Die Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wegen einer Sammelerlaubnis für Telefonwerbung über Gewinnspiel gegen den Gewinnspielveranstalter Toleadoo GmbH vor dem LG Frankfurt am Main war erfolgreich. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Unternehmen die zunächst eingelegte Berufung nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat. Das Marketingunternehmen Toleadoo GmbH hatte unter www.dein-macbook.de