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Unzulässige Telefonwerbung bei Opt-In per E-Mail auf Internet-Gewinnspiel

11 März
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Ein mit einem Internet-Gewinnspiel eingeholtes und per E-Mail bestätigtes Opt-In kann keinen Nachweis für den Werbekanal Telefon begründen, so entschied jetzt das Oberwaltungsgericht des Saarlands in 2. Instanz  (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschl. v. 16.02.2021 – Az.: 2 A 355/19). Damit war die unzulässige Telefonwerbung bei Opt-In per E-Mail einer Versicherungsagentur zu Recht von der Datenschutzbehörde untersagt worden.
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
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