Nach einem Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln von Ende August 2022 unterfallen zufallsbezogene Spiele mit einem Einsatz von 50 Cent vollständig den glücksspielrechtlichen Regelungen und können daher verboten werden. 50-Cent-Spiele sind danach grundsätzlich nicht möglich, sofern es sich dabei nicht um reguläre Transfergebühren wie z. B. Porto oder normale Telefongebühren handelt. Die Klägerin (es bleibt unbekannt,