Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf
15 Mai
Vom BGH bereits seit 2010 legalisiert Das wissen immer noch die Wenigsten: Laut Rechtsprechung des BGH ist seit 2010 die Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf erlaubt, z. B. als Produktcode-, Deckelcode, Kronkorken- oder Kassenbon-Gewinnspiel. Erst kürzlich habe ich mit einem Kundenanwalt in einer großen Kanzlei telefoniert, der mich auf das angeblich noch geltende generelle Verbot nach §