Dieser Beitrag hat zwar direkt nichts mit Gewinnspielen zu tun, da aber einige unserer Kunden davon betroffen sind, schauen wir auch mal über den Tellerrand: Die IHK erinnert daran, dass die stillschweigende Verlängerung von Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch AGB-Klauseln seit dem 1. März