Verfasst von Patrick Grünberg · ca. 12 Minuten Lesezeit
Slowenien ist für internationale Marken ein kleiner, aber strategisch interessanter Promotion-Markt. Das Land verbindet Mitteleuropa mit Südosteuropa, gehört zur Europäischen Union, verwendet den Euro und verfügt über eine moderne digitale Infrastruktur. Handel, FMCG, Tourismus, Mobilität, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, E-Commerce und Konsumgüter bieten gute Voraussetzungen, um Verbraucher mit Gewinnspielen zu aktivieren, Produktkäufe zu fördern und wertvolle First-Party-Daten aufzubauen.
Auf den ersten Blick erscheint Slowenien leicht in eine europäische Kampagne integrierbar. Die DSGVO gilt unmittelbar, die Währung muss nicht umgerechnet werden und viele internationale Marken sind bereits im slowenischen Handel vertreten. Dennoch sollte eine slowenische Promotion nicht einfach als übersetzte Version einer deutschen, österreichischen, italienischen oder kroatischen Aktion behandelt werden.
Kurzzusammenfassung
Slowenien ist ein gut digitalisierter und wirtschaftlich interessanter Markt für internationale Gewinnspiele. Kostenlose Verlosungen und leistungsbasierte Wettbewerbe können grundsätzlich durchgeführt werden. Kaufgebundene Aktionen erfordern eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls einen gleichwertigen kostenlosen Teilnahmeweg. Zusätzlich müssen Veranstalter transparente Teilnahmebedingungen, Verbraucherrecht, DSGVO, slowenische Sprachfassungen und die Besteuerung höherwertiger Gewinne berücksichtigen. HAPPY unterstützt bei Konzeption, Legal-Koordination, Technik, Lokalisierung, Gewinnerermittlung und Fulfillment.
Die zentrale rechtliche Frage lautet: Handelt es sich um ein zulässiges Werbegewinnspiel oder könnte die Aktion als reguliertes Glücksspiel eingeordnet werden? Nach dem slowenischen Glücksspielrecht setzt ein Glücksspiel grundsätzlich voraus, dass die Teilnehmer für ihre Gewinnchance einen bestimmten Betrag zahlen und das Ergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt. Kostenlose Werbegewinnspiele können daher grundsätzlich außerhalb des klassischen Glücksspielrechts liegen. Sie unterliegen jedoch weiterhin dem Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, den Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken, dem Datenschutzrecht und steuerlichen Anforderungen.
GEWINNSPIELE IN SLOWENIEN
Kostenlose zufallsbasierte Werbegewinnspiele sowie Wissens-, Kreativ- und Geschicklichkeitswettbewerbe können in Slowenien grundsätzlich durchgeführt werden. Besonders wichtig sind transparente Teilnahmebedingungen, eine nachvollziehbare Gewinnerermittlung, klare Informationen über die Gewinne und eine verbraucherfreundliche Kommunikation.
Kaufgebundene Gewinnspiele sind nicht generell ausgeschlossen. Sie sollten jedoch besonders sorgfältig geprüft werden. Bei internationalen Kassenbon-, Produktcode- oder Kaufnachweis-Promotions kann ein gleichwertiger kostenloser Teilnahmeweg das rechtliche Risiko reduzieren.
Darüber hinaus müssen Veranstalter die steuerliche Behandlung der Gewinne berücksichtigen. Nach Angaben der slowenischen Finanzverwaltung können Gewinne aus Preisausschreiben und Promotions steuerpflichtig werden, wenn ihr Wert 42 Euro übersteigt. Die konkrete Einbehaltung, Meldung und organisatorische Abwicklung sollte vor dem Kampagnenstart lokal geklärt werden.
Slowenien bietet gute Voraussetzungen für digitale Gewinnspiele, POS-Promotions, Kassenbon-Aktionen, Code-Gewinnspiele, Instant-Win-Kampagnen, Loyalty-Programme und Social-Media-Aktivierungen.
RECHTLICHE EINORDNUNG
Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere drei Elemente relevant:
Gibt es einen Gewinn?
Entscheidet der Zufall oder eine Leistung über den Gewinner?
Müssen die Teilnehmer für die Gewinnchance einen besonderen finanziellen Einsatz leisten?
