Die große Aufregung hat sich gelegt: Auch künftig können mit Gewinnspielen rechtskonforme Werbe-Einwilligungen generiert werden. Denn bei der Gewinnspiel-Kopplung unter der DSGVO geht immer noch was. Denn völlig unmöglich wurde die Koppelung von der Teilnahme und gleichzeitiger Einwilligung in den Erhalt von Werbung bei Gewinnspielen nämlich auch unter der DSGVO nicht. Dankenswerterweise weist das Bayerische