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung kann also Voraussetzung für die Teilnahme sein. Das ist insbesondere für folgende Mechaniken interessant:
Kassenbon-Upload,
Produktcode-Gewinnspiel,
On-Pack-Promotion,
Kauf eines Aktionsprodukts,
Teilnahme über eine Händler-App,
Loyalty- oder Bonusprogramm,
„Buy and Win“-Promotion,
Verlosung unter allen Käufern.
Die Kaufkopplung muss jedoch Teil des normalen Handels mit den beworbenen Produkten sein. Das Produkt darf nicht allein wegen der Gewinnspielchance zu einem höheren Preis verkauft werden.
Auch darf kein zusätzliches Entgelt ausschließlich für die Teilnahme verlangt werden. Das Department of Internal Affairs nennt als Grundregel, dass Teilnehmer außer dem normalen Preis der Waren oder Dienstleistungen nichts zusätzlich bezahlen dürfen. Die Teilnahmebedingungen sollten deshalb klar erklären:
welche Produkte teilnehmen,
bei welchen Händlern der Kauf erfolgen darf,
in welchem Zeitraum gekauft werden muss,
welche Kaufnachweise akzeptiert werden,
ob der Originalkassenbon aufzubewahren ist,
wie viele Teilnahmen pro Kauf möglich sind,
ob Mehrfachteilnahmen zulässig sind,
ob mehrere Produkte zusätzliche Gewinnchancen vermitteln,
wann ein Kaufnachweis abgelehnt werden kann,
wie mit Retouren oder stornierten Käufen umgegangen wird.
DARF DIE TEILNAHME ETWAS KOSTEN?
Eine zusätzliche Teilnahmegebühr sollte bei einer Sales Promotion Scheme nicht verlangt werden. Bestimmte normale Übermittlungskosten können zulässig sein. Dazu gehören beispielsweise:
normales Briefporto,
eine SMS zum Standardtarif,
gewöhnliche Daten- oder Internetkosten des Teilnehmers.
Premium-SMS, überhöhte Portokosten oder kostenpflichtige Apps sind dagegen problematisch. Wird eine App zwingend für die Teilnahme benötigt, muss sie nach der veröffentlichten Guidance kostenlos heruntergeladen werden können.
Für internationale Veranstalter ist außerdem wichtig: Neuseeländische Teilnehmer dürfen gegenüber Teilnehmern anderer Länder nicht durch höhere Kosten oder zusätzliche Teilnahmehürden benachteiligt werden.
ZUFALL, WISSEN ODER GESCHICKLICHKEIT?
Der Gewinner einer neuseeländischen Sales Promotion Scheme kann grundsätzlich auf unterschiedliche Weise ermittelt werden. Möglich sind insbesondere:
Reine Zufallsentscheidung
Hierzu gehören:
klassische Ziehungen,
Zufallsgeneratoren,
zufallsbasierte Gewinnzeitpunkte,
Instant-Win-Mechaniken,
digitale Glücksräder,
Verlosungen unter allen gültigen Teilnehmern.
Kombination aus Zufall und Wissen oder Geschicklichkeit
Denkbar sind beispielsweise:
Beantwortung einer Wissensfrage mit anschließender Verlosung,
Prognose- oder Tippspiel mit Ziehung bei Gleichstand,
kreative Aufgabe mit zusätzlichem Zufallselement,
Quiz mit zufälliger Auswahl unter allen richtigen Antworten.
Reiner Leistungs- oder Kreativwettbewerb
Bei einem echten Skill Contest werden die Gewinner anhand vorher veröffentlichter Bewertungskriterien bestimmt. Möglich sind beispielsweise:
bestes Foto,
kreativstes Video,
überzeugendster Text,
beste Rezeptidee,
sportliche oder fachliche Leistung,
Juryentscheidung.
Die Teilnahmebedingungen müssen transparent darstellen, nach welcher Methode der Gewinner bestimmt wird und wie beziehungsweise wann die Gewinner benachrichtigt werden. Die Bedingungen dürfen nach dem Start der Promotion nicht einseitig geändert werden.
BESONDERHEITEN BEI ONLINE-KÄUFEN UND DIGITALEN PROMOTIONS
Digitale Promotions sind in Neuseeland grundsätzlich möglich. Produkte dürfen online beworben, Teilnahmen über Websites oder Apps angenommen und Teilnehmerdaten digital verarbeitet werden.
Besonders wichtig ist jedoch die Verbindung zwischen einer digitalen Zahlung und der Gewinnspielmechanik. Die behördliche Guidance unterscheidet danach, ob Produkte im stationären Handel oder online beziehungsweise telefonisch gekauft werden:
Bei Käufen im Geschäft können unter anderem Instant Wins, Lotterien oder Prize Competitions eingesetzt werden.
Werden Produkte ausschließlich online oder telefonisch bezahlt, sollen grundsätzlich nur Lotterien verwendet werden, bei denen die Ziehung nach Eingang aller Teilnahmen erfolgt.
Das Department of Internal Affairs begründet dies mit den Regeln zum sogenannten Remote Interactive Gambling. Das Online-Einsammeln von Geld in Verbindung mit bestimmten Glücksspielmechaniken ist beschränkt. Zulässig kann es dagegen sein, online ein reguläres Produkt zu verkaufen und die damit verbundene Promotion als nachgelagerte Lotterie durchzuführen, sofern die Aktion überwiegend in Neuseeland veranstaltet wird.
Diese Besonderheit kann Auswirkungen auf international verbreitete Mechaniken haben, etwa:
Instant Win direkt nach einem Online-Kauf,
digitales Glücksrad nach einer Bestellung,
Sofortgewinn nach einer In-App-Zahlung,
Future-Win-Mechaniken,
Mystery Prizes nach einer Online-Transaktion.
Der Zahlungsprozess und der Zeitpunkt der Gewinnentscheidung sollten deshalb bereits während der Konzeptionsphase geprüft werden.
DÜRFEN INTERNATIONALE GEWINNSPIELE NEUSEELAND EINBEZIEHEN?
Internationale Sales Promotions dürfen grundsätzlich auch in Neuseeland durchgeführt werden. Für ausländische Marken gelten dabei jedoch besondere Voraussetzungen. Nach der Guidance des Department of Internal Affairs sollten insbesondere folgende Punkte erfüllt sein:
Teilnehmer in Neuseeland erhalten die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme wie Teilnehmer in anderen Ländern.
