Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
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§661a BGB


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Gewinn war garkeiner: Versandhändler in Österreich verurteilt

19 November
Der ORF berichtet über ein aktuelles Urteil zu einem Gewinnspiel mit einem Gewinnversprechen, das so auch in Deutschland gefällt würde.  Denn in Deutschland gibt es bereits seit über 10 Jahren den § 661a im BGB, weil hier früher sog. Neuheitenversender förmlich ein Geschäftsmodell auf Gewinnversprechen bzw. eine Gewinnzusage aufgebaut haben, die aber nie eingelöst wurden. Nach
Patrick Grünberg
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