Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
Cases. Mechaniken. Rechtliches. Ideen. Konzepte.

Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf


Gewinnspiel-Rechtstipp

Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf

15 Mai
  Das wissen immer noch die Wenigsten: Laut Rechtsprechung des BGH ist seit 2010 die Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf erlaubt, z. B. als Produktcode-, Deckelcode, Kronkorken- oder Kassenbon-Gewinnspiel. Erst kürzlich habe ich mit einem Kundenanwalt in einer großen Kanzlei telefoniert, der mich auf das angeblich noch geltende generelle Verbot nach § 4 Nr. 6 UWG verwies.
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
Können wir weiterhelfen?
Buche deinen persönlichen Beratungstermin ganz bequem hier in unserem Online-Terminplaner.