Unterlassungsanspruch wegen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag bestätigt: Das LG München I hat einer Klage aus Malta stattgegeben, mit welcher LOTTO Bayern auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung in Anspruch genommen wurde. (Download Urteil LG München I, Endurteil v. 13.08.2021 – 33 O 16380/18) Die Klägerin ist eine in Malta ansässige Limited, die sogenannte Zweitlotterien anbietet. Zweitlotterien