Das slowenische Glücksspielgesetz definiert Glücksspiele als Spiele, bei denen die Teilnehmer gegen Zahlung eines bestimmten Betrags gleiche Gewinnchancen erhalten und das Ergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zufall beziehungsweise von einem ungewissen Ereignis abhängt.
Eine kostenlose Markenpromotion unterscheidet sich deshalb grundsätzlich von einer klassischen Lotterie, bei der Lose oder Teilnahmechancen verkauft werden. Trotzdem bedeutet „außerhalb des Glücksspielrechts“ nicht „ohne Regeln“. Veranstalter müssen insbesondere das slowenische Schuldrecht, das Verbraucherrecht, das Recht gegen unlautere Geschäftspraktiken, das Wettbewerbsrecht und die DSGVO beachten.
WARUM SLOWENIEN BEI GEWINNSPIELEN EIN EIGENER MARKT IST
Slowenien wird in internationalen Kampagnen häufig gemeinsam mit Kroatien, Italien, Österreich oder weiteren Märkten Südosteuropas geplant. Geografisch und wirtschaftlich ist diese Bündelung nachvollziehbar. Rechtlich und operativ besitzt Slowenien jedoch eigene Anforderungen.
Slowenien darf insbesondere nicht automatisch nach den Regeln seiner Nachbarländer behandelt werden:
Italien besitzt ein stark formalisiertes Gewinnspielsystem mit Meldungen, Sicherheitsleistungen und kontrollierten Gewinnerermittlungen.
Kroatien kennt für bestimmte Promotions eigene formelle und steuerliche Anforderungen.
Serbien kann bei kaufgebundenen Zufallsaktionen ein Genehmigungsverfahren verlangen.
Slowenien stellt stärker auf die konkrete Gegenleistung, den Verbraucherschutz und die transparente Ausgestaltung der Promotion ab.
Gerade bei einer Adria-, Balkan- oder CEE-Kampagne sollte Slowenien deshalb als eigenständige Rechts- und Sprachversion in die Planung aufgenommen werden.
KOSTENLOSE ZUFALLSBASIERTE GEWINNSPIELE
Kostenlose Verlosungen sind für Marken häufig die unkomplizierteste Grundmechanik. Teilnehmer registrieren sich beispielsweise über eine Landingpage, beantworten eine einfache Frage, laden einen Inhalt hoch oder geben einen Aktionscode ein. Anschließend werden die Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Entscheidend ist, dass für die Teilnahme keine besondere Zahlung verlangt wird. Kostenpflichtige Mehrwertnummern, Premium-SMS, erhöhte Produktpreise oder separat verkaufte Gewinnchancen können die rechtliche Bewertung verändern.
Normale Kosten, die unabhängig von der Promotion entstehen, sind davon zu unterscheiden. Dazu können beispielsweise die gewöhnlichen Kosten des Internetzugangs gehören. Dennoch sollte eine Kampagne so gestaltet werden, dass den Teilnehmern keine versteckte oder unverhältnismäßige Teilnahmegebühr entsteht. Die Teilnahmebedingungen müssen klar erklären:
wer teilnehmen darf,
ob die Teilnahme kostenlos ist,
wie die Gewinner bestimmt werden,
welche Gewinne vergeben werden,
welchen Wert die Gewinne besitzen,
wann die Promotion beginnt und endet,
wie Gewinner benachrichtigt werden,
welche Fristen für die Gewinnannahme gelten,
wie mit nicht erreichbaren Gewinnern verfahren wird.
KAUFGEBUNDENE GEWINNSPIELE IN SLOWENIEN
Kaufgebundene Promotions sind in Slowenien grundsätzlich möglich, benötigen aber eine besonders sorgfältige rechtliche Gestaltung. Typische Mechaniken sind:
Kassenbon hochladen,
Aktionsprodukt kaufen und Produktcode eingeben,
QR-Code auf einer Verpackung scannen,
eine bestimmte Einkaufsmenge erreichen,
einen Kaufnachweis im stationären Handel oder Onlineshop einreichen.
Seit einer rechtlichen Änderung im Jahr 2016 gelten Kaufkopplungen nach Einschätzung spezialisierter Promotionsexperten nicht mehr generell als ausgeschlossen. Trotzdem wird empfohlen, den Verbraucherschutz besonders zu berücksichtigen und bei geeigneten Kampagnen einen kostenlosen Teilnahmeweg anzubieten.