Ihre Gewinnchancen werden nicht aufgrund ihres Wohnortes verschlechtert.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Hindernisse.
Das qualifizierende Produkt oder die Dienstleistung wird tatsächlich in Neuseeland verkauft.
Die Promotion wird nicht lediglich online für neuseeländische Teilnehmer geöffnet, ohne dass das Unternehmen im neuseeländischen Markt tätig ist.
Für Anfragen steht eine Adresse in Neuseeland zur Verfügung.
Neuseeländische Gewinner müssen keine zusätzlichen Kosten für den Erhalt ihres Gewinns tragen.
Auch alle übrigen Anforderungen an eine rechtmäßige Sales Promotion Scheme werden eingehalten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die Werbung für ausländische Glücksspielangebote. Wird eine Promotion gleichzeitig in Neuseeland und anderen Ländern durchgeführt, darf die ausländische Glücksspielkomponente nicht ohne Weiteres in Neuseeland beworben werden. Für eine internationale Kampagne empfiehlt sich daher:
eine gemeinsame globale Kampagnenidee,
eine eigene neuseeländische Länderstrecke,
lokal angepasste Teilnahmebedingungen,
ein neuseeländischer Kontakt- und Supportweg,
eine separate Prüfung der Werbemittel,
eine klare Abgrenzung zu ausländischen Glücksspielangeboten.
Wie unterschiedlich internationale Märkte behandelt werden müssen, zeigen auch die Länderbeiträge zu Brasilien, Mexiko, Frankreich und den Niederlanden. Weitere Ländersteckbriefe und Vergleichsbeiträge findest du in der Blogkategorie Internationale Gewinnspiele.
WELCHE GEWINNE SIND ZULÄSSIG?
Nicht jeder Gegenstand darf in Neuseeland als Gewinn eingesetzt werden. Zu den von der Behörde ausdrücklich genannten verbotenen Gewinnen gehören insbesondere:
Schusswaffen,
Sprengstoffe,
bestimmte verbotene oder beschränkte Waffen,
Alkohol,
Tabakerzeugnisse,
Gutscheine für entsprechende Waren,
Gutscheine für kommerzielle sexuelle Dienstleistungen,
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem beworbenen Produkt und dem Gewinn: Ein alkoholisches Produkt darf beispielsweise Gegenstand einer Verkaufsförderungsaktion sein. Alkohol darf aber nicht ohne Weiteres als Gewinn angeboten werden. Geeignete Gewinne können beispielsweise sein:
Reisen,
Fahrzeuge,
Elektronik,
Haushaltsgeräte,
Einkaufsgutscheine,
Erlebnisse,
Eventtickets,
Merchandising,
Sachpreise,
Geldpreise, sofern die konkrete Ausgestaltung zulässig ist,
Produktpakete ohne verbotene Bestandteile.
Bei Reisen, Fahrzeugen und hochpreisigen Sachgewinnen sollten sämtliche Nebenkosten geklärt werden. Dazu gehören unter anderem:
Steuern und Gebühren,
Zulassung und Versicherung,
Anreise zum Abholort,
Visa und Reisedokumente,
Transfers,
Gepäck,
Verpflegung,
Versicherungen,
Begleitpersonen,
Ersatztermine,
altersabhängige Voraussetzungen.
Internationale Veranstalter müssen außerdem sicherstellen, dass neuseeländische Gewinner keine zusätzlichen Kosten tragen müssen, nur weil sich der Gewinn oder der Veranstalter im Ausland befindet.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND WERBEMITTEL
Die Teilnahmebedingungen bilden die operative Grundlage der Promotion. Sie sollten vollständig auf die neuseeländische Länderstrecke abgestimmt sein. Typische Inhalte sind:
vollständiger Name und Anschrift des Veranstalters,
gegebenenfalls lokaler Ansprechpartner,
Teilnahmegebiet,
Beginn und Ende der Promotion,
teilnahmeberechtigter Personenkreis,
Mindestalter,
Ausschluss von Mitarbeitern und verbundenen Personen,
teilnehmende Produkte und Händler,
Kauf- und Teilnahmezeitraum,
zugelassene Teilnahmewege,
Teilnahmehäufigkeit,
Nachweis- und Prüfpflichten,
Beschreibung der Gewinnerermittlung,
Ziehungs- oder Bewertungstermin,
Zahl, Art und Wert der Gewinne,
Gewinnerbenachrichtigung,
Reaktionsfrist der Gewinner,
Verfahren bei nicht erreichbaren Gewinnern,
Ersatzgewinner oder Nachziehungen,
Übergabe und Versand der Gewinne,
Datenschutzinformationen,
Regeln zur Veröffentlichung von Gewinnern,
Haftungs- und Verfügbarkeitsregelungen,
Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen.
Die wesentlichen Bedingungen müssen bereits in der Werbung klar dargestellt oder leicht erreichbar sein. Irreführende Aussagen dürfen nicht durch abweichende Regelungen im Kleingedruckten relativiert werden.
Neben dem Gambling Act ist insbesondere der neuseeländische Fair Trading Act relevant. Er erfasst die Werbung und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen und verbietet irreführende geschäftliche Aussagen.
GEWINNERERMITTLUNG UND GEWINNERBENACHRICHTIGUNG
Die Methode der Gewinnerermittlung muss vor dem Start feststehen und transparent kommuniziert werden.
Bei einer zufallsbasierten Promotion sollte dokumentiert werden:
welche Teilnahmen gültig waren,
wann der Teilnahmeschluss erfolgte,
wie Dubletten behandelt wurden,
welches Zufallsverfahren eingesetzt wurde,
wann die Ziehung stattfand,
wer die Ziehung durchgeführt oder überwacht hat,
welche Ersatzgewinner ermittelt wurden,
wie Kaufnachweise geprüft wurden,
wie die Gewinner kontaktiert wurden.
Bei einem Skill Contest sollten zusätzlich dokumentiert werden:
Bewertungskriterien,
Gewichtung der Kriterien,
Zusammensetzung der Jury,
Bewertungsprozess,
Regeln bei Punktgleichheit,
Begründung der Gewinnerauswahl.
