Das Verwaltungsgericht München bestätigte, dass als „Gewinnspiele“ bezeichnete Angebote auf der Webseite eines privaten Fernsehsenders unerlaubte Glücksspiele waren. Im Untersagungsverfahren gegen das illegale Glücksspielangebot auf einer Webseite eines großen privaten Fernsehsenders erzielte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder(GGL) Ende März einen Erfolg. Das berichtet die GGL in einer Pressemitteilung. Das Verwaltungsgericht (VG) München bestätigte danach, dass es sich