Immer up to date mit HAPPY

Spam-Mail


Einmalige Spam-Mail reicht für Einstweilige Verfügung (OLG Köln)

28 September
Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 12.04.2021 (Oberlandesgericht Köln, 15 W 18/2115_Beschluss_20210412) noch einmal klargestellt, dass bereits die einmalige Zusendung einer unerlaubten Spam-Mail ohne rechtskonformes DOI (Double Opt-in) ausreichend sei, um einen Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung (EV) durchzusetzen.  Das war vorgefallen: Der Antragsteller hatte ungefragt Werbung per elektronischer Post bekommen und
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
Können wir weiterhelfen?
Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin ganz bequem hier in unserem Online-Terminplaner.
zielzauberstaabyoutubexingwavevimeoumfragetwittertubmlrterminkalendertachosonderfunktionsofortgewinnesearchschlossrssref9ref8ref7ref6ref5ref4ref3ref2ref12ref11ref10ref1rechtraketepuzzelpluspinterestphonemulticodemore-arrowmehrsprachigmaillogistiklinkedinlampekopfkassenboninstagramicon-arrow-righticon-arrow-lefthostinghappy-marketing-solutionsgewinnfliegerflickrflagmanfederfacebookempfehlungswerbungeinstellungendruckdokumentdatencollapsepluscodetrackingchatbildarrow