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Kronkorken-Gewinnspiele


Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf

15 Mai
16 Kommentare
Vom BGH bereits seit 2010 legalisiert Das wissen immer noch die Wenigsten: Laut Rechtsprechung des BGH ist seit 2010 die Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf erlaubt, z. B. als Produktcode-, Deckelcode, Kronkorken- oder Kassenbon-Gewinnspiel. Erst kürzlich habe ich mit einem Kundenanwalt in einer großen Kanzlei telefoniert, der mich auf das angeblich noch geltende generelle Verbot nach §
Patrick Grünberg
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