Gewinnspiele in Österreich
Österreich ist der naheliegendste zweite Markt: gleiche Sprache, dieselbe Kreation, oft dieselben Handelspartner. Ein paar Dinge laufen anders — bei der Mechanik, den Teilnahmebedingungen und beim E-Mail-Recht. Wir kennen sie und bauen deine Aktion so, dass sie in Österreich genauso läuft wie zu Hause.
Neun Millionen Menschen, dieselbe Sprache, keine Übersetzung, dieselben Kreativmittel — und in vielen Kategorien sitzen die gleichen Marken und Handelsketten wie in Deutschland am Regal. Wer eine deutsche Aktion ohnehin plant, bekommt Österreich mit überschaubarem Zusatzaufwand dazu.
Es gibt Unterschiede, klar. Manche davon sind sogar angenehm:
Der einzige wirklich österreich-spezifische Punkt bei der Mechanik: Entscheidet über den Gewinn der Zufall, fällt eine Glücksspielabgabe an. Entscheidet die Leistung der Teilnehmer, fällt sie nicht an. Beides ist völlig zulässig — es ist eine Rechen- und Zielfrage, keine Rechtsfrage.
Verlosung, Glücksrad, Instant Win, Rubbellos, Code-Gewinnspiel — die Klassiker.
Wofür das spricht: niedrigste Teilnahmehürde, die höchsten Teilnahmezahlen — und eine kalkulierbare Position, die bei den meisten Aktionen im Promillebereich des Gesamtbudgets liegt.
Kreativwettbewerb, Jury-Entscheid, beste oder schnellste Einsendung, „jede richtige Antwort gewinnt“.
Wofür das spricht: keine Abgabe, stärkere Markenbindung. Der Preis dafür: Eine Aufgabe ist eine Hürde — rechne mit deutlich weniger Teilnahmen als bei einer reinen Verlosung.
Die beliebteste Mechanik überhaupt — Wissensfrage plus Verlosung unter allen richtigen Antworten — ist in Österreich voll abgabepflichtig. Die Frage ändert daran nichts: Über den Gewinn entscheidet die anschließende Ziehung, und die ist reiner Zufall. Wer die Abgabe vermeiden will, muss die Auswahl selbst an die Leistung knüpfen — etwa „die 100 schnellsten richtigen Einsendungen gewinnen“.
So haben wir es in Österreich gemacht
WAGO
Elektroprofis drehen am Glücksrad, Gewinne werden per Winning Moments sofort zugeteilt. Ausgespielt in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Ungarn und Norwegen, in neun Sprachen. Eine klassische Zufallsmechanik — inklusive aller länderspezifischen Pflichten, die daran hängen.
Sechs Punkte, die in deutschen Teams meist nicht auf dem Schirm sind — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es dafür in Deutschland kein Gegenstück gibt.
5 Prozent auf den Wert der ausgelobten Preise, wenn ausgelost wird und sich die Aktion auch an die österreichische Öffentlichkeit richtet. Abgabefrei bis 10.000 € Preiswert im Kalenderjahr — allerdings als Freigrenze, also über alle deine Gewinnspiele zusammengerechnet.
§ 58 Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG)Nicht ab Teilnahme, nicht ab Ziehung. Und: Ohne ein hartes Enddatum in der Bekanntmachung ist die Auslobung unwirksam — „solange der Vorrat reicht“ trägt in Österreich nicht.
§ 860 f. ABGBBei einer echten Auslobung ist die Klausel unbeachtlich. In einem entschiedenen Fall bekam ein Teilnehmer 100.000 Euro zugesprochen, obwohl der Satz in den Spielregeln stand. Wirksam ausschließen lässt sich nur die Nachprüfung einer Jury-Entscheidung.
OGH 26.04.2007, 2 Ob 251/06kEs braucht keinen Wettbewerber, der abmahnt — eine Anzeige beim Fernmeldebüro genügt. Telefonwerbung braucht in Österreich auch im B2B immer eine Einwilligung, und der Empfängerort gilt als Tatort: Der deutsche Agentursitz schützt nicht.
