Auch wenn ich schon zum wiederholten Male in diesem Blog auf das Thema eingegangen bin: Auf der kürzlich zu Ende gegangenen DMEXCO habe ich aus vielen Gesprächen herausgehört, dass immer noch viele Unternehmer, Marketer und Agenturen nicht wissen, dass die Kopplung einer Gewinnspielteilname mit einem Kauf erlaubt ist. obwohl das BGH-Urteil schon aus dem Jahr