Die Teilnahmebedingungen müssen erklären, wie und wann Gewinner benachrichtigt werden. Sinnvoll sind klare Reaktionsfristen sowie ein festgelegtes Verfahren für den Fall, dass ein Gewinner nicht erreichbar ist, seine Berechtigung nicht nachweist oder den Gewinn nicht fristgerecht annimmt.
DATENSCHUTZ NACH DEM PRIVACY ACT 2020
Bei digitalen Gewinnspielen werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu können gehören:
Name,
Adresse,
E-Mail-Adresse,
Telefonnummer,
Geburtsdatum,
Kaufdaten,
Kassenbons,
Produktcodes,
Fotos und Videos,
Social-Media-Namen,
Bank- oder Versanddaten von Gewinnern.
In Neuseeland gilt der Privacy Act 2020. Seine Information Privacy Principles regeln unter anderem Zweckbindung, Erhebung, Transparenz, Datensicherheit, Auskunft, Berichtigung, Aufbewahrung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Informationen. Für ein Gewinnspiel bedeutet das insbesondere:
nur erforderliche Daten erheben,
den Verarbeitungszweck transparent erklären,
Daten angemessen schützen,
Daten nicht unbegrenzt aufbewahren,
Zugriffsrechte beschränken,
Gewinnspieldaten und Marketingdaten sauber trennen,
Teilnehmer über Empfänger oder Empfängerkategorien informieren,
Dienstleister vertraglich einbinden,
Prozesse für Auskunfts- und Berichtigungsanfragen vorsehen.
Werden neuseeländische Teilnehmerdaten an eine Konzerngesellschaft, Agentur oder technische Plattform außerhalb Neuseelands übermittelt, kann Information Privacy Principle 12 relevant sein. Der neuseeländische Verantwortliche muss dann grundsätzlich sicherstellen, dass die Informationen beim ausländischen Empfänger vergleichbar geschützt werden. Vertragliche Datenschutzklauseln können hierfür ein wichtiges Instrument sein.
GEWINNSPIELTEILNAHME UND NEWSLETTER-EINWILLIGUNG TRENNEN
Die Teilnahme an der Promotion sollte nicht automatisch als Einwilligung in allgemeine Werbekommunikation behandelt werden. Für kommerzielle elektronische Nachrichten gilt in Neuseeland der Unsolicited Electronic Messages Act 2007. Unverlangte kommerzielle Nachrichten mit Neuseelandbezug sind grundsätzlich untersagt. Marketing-E-Mails und vergleichbare Nachrichten müssen außerdem korrekte Absenderinformationen und eine funktionierende Abmeldemöglichkeit enthalten. In der Praxis empfiehlt sich daher:
eine eigene, freiwillige Marketing-Checkbox,
keine vorausgewählte Einwilligung,
eine klare Beschreibung der Kommunikationskanäle,
Benennung des werbenden Unternehmens,
Nachweis der Einwilligung,
einfache und kostenlose Abmeldung,
keine Benachteiligung bei Nicht-Einwilligung.
Gewinnerbenachrichtigungen, Teilnahmebestätigungen und Informationen zur Abwicklung der Promotion dürfen von allgemeinen Werbenachrichten unterschieden werden. Die Gewinnspielkommunikation sollte aber nicht als Vorwand für zusätzliche Werbung genutzt werden.
SPRACHE UND KULTURELLE LOKALISIERUNG
Englisch ist die dominierende Geschäftssprache und kann regelmäßig für Teilnahmebedingungen, Landingpages und Support eingesetzt werden. Neuseeland ist jedoch kulturell nicht einfach eine kleinere Version Australiens. Die lokale Kommunikation sollte Sprache, Bildwelt, Humor, Jahreszeiten, Feiertage und kulturelle Besonderheiten berücksichtigen.
Je nach Zielgruppe und Kampagnenkontext kann auch die angemessene Einbindung von Te Reo Māori relevant sein. Dies gilt insbesondere für öffentliche, gesellschaftlich sichtbare oder stark lokal positionierte Kampagnen.
Bei internationalen Kampagnen sollten außerdem die umgekehrten Jahreszeiten berücksichtigt werden. Eine europäische Sommerpromotion findet in Neuseeland im Winter statt. Weihnachtsaktionen fallen dagegen in den neuseeländischen Sommer.
GEWINNVERSAND UND FULFILLMENT
Neuseeland liegt geografisch weit von Europa und Nordamerika entfernt. Bei physischen Gewinnen können Transportkosten, Zoll, Einfuhrbestimmungen, Laufzeiten und Retouren einen erheblichen Teil des Projektaufwands ausmachen. Vor Kampagnenstart sollte geklärt werden:
Werden Gewinne lokal oder international beschafft?
Wer tritt als Importeur auf?
Fallen Einfuhrabgaben oder lokale Steuern an?
Gibt es Produkt-, Batterie-, Lebensmittel- oder Pflanzenbeschränkungen?
Können Ersatzteile und Garantieleistungen lokal erbracht werden?
Welche Lieferzeiten gelten?
Was geschieht bei Beschädigung oder Verlust?
Wer trägt sämtliche Nebenkosten?
Gibt es abgelegene Gebiete, die besondere Versandbedingungen erfordern?
Häufig ist eine lokale Gewinnbeschaffung sinnvoller als der Versand aus Europa. Das gilt besonders für Elektronik, Haushaltsgeräte, Gutscheine, Reisen und größere Sachpreise.
NEUSEELAND UND AUSTRALIEN GEMEINSAM PLANEN
Eine ANZ-Promotion kann technisch und kreativ gut gebündelt werden. Empfehlenswert ist jedoch kein vollkommen einheitliches Reglement, sondern ein modularer Aufbau:
Gemeinsam nutzbar
Kampagnenidee,
Markenauftritt,
technische Plattform,
Datenauswertung,
zentrale Projektsteuerung,
Reporting,
Grundmechanik,
Kreativmaterialien.
Länderspezifisch zu konfigurieren
Veranstalterangaben,
Teilnahmebedingungen,
Gewinnspielmechanik,
Kaufkopplung,
Genehmigungsprüfung,
Gewinne,
Datenschutzinformationen,
Marketingeinwilligungen,
Gewinnerziehung,
lokaler Support,
Gewinnversand.