Ein solcher Free Entry Route muss tatsächlich gleichwertig sein. Er darf nicht nur formal existieren, während die kaufgebundene Teilnahme deutlich einfacher oder vorteilhafter ist. Das bedeutet unter anderem:
gleiche Gewinnchancen,
gleicher Teilnahmezeitraum,
keine zusätzlichen Nachteile,
transparente Beschreibung beider Wege,
keine versteckten Kosten,
keine unnötig komplizierten Anforderungen für die kostenlose Teilnahme.
Bei einer internationalen Kampagne kann für Slowenien also eine abweichende Teilnahmelogik sinnvoll sein, obwohl die übrige Plattform zentral betrieben wird.
WISSENS-, KREATIV- UND GESCHICKLICHKEITSWETTBEWERBE
Eine Alternative zur Zufallsverlosung ist ein Wettbewerb, bei dem Wissen, Kreativität oder Geschicklichkeit über den Gewinn entscheiden. Geeignete Formate sind beispielsweise:
Quiz-Gewinnspiele,
Schätzfragen,
Foto- und Videowettbewerbe,
Rezeptwettbewerbe,
Design- oder Ideenwettbewerbe,
Schreib- und Storytelling-Aufgaben,
sportliche oder digitale Challenges,
Jurywettbewerbe.
Damit ein Wettbewerb tatsächlich als leistungsbasiert eingeordnet werden kann, sollte die Leistung einen echten Einfluss auf die Gewinnerauswahl haben.
Eine bloße Alibifrage wie „Welche Farbe hat unser rotes Logo?“ reicht möglicherweise nicht aus, wenn anschließend unter allen richtigen Antworten vollständig zufällig ausgelost wird. In diesem Fall bleibt die Zufallsauswahl das entscheidende Element.
Bei einem Jurywettbewerb sollten daher objektive Bewertungskriterien definiert werden, beispielsweise:
Kreativität,
Originalität,
Themenbezug,
handwerkliche Qualität,
Markenpassung,
Umsetzbarkeit.
Die Juryentscheidung sollte dokumentiert werden. Außerdem ist zu klären, welche Nutzungsrechte der Veranstalter an eingereichten Fotos, Videos oder Texten erhalten soll.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN ALS ÖFFENTLICHE ZUSAGE
Gewinnspiele und Wettbewerbe können in Slowenien als öffentliche Zusage beziehungsweise öffentliches Versprechen eingeordnet werden. Deshalb müssen die veröffentlichten Regeln vollständig, eindeutig und widerspruchsfrei sein.
Aus den Teilnahmebedingungen muss klar hervorgehen, unter welchen Voraussetzungen ein Gewinnanspruch entsteht und wie der Veranstalter seine Zusage erfüllt. Wichtige Bestandteile sind:
vollständige Angaben zum Veranstalter,
Name und Zweck der Promotion,
räumlicher Geltungsbereich,
Teilnahmezeitraum,
Mindestalter,
Ausschluss bestimmter Personengruppen,
kostenlose oder kaufgebundene Teilnahme,
erforderliche Kaufnachweise,
genaue Beschreibung der Mechanik,
Zahl und Wert der Gewinne,
Gewinnerermittlung,
Benachrichtigungsprozess,
Annahmefristen,
Ersatzgewinnerregelung,
Ausschluss von Manipulation und Missbrauch,
Datenschutzinformationen,
steuerliche Hinweise,
Regelungen zu Änderungen oder Abbruch der Promotion.
Die Teilnahmebedingungen sollten in slowenischer Sprache bereitgestellt werden. Bei einer mehrsprachigen Aktion sollte außerdem festgelegt werden, welche Sprachfassung im Fall von Abweichungen maßgeblich ist.
VERBRAUCHERSCHUTZ UND WERBEAUSSAGEN
Der Verbraucherschutz spielt bei slowenischen Promotions eine besonders wichtige Rolle. Werbemittel dürfen keine falschen Erwartungen wecken und wesentliche Bedingungen nicht verschleiern.
