…beim Online-Shopping. Dieses Urteil ist u. E. aber ebenso auf die Teilnahme bei Gewinnspielen anzuwenden. Wir empfehlen deshalb unseren Kunden danach zu handeln, um nicht Gefahr zu laufen, eine unerlaubte Diskriminierung durch Auswahl von nur zwei Geschlechtern vorzunehmen. Das OLG Karlsruhe teilt zu „Unerlaubte Diskriminierung bei Geschlechtern“ in einer Pressemeldung vom 22.01.2022 „OLG-Karlsruhe-Unerlaubte-Diskriminierung-durch-Auswahlmoeglichkeit-von-nur-zwei-Geschlechtern“ zum inzwischen rechtskräftigen Urteil mit: