Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
Cases. Mechaniken. Rechtliches. Ideen. Konzepte.

Auslegungshinweise zu § 7a UWG


Gewinnspiel-Rechtstipp

Bundesnetzagentur veröffentlicht endgültige Fassung der Auslegungshinweise zu § 7a UWG 

20 Juli
Seit dem 01.10.2021 ist ein neuer § 7a UWG in Kraft getreten, der vorschreibt, dass Einwilligungen in Telefon-Werbung entsprechend dokumentiert und zudem fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat nun die endgültige Fassung der Auslegungshinweise zu § 7a UWG in einem 28-seitigen Dokument veröffentlicht.  Hier können Sie die „Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur“ downloaden. Die Auslegungshinweise
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
Können wir weiterhelfen?
Buche deinen persönlichen Beratungstermin ganz bequem hier in unserem Online-Terminplaner.