Problematisch können beispielsweise Aussagen sein wie:
„Du hast gewonnen“, obwohl nur eine Teilnahmechance gemeint ist,
„Garantierter Gewinn“, obwohl nicht jeder Teilnehmer einen Preis erhält,
„Kostenlose Teilnahme“, obwohl eine kostenpflichtige Nachricht erforderlich ist,
„Nur heute“, obwohl die Aktion verlängert oder regelmäßig wiederholt wird,
„Hauptgewinn im Wert von 20.000 Euro“, obwohl dieser Wert nicht realistisch belegbar ist.
Bereits auf dem Werbemittel sollten die wichtigsten Einschränkungen erkennbar sein. Dazu können Aktionszeitraum, Teilnahmealter, räumliche Beschränkung und der Hinweis auf die vollständigen Teilnahmebedingungen gehören.
DATENSCHUTZ UND NEWSLETTER-EINWILLIGUNGEN
Da Slowenien Mitglied der Europäischen Union ist, gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Dennoch muss die konkrete Datenverarbeitung für die slowenische Promotion lokal verständlich und transparent dargestellt werden. Verarbeitet werden häufig:
Name,
E-Mail-Adresse,
Telefonnummer,
Anschrift,
Geburtsdatum,
Kaufdatum,
Kassenbon,
Produktcode,
IP-Adresse,
Geräteinformationen,
hochgeladene Fotos oder Videos.
Für jedes Datenfeld sollte geprüft werden, ob es bereits bei der Teilnahme erforderlich ist. Die vollständige Postadresse wird beispielsweise häufig erst nach der Gewinnerermittlung benötigt.
Eine Newsletter-Einwilligung sollte freiwillig und klar von der Gewinnspielteilnahme getrennt werden. Die Teilnahme darf nicht irreführend als Gegenleistung für eine verpflichtende Werbeeinwilligung dargestellt werden.
Außerdem sind Löschfristen, Auftragsverarbeiter, Hostingstandorte, Supportzugriffe und mögliche internationale Datenübermittlungen zu dokumentieren.
BESTEUERUNG DER GEWINNE
Die steuerliche Behandlung ist eine wichtige Besonderheit slowenischer Promotions. Nach Angaben der slowenischen Finanzverwaltung können Geld- und Sachpreise aus Preisausschreiben beziehungsweise Promotions steuerpflichtig sein, wenn der Wert eines Gewinns 42 Euro übersteigt. Für Veranstalter stellen sich deshalb vor dem Start unter anderem folgende Fragen:
Ist der Gewinn in Slowenien steuerpflichtig?
Wer muss die Steuer berechnen und abführen?
Benötigt der Veranstalter Daten oder eine slowenische Steuernummer des Gewinners?
Muss der Gewinner einen Eigenanteil übernehmen?
Wird die Steuer zusätzlich zum Gewinnbudget getragen?
Wie wird der Wert eines Sachpreises bestimmt?
Welche Dokumente müssen aufbewahrt werden?
Diese Fragen sollten nicht erst nach der Ziehung geklärt werden. Bei hochwertigen Sachpreisen, Geldgewinnen, Reisen oder Fahrzeugen kann die steuerliche Abwicklung erheblichen Einfluss auf Budget, Kommunikation und Gewinnerprozess haben.
Eine verbraucherfreundliche Lösung kann darin bestehen, dass der Veranstalter die Steuer organisatorisch und wirtschaftlich berücksichtigt. Ob und in welcher Form dies möglich ist, sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.
WELCHE GEWINNE EIGNEN SICH FÜR SLOWENIEN?
Grundsätzlich kommen viele Gewinnarten infrage:
Geldpreise,
Einkaufsgutscheine,
digitale Gutscheine,
Elektronik,
Haushaltsgeräte,
Reisen,
Hotelaufenthalte,
Tickets,
Markenprodukte,
Produktpakete,
Mobilitätsleistungen,
Erlebnisse.
Der Gewinn sollte für slowenische Teilnehmer tatsächlich nutzbar sein. Internationale Gutscheine funktionieren nicht automatisch in jedem Land. Auch Streamingangebote, Mobilitätsdienste, Händlergutscheine und elektronische Geräte können regionalen Einschränkungen unterliegen.
Bei Reisen sollten Abflugort, Transfers, Versicherungen, Reisedokumente, Nebenkosten und mögliche Begleitpersonen berücksichtigt werden.
