Im Juni 2013 verschickte PayPal an einen Teil seiner Kunden eine E-Mail mit der Nachricht, dass sie bei dem Gewinnspiel “Willste? Kriegste!” gewonnen hätten. „Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern!“ „Schauen Sie gleich mal in Ihrem PayPal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben.“ Die Gutschrift blieb aus und kurz darauf erklärte PayPal die Anfechtung dieser Erklärung. Man
Wir von HAPPY Marketing Solutions beraten und unterstützen Sie bei der textlichen Ausgestaltung Ihres Gewinnspiels, damit Sie nicht irrtümlich ein generelles Gewinnversprechen nach § 661a BGB machen.* Eine Gewinnzusage nach § 661a BGB sollten Sie nämlich unbedingt vermeiden.00 Früher waren Gewinnversprechen gang und gäbe Gewinnzusagen waren bis vor knapp 20 Jahren ein beliebtes Marketingmittel bestimmter