Der ORF berichtet über ein aktuelles Urteil zu einem Gewinnspiel mit einem Gewinnversprechen, das so auch in Deutschland gefällt würde. Denn in Deutschland gibt es bereits seit über 10 Jahren den § 661a im BGB, weil hier früher sog. Neuheitenversender förmlich ein Geschäftsmodell auf Gewinnversprechen bzw. eine Gewinnzusage aufgebaut haben, die aber nie eingelöst wurden. Nach
Wir von HAPPY Marketing Solutions beraten und unterstützen Sie bei der textlichen Ausgestaltung Ihres Gewinnspiels, damit Sie nicht irrtümlich ein generelles Gewinnversprechen nach § 661a BGB machen.* Eine Gewinnzusage nach § 661a BGB sollten Sie nämlich unbedingt vermeiden. Früher waren Gewinnversprechen gang und gäbe Gewinnzusagen waren bis vor knapp 20 Jahren ein beliebtes Marketingmittel bestimmter