Dieses Urteil ist auch auf Gewinner von Preisausschreiben übertragbar: Eine Lotterie darf nach einem Beschluss vom LG Köln (LG Köln_28_O_482_19_Beschluss_20191223) in ihren Werbe-Publikationen einen Gewinner nicht ohne sein ausdrückliches Einverständnis mit Vor- und Nachnamen benennen, denn hierin liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Denn der Gewinner einer Lotterie wurde mit vollem Vor- und Nachnamen genannt, obwohl vereinbart war, dass nur der Vorname
Ein Online-Gewinnspiel-Veranstalter muss bei der Präsentation der zu gewinnenden Preise (hier: Fernseher und Waschmine) nicht auf das Spektrum der Energieeffizienzklassen hinweisen, so ein Urteil vom OLG Hamm vom 03.02.2022 mit dem Az. 4 U 89/20. Leitsatz Unmittelbar aus Art. 6 Unterabsatz 1 lit. a) VO (EU) 2017/1369 ergibt sich für Lieferanten oder Händler energieverbrauchskennzeichnungsrelevanter Produkte keine Verpflichtung,
Das Double-Opt-In-Verfahren (DOI) ist im Content- und E-Mail-Marketing für ein rechtskonformes Werbeeinverständnis unverzichtbar. Wie man mit Hilfe von DOI rechtskonforme Anmeldeprozesse implementiert, erläutern wir im parallelen Blogartikel „So funktioniert das rechtskonforme Double-Opt-In-Verfahren (DOI)“. Her geht s um die Check-Mail beim DOI-Verfahren. Das AG Kassel hat zur Check-Mail beim DOI-Verfahren jetzt geurteilt:: Eine Check-Mail beim DOI-Verfahren ist kein