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Glücksspiel


LG München I: Glücksspiel-Werbevideos von LOTTO Bayern unzulässig

23 Dezember
Unter­lassungs­anspruch wegen Verstoß gegen den Glücks­spiel­staats­vertrag bestätigt: Das LG München I hat einer Klage aus Malta stattgegeben, mit welcher LOTTO Bayern auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung in Anspruch genommen wurde. (Download Urteil LG München I, Endurteil v. 13.08.2021 – 33 O 16380/18) Die Klägerin ist eine in Malta ansässige Limited, die sogenannte Zweitlotterien anbietet. Zweitlotterien

Glücksspiel oder Gewinnspiel?

16 März
9 Kommentare
Glücksspiel oder Gewinnspiel: Wenn Sie ein Gewinnspiel erstellen, müssen Sie darauf achten, dass Sie damit kein verbotenes Glücksspiel veranstalten, indem Sie einen Geldeinsatz für die Teilnahme verlangen. Unerlaubtes Glücksspiel oder Erlaubtes Gewinnspiel Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne staatliche Erlaubnis ist nämlich verboten. Unabhängig davon sind alle Glücksspielangebote im Internet – auch solche
Patrick Grünberg
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