Gerade bei australischen Trade Promotions können je nach Bundesstaat oder Territorium besondere Genehmigungsanforderungen bestehen. Eine Mechanik, die in Neuseeland als Sales Promotion Scheme ohne Genehmigung umsetzbar ist, kann daher in einzelnen australischen Regionen zusätzliche Formalitäten auslösen.
Die richtige Strategie lautet: Eine gemeinsame ANZ-Kampagnenidee – aber getrennte rechtliche Länderfassungen.
HÄUFIGE FEHLER BEI GEWINNSPIELEN IN NEUSEELAND
1. Neuseeland wird einfach an Australien angehängt Beide Länder sind englischsprachig und wirtschaftlich eng verbunden, haben aber unterschiedliche Gewinnspielsysteme.
2. Das Produkt wird während der Promotion teurer verkauft Eine Sales Promotion Scheme darf keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Gewinn aus der Teilnahme erzeugen.
3. Online-Kauf und Instant Win werden ungeprüft kombiniert Digitale Zahlungen können die zulässige Mechanik einschränken.
4. Neuseeländische Teilnehmer haben schlechtere Gewinnchancen Bei internationalen Promotions müssen grundsätzlich gleiche Teilnahme- und Gewinnmöglichkeiten bestehen.
5. Es fehlt ein Kontakt in Neuseeland Für internationale Promotions sollte eine neuseeländische Adresse für Rückfragen vorhanden sein.
6. Versand- und Einfuhrkosten werden dem Gewinner auferlegt Neuseeländische Gewinner dürfen nicht durch zusätzliche Kosten für den Erhalt ihres Gewinns benachteiligt werden.
7. Teilnahmebedingungen werden nachträglich geändert Die Bedingungen einer laufenden Promotion dürfen nicht beliebig verändert werden.
8. Newsletter und Teilnahme werden miteinander vermischt Marketingeinwilligungen sollten freiwillig, transparent und nachweisbar eingeholt werden.
9. Verbotene Produkte werden als Gewinn eingesetzt Insbesondere Alkohol, Tabak und bestimmte Waffen dürfen nicht ungeprüft als Preise angeboten werden.
10. Die Gewinnerermittlung wird nicht dokumentiert Ziehung, Kaufnachweisprüfung, Kontaktversuche und Ersatzgewinner sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
CHECKLISTE FÜR GEWINNSPIELE IN NEUSEELAND
Vor dem Start solltest du mindestens folgende Fragen beantworten:
Dient die Aktion tatsächlich dem Verkauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen?
Ist der Veranstalter Hersteller, Anbieter, Händler oder Vertreiber dieser Produkte?
Wird das Produkt zum üblichen Preis verkauft?
Entstehen keine zusätzlichen Teilnahmegebühren?
Sind SMS, Porto und andere Teilnahmewege auf Standardkosten begrenzt?
Ist eine erforderliche App kostenlos?
Ist die Gewinnerermittlung klar beschrieben?
Passt die Mechanik zum Online- oder Offline-Kaufweg?
Sind alle Gewinne in Neuseeland zulässig?
Sind Gewinnwert und Nebenkosten transparent?
Werden die Bedingungen vor Kampagnenstart vollständig veröffentlicht?
Gibt es bei einer internationalen Kampagne gleiche Teilnahme- und Gewinnchancen?
Wird das qualifizierende Produkt tatsächlich in Neuseeland verkauft?
Gibt es eine neuseeländische Adresse für Rückfragen?
Werden Gewinne ohne zusätzliche Kosten an neuseeländische Gewinner übergeben?
Sind Privacy Act und internationale Datenübermittlungen berücksichtigt?
Ist die Marketingeinwilligung von der Teilnahme getrennt?
Sind Gewinnerprüfung, Nachziehung und Dokumentation geregelt?
Ist das lokale Fulfillment geklärt?
Wurde die Kampagne rechtlich geprüft?
HÄUFIGE FRAGEN ZU GEWINNSPIELEN IN NEUSEELAND
Benötigt ein kommerzielles Gewinnspiel in Neuseeland eine Genehmigung? Eine ordnungsgemäß ausgestaltete Sales Promotion Scheme kann grundsätzlich ohne klassische Glücksspielgenehmigung durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden. Die konkrete Mechanik sollte insbesondere bei zusätzlichen Entgelten, digitalen Zahlungen oder grenzüberschreitenden Aktionen geprüft werden.
Darf die Teilnahme an einen Kauf gekoppelt werden? Ja. Der Kauf eines beworbenen Produkts oder einer Dienstleistung kann Voraussetzung für die Teilnahme sein. Das Produkt muss jedoch zum normalen Preis angeboten werden und es darf kein zusätzliches Teilnahmeentgelt entstehen.
Ist „No Purchase Necessary“ vorgeschrieben? Für eine neuseeländische Sales Promotion Scheme ist ein kostenloser alternativer Teilnahmeweg nicht generell in derselben Weise vorgeschrieben wie bei vielen US-amerikanischen Sweepstakes. Die Kaufkopplung kann zulässig sein, sofern keine zusätzlichen Kosten über den normalen Produktpreis hinaus entstehen.
Sind Zufallsverlosungen erlaubt? Ja. Gewinner können vollständig durch Zufall oder durch eine Kombination aus Zufall, Wissen und Geschicklichkeit bestimmt werden. Die Methode muss transparent in den Werbemitteln und Teilnahmebedingungen erklärt werden.
Sind Instant Wins erlaubt? Instant Wins können grundsätzlich möglich sein. Bei online oder telefonisch bezahlten Produkten bestehen jedoch besondere Einschränkungen. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob stattdessen eine nachgelagerte Lotterieziehung erforderlich ist.
Darf eine europäische oder australische Promotion auf Neuseeland erweitert werden? Ja. Die neuseeländischen Teilnehmer müssen grundsätzlich gleichwertige Teilnahme- und Gewinnchancen erhalten. Das qualifizierende Produkt muss in Neuseeland verkauft werden, ein lokaler Kontakt sollte vorhanden sein und die Gewinner dürfen keine zusätzlichen Kosten für den Gewinn erhalten.
