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LG München I: Glücksspiel-Werbevideos von LOTTO Bayern unzulässig

23 Dezember
Unter­lassungs­anspruch wegen Verstoß gegen den Glücks­spiel­staats­vertrag bestätigt: Das LG München I hat einer Klage aus Malta stattgegeben, mit welcher LOTTO Bayern auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung in Anspruch genommen wurde. (Download Urteil LG München I, Endurteil v. 13.08.2021 – 33 O 16380/18) Die Klägerin ist eine in Malta ansässige Limited, die sogenannte Zweitlotterien anbietet. Zweitlotterien
Patrick Grünberg
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