§ 174 TKG 2021Gewinnspielgewinne fallen in Österreich unter keine der sieben Einkunftsarten und sind damit nicht einkommensteuerbar. Auch eine Schenkungsmeldung entfällt ausdrücklich — selbst beim Auto. Ausnahmen gibt es bei Jury-Preisen im beruflichen Kontext und bei Mitarbeitergewinnspielen.
§ 2 Abs. 3 EStG · § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStGWer als Unternehmen Ware an österreichische Privatpersonen schickt, braucht je nach Preis einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich — für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, und zwar ohne Mengenschwelle. Das trifft alltägliche Gewinne: Kopfhörer, Powerbank, Kaffeemaschine.
Verpackungs-VO · § 12a AWG · Batterien-VODas ist der Stand unserer Abwicklungspraxis (August 2026) und ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die verbindliche Bewertung deiner konkreten Aktion arbeiten wir mit deiner Rechtsabteilung und deinem Steuerberater zusammen — oder empfehlen dir jemanden in Österreich.
So haben wir es in Österreich gemacht
CASIO
Bis zu 150 Euro zurück beim Kauf eines Instruments — eingelöst über den Upload des Kaufbelegs. Teilnahmeberechtigt waren Geräte aus dem deutschen und dem österreichischen Handel. Kein Zufallselement, also auch keine Glücksspielabgabe: ein Beispiel dafür, dass die Mechanik die Frage von vornherein erledigen kann.
Ein Detail, das sich lohnt: Bei einer Zufallsmechanik über mehrere Länder bemisst Österreich die Abgabe nicht anteilig nach österreichischen Teilnehmern, sondern an dem, was die österreichische Öffentlichkeit als ausgelobt wahrnehmen durfte. Was in den veröffentlichten Teilnahmebedingungen steht, entscheidet also über die Bemessungsgrundlage.
Mit klarer Länderangabe
800 €
In den Bedingungen steht erkennbar, welche Preise in Österreich vergeben werden.
Ohne Länderangabe
10.000 €
5 % auf den gesamten DACH-Preispool von 200.000 €.
Unterschied
9.200 €
Ein Satz in den Teilnahmebedingungen.
Kurz gesagt: Ein intern kalkulierter Österreich-Anteil zählt nicht — die Beschränkung muss für die Teilnehmer von vornherein erkennbar sein. Genau deshalb schreiben wir die Teilnahmebedingungen, bevor die Aktion online geht, und nicht danach.
Rechenbeispiel mit gerundeten Werten; Grundlage ist VwGH 24.01.2017, Ro 2015/16/0038. Ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So haben wir es in Österreich gemacht
LEDVANCE
Gestaffeltes Cashback bis 60 Euro, dazu eine Reise im Wert von 5.000 Euro als Hauptgewinn — parallel in Deutschland, Österreich und der Schweiz, mehrsprachig ausgespielt. Genau der Fall, bei dem der Gewinnplan pro Land sauber beschrieben gehört.
Der Länder-Check steht am Anfang — nicht am Ende, wenn die Kreation schon steht und niemand mehr etwas ändern will.
Wir prüfen Mechanik, Gewinnplan und Zielgruppe gegen die österreichische Rechtslage — bevor Kreation entsteht.
Wir zeigen dir beide Wege durchgerechnet — mit Abgabe und ohne — und was das für Teilnahmezahlen bedeutet.
Teilnahmebedingungen nach österreichischem Recht, Fristen, Gewinnplan je Land, Datenkonzept — schriftlich fixiert.
Teilnahmen prüfen, Teilnehmer betreuen — auf Wunsch mit österreichischer Ansprache, in deinem Namen.
Ziehung, Versand, Nachweise — und, falls eine Abgabe anfällt, die Selbstberechnung zum Stichtag.