Dürfen alkoholische Getränke als Gewinn angeboten werden? Alkohol gehört nach der veröffentlichten behördlichen Guidance zu den verbotenen Gewinnen. Eine Alkoholmarke kann zwar grundsätzlich eine Verkaufsförderungsaktion durchführen, der Preis selbst sollte jedoch keinen Alkohol enthalten.
Müssen die Teilnahmebedingungen auf Englisch vorliegen? Für die meisten Promotions ist eine englische Fassung sachgerecht. Je nach Zielgruppe und Kampagnenkontext kann eine ergänzende Einbindung von Te Reo Māori sinnvoll oder angemessen sein.
Darf die Teilnahme automatisch mit einem Newsletter-Abonnement verbunden werden? Davon ist abzuraten. Die Einwilligung in Marketingnachrichten sollte freiwillig, transparent und getrennt von der Gewinnspielteilnahme eingeholt werden. Kommerzielle elektronische Nachrichten müssen außerdem Absenderinformationen und eine funktionierende Abmeldemöglichkeit enthalten.
Muss ein Gewinner seinen Gewinn versteuern? Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Situation, der Art des Gewinns und dem Status des Empfängers ab. Für klassische Verbrauchergewinnspiele ist eine individuelle Besteuerung nicht automatisch mit europäischen oder US-amerikanischen Regeln vergleichbar. Hochwertige Gewinne und geschäftlich veranlasste Wettbewerbe sollten dennoch steuerlich geprüft werden.
FAZIT: NEUSEELAND IST GUT PLANBAR – ABER KEIN AUTOMATISCHER BESTANDTEIL AUSTRALIENS
Neuseeland bietet internationalen Marken gute Voraussetzungen für Verkaufsförderungsaktionen, Kassenbon-Gewinnspiele, Produktcode-Promotions, Verlosungen und digitale Aktivierungen.
Sales Promotion Schemes ermöglichen häufig eine kaufgebundene Teilnahme, ohne dass eine klassische Glücksspielgenehmigung erforderlich wird. Dafür müssen jedoch die Grenzen des Modells eingehalten werden: kein zusätzliches Teilnahmeentgelt, keine künstliche Erhöhung des Produktpreises, transparente Teilnahmebedingungen, zulässige Gewinne und eine nachvollziehbare Gewinnerermittlung.
Zusätzliche Sorgfalt ist bei Online-Käufen, Instant-Win-Mechaniken und internationalen Rollouts erforderlich. Wer Neuseeland gemeinsam mit Australien plant, sollte die kreative und technische Kampagne bündeln, aber Recht, Datenschutz, Teilnahmebedingungen, Support und Fulfillment getrennt konfigurieren.
Patrick erklärt:„Neuseeland ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Markt ohne klassische Genehmigungspflicht nicht automatisch ohne besondere Regeln auskommt. Vor allem der Online-Kaufweg, die internationale Gleichbehandlung und die lokale Erreichbarkeit müssen früh in die Kampagnenarchitektur einfließen.“
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welche Mechanik in Neuseeland funktioniert,
wie Australien und Neuseeland sinnvoll verbunden werden können,
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über ausgewählte rechtliche und operative Anforderungen für Gewinnspiele und Verkaufsförderungsaktionen in Neuseeland. Er ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Beratung.
Die rechtliche Einordnung hängt stets von der konkreten Mechanik, den Teilnahmewegen, den beworbenen Produkten, den Gewinnen, den beteiligten Unternehmen und der internationalen Ausgestaltung ab. Gesetze, Verwaltungspraxis und behördliche Guidance können sich ändern. Vor dem Start einer konkreten Promotion sollte deshalb eine aktuelle Prüfung durch entsprechend qualifizierte lokale Berater erfolgen.
Aktualitätsstand: 19. Juli 2026
GROSSES FAQ ZU GEWINNSPIELEN IN NEUSEELAND
Kann eine deutsche Gewinnspielagentur eine Promotion in Neuseeland umsetzen? Ja. Eine internationale Gewinnspielagentur kann Konzeption, Technik, Teilnehmermanagement, Gewinnerermittlung, Support und Fulfillment zentral koordinieren. Wichtig ist jedoch, dass die lokale rechtliche Prüfung und die neuseeländischen Anforderungen in die Kampagnenplanung integriert werden.HAPPY verbindet dafür zentrale internationale Projektsteuerung mit länderspezifischer Prüfung und Umsetzung.
Benötigt ein Gewinnspiel in Neuseeland eine behördliche Genehmigung? Kommerzielle Verkaufsförderungsaktionen können in Neuseeland häufig als sogenannte Sales Promotion Schemes durchgeführt werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden, ist in vielen Fällen keine klassische Glücksspielgenehmigung erforderlich. Entscheidend ist jedoch die konkrete Mechanik. Zusätzliche Teilnahmeentgelte, ungeeignete digitale Zahlungswege, unzulässige Gewinne oder eine vom Produktverkauf losgelöste Gewinnerzielungsabsicht können dazu führen, dass die Aktion nicht mehr unter die privilegierte Sales Promotion Scheme fällt.
Was ist eine Sales Promotion Scheme? Eine Sales Promotion Scheme ist eine verkaufsfördernde Aktion, bei der der Verkauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen durch eine Gewinnchance unterstützt wird. Typische Beispiele sind:
Kassenbon-Gewinnspiele,
Produktcode-Promotions,
On-Pack-Aktionen,
Verlosungen unter Käufern,
Instant-Win-Aktionen,
Quiz- und Kreativwettbewerbe,
Loyalty-Promotions.
Der Veranstalter darf grundsätzlich keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil allein aus der Teilnahme erzielen.
Darf die Teilnahme an einen Kauf gekoppelt werden? Ja. Eine Kaufkopplung ist in Neuseeland grundsätzlich möglich. Der Teilnehmer darf beispielsweise verpflichtet werden, ein bestimmtes Aktionsprodukt zu kaufen, einen Kassenbon hochzuladen oder einen Aktionscode von einer Verpackung einzugeben. Wichtig ist, dass das Produkt zum normalen Marktpreis verkauft wird. Der Preis darf nicht wegen der Gewinnspielchance erhöht werden.