Bei hochwertigen Preisen muss außerdem die steuerliche Behandlung frühzeitig eingeplant werden.
GEEIGNETE MECHANIKEN FÜR SLOWENIEN
Besonders gut eignen sich digitale, einfach verständliche und mobil optimierte Mechaniken:
Kassenbon-Upload
Teilnehmer kaufen ein Aktionsprodukt und laden den Kaufnachweis hoch. Die Mechanik eignet sich gut für FMCG, Handel, Drogerie, Elektronik und Konsumgüter. Zu klären sind:
zulässige Händler,
Aktionsprodukte,
Kaufzeitraum,
Bonprüfung,
Mehrfachteilnahmen,
Rückgaben,
kostenloser Teilnahmeweg.
Produktcode-Gewinnspiel
Codes auf Verpackungen, Etiketten oder Aktionsstickern ermöglichen eine Verbindung von Kaufaktivierung und digitaler Teilnahme.
Wichtig sind eine eindeutige Code-Logik, Missbrauchsschutz, Ersatzprozesse für unlesbare Codes und eine verständliche Kommunikation auf der Verpackung.
Instant Win
Teilnehmer erfahren unmittelbar, ob sie gewonnen haben. Das sorgt für hohe Aktivierung, verlangt aber eine dokumentierte Gewinnverteilung und eine technisch belastbare Steuerung.
Quiz- und Wissenswettbewerb
Ein Quiz lässt sich gut lokalisieren und mit Markenwissen, Produktinformationen oder touristischen Themen verbinden.
Foto- oder Kreativwettbewerb
Diese Mechanik erzeugt nutzergenerierte Inhalte und Social-Media-Reichweite. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte müssen jedoch sauber geregelt werden.
SLOWENIEN IN EINER INTERNATIONALEN KAMPAGNE
Slowenien eignet sich gut als Bestandteil einer Kampagne für Mitteleuropa, den Adriaraum oder Südosteuropa. Eine gemeinsame technische Plattform kann dabei effizient sein, sofern die slowenische Länderversion separat konfiguriert werden kann.
Alle bereits veröffentlichten Länderanalysen findest du in der HAPPY-Blogkategorie Internationale Gewinnspiele.
CHECKLISTE FÜR GEWINNSPIELE IN SLOWENIEN
Vor dem Start sollten Veranstalter insbesondere prüfen:
Ist die Teilnahme kostenlos oder an einen Kauf gekoppelt?
Entsteht eine besondere finanzielle Gegenleistung?
Wird der Gewinner zufällig oder anhand einer Leistung bestimmt?
Ist ein kostenloser Teilnahmeweg sinnvoll?
Sind die Teilnahmebedingungen auf Slowenien angepasst?
Liegt eine professionelle slowenische Übersetzung vor?
Sind alle Gewinne und Gewinnwerte eindeutig beschrieben?
Ist die Gewinnerermittlung nachvollziehbar dokumentiert?
Ist die Newsletter-Einwilligung freiwillig?
Werden nur erforderliche personenbezogene Daten erhoben?
Wurde die Steuerpflicht von Geld- und Sachpreisen geprüft?
Ist geklärt, wer mögliche Steuern abführt?
Sind Gutscheine und Gewinne in Slowenien nutzbar?
Funktionieren Support und Fulfillment in slowenischer Sprache?
Ist Slowenien im Reporting als eigener Markt abbildbar?
WAS HAPPY BEI GEWINNSPIELEN IN SLOWENIEN ÜBERNIMMT
HAPPY unterstützt Marken, Händler und Agenturen bei der Planung und Umsetzung slowenischer und internationaler Promotions. Je nach Projekt übernimmt HAPPY:
strategische Beratung,
Länder- und Machbarkeitsprüfung,
Entwicklung der Mechanik,
Koordination der rechtlichen Prüfung,
Erstellung und Lokalisierung der Teilnahmebedingungen,
mehrsprachige Landingpages,
technische Umsetzung und Hosting,
Code-Management,
Kassenbonprüfung,
Missbrauchsschutz,
Gewinnerermittlung,
Teilnehmer-Support,
Gewinnbeschaffung,
internationales Fulfillment,
Reporting nach Ländern,
Gewinnspiel-Absicherung über HAPPY Secure Promotions.
