…beim Online-Shopping. Dieses Urteil ist u. E. aber ebenso auf die Teilnahme bei Gewinnspielen anzuwenden. Wir empfehlen deshalb unseren Kunden danach zu handeln, um nicht Gefahr zu laufen, eine unerlaubte Diskriminierung bei Geschlechtern vorzunehmen. Das OLG Karlsruhe teilt hierzu in einer Pressemeldung vom 22.01.2022 zum inzwischen rechtskräftigen Urteil mit: Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim „Online-Shopping“ nur zwischen