Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine ausländische Versandapotheke in Deutschland ein Gewinnspiel veranstalten darf, bei dem die Teilnahme daran an die Einreichung eines Rezept für ein verschreibungswichtiges Arzneimittel gekoppelt ist. Dahinter steht die Befürchtung des Vorschubleistens einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln. Im Beschluss (BGH, Beschluss v. 20.02.2020 – Az.: I ZR 214/18) heißt