Wir erleben HAPPY Marketing Solutions als zuverlässigen Partner mit hoher Kompetenz im Bereich von Gewinnspiel-Aktionen. Dies ermöglicht eine sehr angenehme und produktive Zusammenarbeit. Die verschiedenen Projektphasen verlaufen strukturiert und zielgerichtet – von der Projektidee bis zur Umsetzung und Nachbetrachtung.Manuel SentkerCoppenrath Feingebäck
In den meisten Fällen ja — Kreation, Landingpage und Mechanik lassen sich übernehmen. Anpassen musst du drei Dinge: die Teilnahmebedingungen, den Gewinnplan (welche Preise gelten in Österreich?) und den Umgang mit Teilnehmerdaten.
Und du solltest wissen, ob deine Mechanik eine Glücksspielabgabe auslöst. Das klären wir im Länder-Check, bevor irgendetwas produziert wird.
5 Prozent auf den Wert aller ausgelobten Preise — bei 10.000 Euro Preiswert also 500 Euro. Für die meisten Aktionen ist das eine kleine Position, die einfach ins Budget gehört.
Unterhalb von 10.000 Euro Preiswert im Kalenderjahr fällt gar nichts an. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag, und sie gilt über alle deine österreichischen Gewinnspiele zusammen.
Indem nicht der Zufall über den Gewinn entscheidet, sondern die Leistung: Jury-Entscheid, beste oder schnellste Einsendung, Kreativwettbewerb, oder „jede richtige Antwort gewinnt“. Dann ist es kein Glücksspiel und die Abgabe entfällt — auch bei großen Preisen.
Was nicht funktioniert: Wissensfrage plus Verlosung unter allen richtigen Antworten. Der zweite Schritt ist reiner Zufall, damit ist die Aktion abgabepflichtig.
Ehrlicherweise gehört dazu: Eine Aufgabe ist eine Hürde. Rechne mit spürbar weniger Teilnahmen als bei einer reinen Verlosung. Ob sich das lohnt, hängt an deinem Ziel — Reichweite oder Qualität.
Ja. Wettbewerbsrechtlich ist die Kopplung an einen Produktkauf in Österreich zulässig — das frühere Zugabenverbot ist seit 2013 aufgehoben.
Die Grenze liegt woanders: Sobald die Teilnahme selbst etwas kostet — etwa über eine kostenpflichtige Rufnummer oder einen wegen des Gewinnspiels erhöhten Produktpreis — wird daraus rechtlich eine ganz andere Kategorie. Diese Linie zieht Österreich enger als Deutschland, und sie sollte man kennen.
Besser nicht. Drei Dinge fallen regelmäßig durch: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ ist bei einer echten Auslobung in Österreich unbeachtlich. Ein fehlendes hartes Enddatum macht die Auslobung sogar unwirksam. Und deutsches Recht mit deutschem Gerichtsstand lässt sich gegenüber österreichischen Verbrauchern nicht wirksam vereinbaren.
Dazu kommt die Offenlegung nach dem österreichischen Mediengesetz, für die es in Deutschland kein Gegenstück gibt — sie fehlt in übernommenen Vorlagen fast immer.
Zollrechtlich ja, das ist EU-Binnenmarkt. Aber wer als Unternehmen Ware an österreichische Privatpersonen schickt, braucht je nach Preis einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich — für Verpackungen, für Elektrogeräte, für Batterien. Ohne Mengenschwelle.
Das trifft ganz alltägliche Gewinne: Kopfhörer, Powerbank, Kaffeemaschine, jeder beleuchtete Werbeartikel. Wir prüfen deinen Gewinnplan darauf, bevor er in die Bedingungen wandert.
Jedes Land bringt eigene Regeln mit — und wir haben in 38 davon schon Aktionen abgewickelt. Für die wichtigsten Nachbarmärkte findest du hier die Besonderheiten im Detail.
Erzähl uns, was du vorhast. Wir sagen dir, welcher der beiden Wege für dein Ziel besser passt, was er in Österreich auslöst und was er kostet.