Der Vorteil: Slowenien muss nicht als isolierte Sonderlösung aufgebaut werden. Die Kampagne kann zentral gesteuert und zugleich rechtlich, sprachlich und organisatorisch für den slowenischen Markt angepasst werden.
FAZIT: SLOWENIEN IST GUT INTEGRIERBAR – ABER NICHT NUR EINE WEITERE SPRACHVERSION
Slowenien bietet attraktive Voraussetzungen für internationale Gewinnspiele und Verkaufsförderungsaktionen. Kostenlose Verlosungen, digitale Promotions sowie Wissens-, Kreativ- und Geschicklichkeitswettbewerbe sind grundsätzlich umsetzbar.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen kaufgebundene Aktionen, Verbraucherinformationen, Teilnahmebedingungen, Gewinnerprozesse und die Besteuerung höherwertiger Gewinne.
Slowenien sollte deshalb nicht erst bei der Übersetzung berücksichtigt werden. Die lokale Prüfung gehört bereits in die Konzept- und Budgetphase.
Wer Slowenien gemeinsam mit Italien, Kroatien, Österreich, Serbien oder weiteren europäischen Märkten aktivieren möchte, braucht eine Kampagnenarchitektur, die zentrale Effizienz mit lokalen Regeln verbindet.
Du möchtest Slowenien in eine europäische, CEE-, Balkan- oder Adria-Promotion integrieren? Oder du hast bereits eine Mechanik und möchtest wissen, wie sie für den slowenischen Markt angepasst werden muss? Sprich mit Patrick Grünberg und dem HAPPY-Team über deine internationale Promotion.
HAPPY entwickelt mit dir eine skalierbare Mechanik und übernimmt die Umsetzung – zentral gesteuert, mehrsprachig und lokal angepasst.
Aktualitätsstand: 16. Juli 2026
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Anforderungen an Gewinnspiele und Promotions in Slowenien können sich ändern und hängen zudem von der konkreten Ausgestaltung der Aktion ab – insbesondere von der Teilnahmevoraussetzung, der Gewinnmechanik, dem Gewinnwert, der Zielgruppe, den Kommunikationskanälen und der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Vor dem Start eines Gewinnspiels in Slowenien sollte deshalb stets eine aktuelle rechtliche und steuerliche Prüfung durch entsprechend qualifizierte lokale Fachleute erfolgen. Dies gilt insbesondere für kaufgebundene Gewinnspiele, Sofortgewinnmechaniken, hochwertige Gewinne, steuerpflichtige Sach- oder Geldpreise, Newsletter-Einwilligungen sowie länderübergreifende Kampagnen.
HAPPY Marketing Solutions koordiniert auf Wunsch die erforderliche lokale Prüfung und sorgt dafür, dass Mechanik, Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Gewinnerermittlung und Abwicklung auf den slowenischen Markt abgestimmt werden.
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Über den Autor
Patrick Grünberg bringt ein Jahrzehnt Erfahrung im Bereich Marketing und Kommunikation mit. Als kreativer Kopf mit einem Auge für Trends und Technologien hat er zahlreiche erfolgreiche Kampagnen im B2B- und B2C-Marketing umgesetzt. Sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Marketingstrategien, die Marken nachhaltig stärken und Zielgruppen begeistern.
Besonders begeistert ist Patrick von Themen wie Storytelling, Kundenbindung und dem Einsatz neuer Technologien wie KI oder Gamification im Gewinnspiel-Marketing. Seine Leidenschaft für klar verständliche und praxisnahe Inhalte spiegelt sich in jedem seiner Artikel wider. Dabei legt er großen Wert darauf, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Seine Artikel auf dem HAPPY-Blog sollen dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern dich auch motivieren, eigene, außergewöhnliche Wege im Marketing zu gehen.
Patrick Grünberg ist nach seinem Studium des Medien- und Kommunikationsmanagements seit Oktober bei HAPPY und seit 5 Jahren Managing Consultant. 2020 hat er mit seinem Vater und Lothar Mende die HAPPY Secure Promotions GmbH für Gewinnspiel-Absicherungen gegründet. Die HAPPY Group ist damit der einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum, der als spezialisierter Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions alles aus einer Hand anbietet.