Immer up to date mit HAPPY

Urlaubslotto


Die BamS durfte ihr Gewinnspiel nicht mit ehemaligem “Traumschiffkapitän” bebildern

22 Januar
0 Kommentare
Inzwischen liegt das Urteil in Sachen „Traumschiffkapitän“ im Volltext vor. Der Leitsatz des BGH lautet: Ein Foto, das eine prominente Person zeigt und von einem breiten Publikum als Symbolbild (hier: für eine Kreuzfahrt) angesehen wird, darf – selbst in einem redaktionellen Kontext – nicht schrankenlos zur Bebilderung eines Presseartikels (hier: über ein Gewinnspiel, dessen Hauptgewinn eine
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
Können wir weiterhelfen?
Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin ganz bequem hier in unserem Online-Terminplaner.
zielzauberstaabyoutubexingwavevimeoumfragetwittertubmlrterminkalendertachosonderfunktionsofortgewinnesearchschlossrssref9ref8ref7ref6ref5ref4ref3ref2ref12ref11ref10ref1rechtraketepuzzelpluspinterestphonemulticodemore-arrowmehrsprachigmaillogistiklinkedinlampekopfkassenboninstagramicon-arrow-righticon-arrow-lefthostinghappy-marketing-solutionsgewinnfliegerflickrflagmanfederfacebookempfehlungswerbungeinstellungendruckdokumentdatencollapsepluscodetrackingchatbildarrow