Ist ein kostenloser alternativer Teilnahmeweg vorgeschrieben? Ein kostenloser alternativer Teilnahmeweg nach dem US-amerikanischen Modell „No Purchase Necessary“ ist bei einer neuseeländischen Sales Promotion Scheme grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Anders als bei vielen Sweepstakes in den USA kann die Teilnahme daher an den Kauf eines Produkts gekoppelt werden. Der Veranstalter darf jedoch keine zusätzliche Teilnahmegebühr verlangen, die über den normalen Produkt- oder Dienstleistungspreis hinausgeht.
Darf für die Teilnahme eine Gebühr verlangt werden? Nein. Eine zusätzliche Teilnahmegebühr ist bei einer Sales Promotion Scheme grundsätzlich nicht vorgesehen. Zulässig können lediglich normale Übermittlungskosten sein, beispielsweise:
Briefporto zum üblichen Tarif,
eine SMS zum Standardtarif,
normale Internet- oder Mobilfunkkosten.
Premium-SMS, kostenpflichtige Gewinnspiel-Apps oder erhöhte Versandkosten für die Teilnahme können problematisch sein.
Darf eine App für die Teilnahme vorgeschrieben werden? Eine App kann grundsätzlich als Teilnahmeweg verwendet werden. Ist die App zwingende Voraussetzung für die Teilnahme, sollte sie kostenlos heruntergeladen und genutzt werden können. Zusätzliche Kosten allein für die Gewinnspielteilnahme sollten nicht entstehen.
Sind Zufallsverlosungen in Neuseeland erlaubt? Ja. Die Gewinner dürfen grundsätzlich durch eine zufällige Ziehung ermittelt werden. Mögliche Mechaniken sind beispielsweise:
Losziehung,
Zufallsgenerator,
Verlosung unter allen gültigen Teilnahmen,
zufälliger Gewinnzeitpunkt,
Instant-Win-Mechanik.
Die Methode der Gewinnerermittlung muss vor Kampagnenstart festgelegt und in den Teilnahmebedingungen transparent beschrieben werden.
Sind Skill Contests und Kreativwettbewerbe erlaubt? Ja. Gewinner können auch anhand von Wissen, Kreativität oder Geschicklichkeit bestimmt werden. Denkbar sind unter anderem:
Fotowettbewerbe,
Videowettbewerbe,
Rezeptwettbewerbe,
Quizaktionen,
Text- oder Ideenwettbewerbe,
Juryentscheidungen.
Die Bewertungskriterien sollten objektiv, nachvollziehbar und bereits vor Beginn der Aktion veröffentlicht werden.
Können Zufall und Geschicklichkeit kombiniert werden? Ja. Eine Promotion kann sowohl Zufalls- als auch Geschicklichkeitselemente enthalten. Beispielsweise können zunächst alle richtigen Antworten ermittelt und anschließend unter diesen Teilnehmern Gewinner ausgelost werden. Auch eine Juryentscheidung mit einer zufälligen Stichentscheidung ist denkbar. Die Kombination sollte in den Teilnahmebedingungen genau erklärt werden.
Sind Instant-Win-Gewinnspiele erlaubt? Instant-Win-Aktionen können grundsätzlich zulässig sein. Besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Teilnahme direkt mit einem Online- oder Telefonkauf verbunden ist. Bei bestimmten digitalen Zahlungswegen kann eine nachgelagerte Verlosung erforderlich sein. Die konkrete Verbindung zwischen Zahlung, Teilnahme und sofortiger Gewinnentscheidung sollte deshalb rechtlich geprüft werden.
Darf nach einem Online-Kauf sofort ein Gewinn angezeigt werden? Das kann problematisch sein. Bei Produkten, die ausschließlich online oder telefonisch bezahlt werden, gelten besondere Beschränkungen im Zusammenhang mit Remote Interactive Gambling. Nach der veröffentlichten behördlichen Guidance kommen hier häufig eher nachgelagerte Lotterieziehungen in Betracht. Ein digitales Glücksrad oder ein sofortiger Gewinn direkt nach einer Online-Zahlung sollte deshalb nicht ungeprüft eingesetzt werden.
Können Australien und Neuseeland in einer gemeinsamen Promotion zusammengefasst werden? Ja. Eine gemeinsame ANZ-Promotion ist grundsätzlich möglich und kann technisch sowie kreativ sinnvoll sein. Australien und Neuseeland sollten jedoch rechtlich getrennt behandelt werden. Empfehlenswert sind:
getrennte Länderbedingungen,
länderspezifische Pflichtangaben,
getrennte Genehmigungsprüfungen,
angepasste Datenschutzinformationen,
eigene Regeln zur Gewinnerermittlung,
länderspezifische Gewinn- und Versandregelungen.
Eine australische Trade Promotion kann nicht automatisch unverändert auf Neuseeland übertragen werden.
Darf ein internationales Gewinnspiel Teilnehmer aus Neuseeland einbeziehen? Ja. Internationale Promotions können grundsätzlich auch für Teilnehmer in Neuseeland geöffnet werden. Dabei sollten insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das qualifizierende Produkt wird tatsächlich in Neuseeland angeboten.
Teilnehmer aus Neuseeland haben gleichwertige Teilnahmechancen.
Ihre Gewinnchancen werden nicht wegen ihres Wohnortes verschlechtert.
Es entstehen keine zusätzlichen Teilnahme-, Versand- oder Abholkosten.
Ein Ansprechpartner oder eine Kontaktadresse in Neuseeland ist verfügbar.
Die neuseeländischen rechtlichen Anforderungen werden eingehalten.
Muss der Veranstalter seinen Sitz in Neuseeland haben? Ein ausländisches Unternehmen kann grundsätzlich eine internationale Promotion auch in Neuseeland anbieten. Für Anfragen der Teilnehmer sollte jedoch eine neuseeländische Kontaktadresse oder ein geeigneter lokaler Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Außerdem muss das für die Teilnahme relevante Produkt tatsächlich auf dem neuseeländischen Markt erhältlich sein.
Muss das beworbene Produkt in Neuseeland verkauft werden? Bei einer internationalen Sales Promotion Scheme sollte das qualifizierende Produkt oder die beworbene Dienstleistung tatsächlich in Neuseeland angeboten werden. Eine rein digitale Öffnung der Promotion für neuseeländische Teilnehmer, ohne dass das Unternehmen oder das Produkt im neuseeländischen Markt präsent ist, kann problematisch sein.
