Das aktuelle Urteil vom 08.10.21 (Download_Pressemitteilung-des-LG-München-I-Nr.-272021-v.-08.10.2021.) ist auch für Gewinnspielveranstalter wichtig, die Tickets für Events – z. B. das Oktoberfest – verlosen und vorher beschaffen müssen. Das Landgericht München hat nämlich den Weiterverkauf von Oktoberfest-Tischreservierungen untersagt, und zwar für das Oktoberfest-Zelt „Ochsenbraterei“. Das LG München I hat einer Eventagentur untersagt, Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der „Ochsenbraterei“