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Traumschiff


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Die BamS durfte ihr Gewinnspiel nicht mit ehemaligem „Traumschiffkapitän“ bebildern

22 Januar
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Inzwischen liegt das Urteil in Sachen „Traumschiffkapitän“ im Volltext vor. Der Leitsatz des BGH lautet: Ein Foto, das eine prominente Person zeigt und von einem breiten Publikum als Symbolbild (hier: für eine Kreuzfahrt) angesehen wird, darf – selbst in einem redaktionellen Kontext – nicht schrankenlos zur Bebilderung eines Presseartikels (hier: über ein Gewinnspiel, dessen Hauptgewinn eine
Patrick Grünberg
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