Welche Gewinne sind in Neuseeland verboten? Bestimmte Gegenstände dürfen nicht als Gewinn angeboten werden. Dazu gehören insbesondere:
Alkohol,
Tabakerzeugnisse,
Schusswaffen,
Sprengstoffe,
bestimmte verbotene oder beschränkte Waffen,
Gutscheine für entsprechende Waren,
Gutscheine für kommerzielle sexuelle Dienstleistungen,
bestimmte geschützte Māori-Kulturgüter.
Die Zulässigkeit des konkreten Gewinns sollte vor Kampagnenstart geprüft werden.
Darf eine Alkoholmarke ein Gewinnspiel veranstalten? Grundsätzlich kann auch eine Alkoholmarke eine Verkaufsförderungsaktion durchführen. Alkohol selbst darf jedoch nach der veröffentlichten behördlichen Guidance nicht als Gewinn angeboten werden. Auch Gutscheine, die ausdrücklich für Alkohol eingelöst werden können, sind problematisch. Als Gewinne können stattdessen beispielsweise Reisen, Erlebnisse, Merchandising oder andere zulässige Sachpreise eingesetzt werden.
Sind Geldpreise erlaubt? Geldpreise können grundsätzlich möglich sein. Die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch geprüft werden, insbesondere bei hohen Gewinnwerten, internationalen Auszahlungen oder besonderen Teilnahme- und Zahlungsmechaniken. In den Teilnahmebedingungen sollten Höhe, Auszahlungsweg, Währung und mögliche Nebenkosten eindeutig beschrieben werden.
Müssen Gewinner für Versand oder Zoll bezahlen? Neuseeländische Gewinner sollten keine zusätzlichen Kosten tragen müssen, um ihren Gewinn zu erhalten. Bei internationalen Promotions muss daher vorab geklärt werden, wer folgende Kosten übernimmt:
Versand,
Zoll,
Einfuhrabgaben,
Steuern,
Versicherung,
Abholung,
Registrierung,
Transfers,
sonstige Nebenkosten.
Diese Kosten sollten grundsätzlich vom Veranstalter getragen oder eindeutig in der Gewinnbeschreibung berücksichtigt werden.
Müssen Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden? Ja. Die wesentlichen Bedingungen der Promotion müssen vor der Teilnahme zugänglich sein. Die Teilnehmer sollten klar erkennen können:
wer Veranstalter ist,
wer teilnehmen darf,
wann die Promotion beginnt und endet,
welche Produkte teilnehmen,
wie die Teilnahme funktioniert,
welche Gewinne vergeben werden,
wie Gewinner ermittelt werden,
wann Gewinner benachrichtigt werden,
welche Nachweise verlangt werden,
wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dürfen Teilnahmebedingungen nach Beginn geändert werden? Teilnahmebedingungen sollten nach dem Start grundsätzlich nicht einseitig verändert werden. Nur zwingende, sachlich begründete Anpassungen können im Ausnahmefall erforderlich sein. Solche Änderungen dürfen Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen und sollten transparent kommuniziert werden. Die Kampagne sollte deshalb möglichst vollständig geplant werden, bevor sie veröffentlicht wird.
Wie müssen Gewinner ermittelt werden? Die Gewinnerermittlung muss der zuvor angekündigten Mechanik entsprechen. Bei einer Zufallsziehung sollte dokumentiert werden:
welche Teilnahmen gültig waren,
wann die Ziehung stattfand,
welches Verfahren verwendet wurde,
wer die Ziehung durchgeführt hat,
welche Ersatzgewinner ermittelt wurden,
wie Kaufnachweise geprüft wurden.
Bei einem Skill Contest sollten Bewertungskriterien, Jury und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
Müssen Gewinner veröffentlicht werden? Eine generelle Veröffentlichungspflicht besteht nicht automatisch für jede Promotion. Ob und wie Gewinnernamen veröffentlicht werden, sollte in den Teilnahmebedingungen und Datenschutzinformationen geregelt werden. Aus Datenschutzgründen empfiehlt sich häufig eine reduzierte Veröffentlichung, beispielsweise:
Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens,
Vorname und Region,
Initialen,
Veröffentlichung nur mit Einwilligung.
Wie lange sollte ein Gewinner Zeit zur Rückmeldung haben? Die Reaktionsfrist sollte angemessen sein und vorab in den Teilnahmebedingungen festgelegt werden. Je nach Gewinn und Kampagne können beispielsweise sieben, 14 oder 30 Tage sinnvoll sein. Zusätzlich sollte geregelt werden, was geschieht, wenn:
der Gewinner nicht erreichbar ist,
der Gewinner nicht rechtzeitig antwortet,
der Kaufnachweis fehlt,
die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind,
der Gewinn nicht angenommen wird.
Darf ein Ersatzgewinner gezogen werden?Ja. Die Teilnahmebedingungen können vorsehen, dass ein Ersatzgewinner gezogen oder bestimmt wird, wenn der ursprüngliche Gewinner nicht erreichbar ist oder die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Die Nachziehung sollte nach denselben Grundsätzen wie die ursprüngliche Gewinnerermittlung durchgeführt und dokumentiert werden.
Welche Datenschutzregeln gelten? Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt insbesondere der neuseeländische Privacy Act 2020. Veranstalter sollten unter anderem sicherstellen:
transparente Information über die Datenerhebung,
klare Zweckbindung,
Beschränkung auf erforderliche Daten,
sichere Speicherung,
begrenzte Aufbewahrungsdauer,
geregelte Zugriffsrechte,
Verfahren für Auskunft und Berichtigung,
sichere Einbindung von Dienstleistern,
rechtmäßige internationale Datenübermittlung.
Dürfen Teilnehmerdaten außerhalb Neuseelands verarbeitet werden? Ja. Eine Verarbeitung außerhalb Neuseelands kann grundsätzlich möglich sein. Bei der Übermittlung an ausländische Konzerngesellschaften, Agenturen, Hosting-Anbieter oder technische Plattformen muss jedoch sichergestellt werden, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Dazu können vertragliche Datenschutzregelungen und eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister erforderlich sein.
