Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
Cases. Mechaniken. Rechtliches. Ideen. Konzepte.

Wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort eine bestimmte Menge regnet oder schneit, darf ein Händler seinen Kunden den Kaufpreis erstatten oder eine hohe Rückerstattung vornehmen. Denn Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind spätestens seit dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erlaubt. > Zum Download vom Urteil vom 09.07.2014 – BVerwG 8 C 7.13

Es ging bei dem Verfahren um ein Gewinnspiel mit „Wetten aufs Wetter“: Sollte es nämlich an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit am Flughafen Stuttgart regnen, wollte das Möbelhaus seinen Kunden das Geld für ihren Einkauf in dem Aktionszeitraum zurückzahlen. Das Gericht hat dazu entschieden, dass es sich bei der strittigen Werbeaktion nicht um ein öffentliches und genehmigungspflichtiges Glücksspiel gehandelt hat und ist damit der Argumentation der Anwälte des damals klagenden Möbelhändlers gefolgt. Die Kunden zahlen nach Auffassung der Bundesrichter bei einer solchen Aktion kein „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware. 

Mit anderen Worten: Der Einkauf wird nicht als Einsatz für das Gewinnspiel gewertet und damit ist das Gewinnspiel kein Glücksspiel mit Geldeinsatz. Glücksspiel oder Gewinnspiel: Wenn Sie ein Gewinnspiel erstellen, müssen Sie darauf achten, dass Sie damit kein verbotenes Glücksspiel veranstalten, indem Sie einen Geldeinsatz für die Teilnahme verlangen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Blogbeitrag.

Diese und ähnliche Aktionen sind nunmehr rechtens. Ein finanzielles Risiko gehen die Anbieter solcher Wetten dabei nicht ein, da sich die Unternehmen dagegen in der Regel versichern bzw. absichern.

Die Kopplung eines Kaufs mit einem Gewinnspiel ist seit dem einschlägigen BGH-Urteil von 2010 ohnehin legalisiert. Mehr lesen Sie in dem Blogbeitrag zum BGH-Urteil „Gewinnspielkopplung mit Warenverkauf“ > Zum Blogbeitrag

Sport-Wette von HAPPY Secure Promotions

Was bedeutet das für Sie: Promotions wie die von dem Möbelhaus mit einer Wetterwette sind endgültig erlaubt. Was es dazu an Ideen gibt, lesen Sie im Blogbeitrag “Condtional Rebate-Promotion aufs Wetter absichern”> Zum Blogbeitrag. Ideal setzt man das mit einem Kassenbon-Gewinnspiel um. Der Kassenbon muss dabei nach dem Kauf auf einem speziellen Online-Portal registriert werden. Eine spezielle Lösung hat dafür HAPPY Marketing Solutions entwickelt und schon für viele Kunden aus dem Handel umgesetzt. > Zum Angebot. Conditional Rebate können von uns bzw. unserer Schwesterfirma aber auch ohne Registrierung durchgeführt werden, indem der Veranstalter in regelmäßigen Abständen die Vertragsdaten meldet.

Wetter-Wette von HAPPY Secure Promotions

Das Urteil zur „Wetterwette“ ist durchaus auch auf „Sportwetten“ übertragbar, sofern auch hier kein expliziter Wetteinsatz – also ein glücksspielrechtliches Entgelt – geleistet wird, sondern die Kunden ganz normal für Möbel, ein Auto oder einen Fernseher zahlen. Den Kaufpreis oder einen Teil davon würden sie bei einer Aktion dann zurückerhalten, wenn z. B. Deutschland mit 3:1 Europameister wird. Mehr lesen Sie in dem Blogbeitrag Conditional Rebate Sport-Promotion auf dem Experten-Blog „Promotion-Absicherung“. > Zum Blogbeitrag

In eigener Sache

Nach meiner Marktkenntnis werden solche Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sehr gerne von Möbelhäusern, Küchenstudios, Juwelieren, Technikmärkten, Autohäusern und Reifendiensten eingesetzt. Aber so richtig durchgesetzt hat sich diese Promotionart – im Gegensatz zu den USA – in Deutschland noch nicht. Die HAPPY Group weiß wie Conditional Rebate-Promotions funktionieren und günstig abgesichert werden können. Denn ein kompetenter Partner für die Promotion-Absicherung mit Wetter- und Sport-Wetten ist unser Schwesterunternehmen HAPPY Secure Promotions mit der Erfahrung aus über 1.500 abgesicherten Promotions.

Rechtlicher Hinweis

Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Ziel ist, sich in diesem Blog über allgemeine Promotionfragen zu informieren und auszutauschen, Hintergrundinformationen zu liefern und von Erfahrungen anderer Leser zu profitieren. Gerne sind dazu auch weitere Informationen und Gegenmeinungen erwünscht. Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Blog-Beitrag kann keine Gewähr übernommen werden.

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Über den Autor

Dietmar Grünberg hat 2012 HAPPY Marketing Solutions als spezialisierten Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen gegründet. Heute ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats. 2020 kam die HAPPY Secure Promotions GmbH hinzu, bei der er neben seinem Sohn Patrick und Lothar Mende Gesellschafter ist. Die HAPPY Group ist damit im deutschsprachigen Raum der einzige Anbieter für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.
Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf weit über 40 Jahre einschlägige Erfahrung mit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein eigenes Gewinnspiel erstellen wollen, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht er Ihnen mit der HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Patrick Grünberg
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