Darf die Gewinnspielteilnahme mit einer Newsletter-Anmeldung gekoppelt werden? Die Newsletter-Einwilligung sollte freiwillig und von der Gewinnspielteilnahme getrennt sein. Eine verpflichtende Marketingeinwilligung als Voraussetzung für die Teilnahme kann rechtlich und datenschutzrechtlich problematisch sein. Empfehlenswert ist eine separate, nicht vorausgewählte Checkbox mit klaren Informationen über:
Absender,
Inhalte,
Kommunikationskanäle,
Widerrufsmöglichkeiten,
Häufigkeit der Nachrichten.
Dürfen Gewinner per E-Mail kontaktiert werden? Ja. Gewinner und Teilnehmer dürfen im Rahmen der Durchführung der Promotion kontaktiert werden. Dazu gehören beispielsweise:
Teilnahmebestätigungen,
Nachfragen zum Kaufnachweis,
Gewinnerbenachrichtigungen,
Versandinformationen,
Informationen zur Gewinnabwicklung.
Diese Nachrichten sollten von allgemeinen Werbe-E-Mails unterschieden werden.
Gilt das neuseeländische Anti-Spam-Recht auch für ausländische Unternehmen? Ja. Das neuseeländische Recht zu kommerziellen elektronischen Nachrichten kann auch für ausländische Unternehmen relevant sein, wenn Nachrichten an Empfänger in Neuseeland versendet werden. Werbliche E-Mails sollten daher nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage versendet werden und müssen eine klare Abmeldemöglichkeit enthalten.
Müssen Teilnahmebedingungen in Te Reo Māori angeboten werden? Eine allgemeine Pflicht, sämtliche Teilnahmebedingungen zusätzlich in Te Reo Māori bereitzustellen, besteht für klassische kommerzielle Promotions nicht automatisch. Je nach Zielgruppe, öffentlichem Kontext und Markenpositionierung kann eine ergänzende Übersetzung oder kulturelle Lokalisierung jedoch sinnvoll sein. Englische Teilnahmebedingungen sollten in jedem Fall klar, verständlich und gut zugänglich sein.
Welche Rolle spielt der Fair Trading Act? Der Fair Trading Act schützt Verbraucher vor irreführenden oder täuschenden geschäftlichen Aussagen. Für Gewinnspiele bedeutet das insbesondere:
Gewinne dürfen nicht größer dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.
Gewinnchancen dürfen nicht irreführend kommuniziert werden.
Teilnahmevoraussetzungen müssen klar sein.
Wesentliche Einschränkungen dürfen nicht versteckt werden.
Werbung und Teilnahmebedingungen dürfen sich nicht widersprechen.
Müssen Kassenbons im Original aufbewahrt werden? Der Veranstalter kann verlangen, dass Teilnehmer den Originalkassenbon oder einen anderen Kaufnachweis aufbewahren. Dies sollte bereits in den Teilnahmebedingungen klar geregelt werden. Zusätzlich sollte festgelegt werden:
welche Angaben lesbar sein müssen,
welche Händler akzeptiert werden,
wie Retouren behandelt werden,
wie lange der Nachweis aufbewahrt werden muss,
ob der Veranstalter Originale anfordern darf.
Sind Mehrfachteilnahmen erlaubt? Mehrfachteilnahmen können erlaubt werden. Die Bedingungen sollten eindeutig regeln, ob:
eine Teilnahme pro Person,
eine Teilnahme pro Haushalt,
eine Teilnahme pro Kauf,
eine Teilnahme pro Produkt,
eine Teilnahme pro Tag
zulässig ist. Auch automatisierte Teilnahmen, manipulierte Kaufnachweise und mehrfach verwendete Codes sollten ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Gibt es eine Mindestaltergrenze? Eine einheitliche Altersgrenze für alle Promotions besteht nicht automatisch. Der Veranstalter sollte abhängig von Produkt, Gewinn, Mechanik und Zielgruppe eine angemessene Mindestaltergrenze festlegen. Bei minderjährigen Teilnehmern können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Müssen Gewinne versteuert werden? Die steuerliche Behandlung hängt von der Art des Gewinns, dem Empfänger und der konkreten Promotion ab. Bei klassischen Verbrauchergewinnspielen besteht nicht automatisch dieselbe steuerliche Belastung wie in anderen Ländern. Hochwertige Gewinne, gewerbliche Wettbewerbe oder Zahlungen an professionelle Teilnehmer sollten jedoch steuerlich geprüft werden.
Wie lange müssen Gewinnspielunterlagen aufbewahrt werden? Es empfiehlt sich, alle wesentlichen Kampagnenunterlagen für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Dazu gehören:
Teilnahmebedingungen,
Freigaben,
Werbemittel,
Teilnehmerlisten,
Ziehungsprotokolle,
Jurybewertungen,
Kaufnachweise der Gewinner,
Kontaktversuche,
Gewinnübergaben,
Datenschutzdokumentationen,
Dienstleisterverträge.
Die konkrete Aufbewahrungsdauer sollte unter Berücksichtigung möglicher Beschwerden, gesetzlicher Pflichten und Datenschutzgrundsätze festgelegt werden.
Über den Autor
Patrick Grünberg bringt ein Jahrzehnt Erfahrung im Bereich Marketing und Kommunikation mit. Als kreativer Kopf mit einem Auge für Trends und Technologien hat er zahlreiche erfolgreiche Kampagnen im B2B- und B2C-Marketing umgesetzt. Sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Marketingstrategien, die Marken nachhaltig stärken und Zielgruppen begeistern.
Besonders begeistert ist Patrick von Themen wie Storytelling, Kundenbindung und dem Einsatz neuer Technologien wie KI oder Gamification im Gewinnspiel-Marketing. Seine Leidenschaft für klar verständliche und praxisnahe Inhalte spiegelt sich in jedem seiner Artikel wider. Dabei legt er großen Wert darauf, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Seine Artikel auf dem HAPPY-Blog sollen dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern dich auch motivieren, eigene, außergewöhnliche Wege im Marketing zu gehen.
Patrick Grünberg ist nach seinem Studium des Medien- und Kommunikationsmanagements seit Oktober bei HAPPY und seit 5 Jahren Managing Consultant. 2020 hat er mit seinem Vater und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.